Der Kanton Graubünden will die Dienste der häuslichen Pflege und
Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung neu
leistungsbezogen finanzieren. Neu geregelt werden auch die
Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie
Pflegegruppen. Die Neuerungen sollen wirtschaftlich arbeitende Dienste
belohnen und die ungleiche Behandlung der verschiedenen Wohn- und
Betreuungsformen durch den Kanton korrigieren. Die Bündner Regierung hat
die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes
zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird in der
Junisession 2007 darüber befinden.
Das heutige System der Defizitfinanzierung bildet für die
Spitex-Dienste keinen Anreiz, wirtschaftlich zu arbeiten. Dienste mit
einem grossen Defizit erhalten höhere Kantonsbeiträge als Dienste, die
kostenbewusst arbeiten. Neu soll daher ein leistungsbezogenes
Finanzierungssystem die bisherige Defizitfinanzierung ablösen. Der
Kanton leistet dabei an jede erbrachte Leistungseinheit einen fixen
Beitrag. Zu den beitragsberechtigten Leistungen gehören pflegerische,
hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen sowie der
Mahlzeitendienst. Das neue System belohnt wirtschaftlich arbeitende
Dienste und erweitert ihren Handlungsspielraum.
Auch im Bereich der Mütter- und Väterberatung soll die geltende
Defizitfinanzierung abgelöst werden. Neu wird der Kantonsbeitrag in Form
eines Pauschalbeitrages pro in der Region wohnhaftes Kind im ersten
Lebensjahr ausgerichtet. Das Angebot soll auch künftig kostenlos sein.
Geändert werden soll schliesslich im Sinne des alterspolitischen
Grundsatzes "ambulant vor stationär" die Finanzierung der Investitionen
der Alters- und Pflegeheime sowie der Pflegegruppen. Heute
subventioniert die öffentliche Hand die Wohnkosten praktisch zu 100
Prozent. Dies stellt eine Ungleichbehandlung zu den anderen Wohn- und
Betreuungsformen wie zum Beispiel der häuslichen Pflege und Betreuung
oder den betreuten Alterswohnungen dar.
Neu werden bei den Heimen drei Investitionskategorien unterschieden.
Die erste Investitionskategorie beinhaltet Neu- und Erweiterungsbauten,
welche innerhalb der kantonalen Rahmenplanung entsprechende Betten
schaffen. An solche Bauvorhaben leistet der Kanton einen Pauschalbeitrag
pro zusätzlich erstelltes Bett. Die zweite Kategorie betrifft die
Umwandlung von Zweibettzimmern in Einbettzimmer. Diese wird bis zu einem
Anteil der Einbettzimmer von 90 Prozent ebenfalls mit einem kantonalen
Pauschalbeitrag für jedes zusätzlich geschaffene Zimmer unterstützt.
Keine Beiträge mehr ausgerichtet werden hingegen an die dritte
Investitionskategorie der Instandsetzung und Erneuerung bestehender
Bauten. Diese sind neu durch die Tarifzahlungen der Heimbewohner zu
finanzieren. Für Heimbewohner ergeben sich je nach Heim möglicherweise
leicht höhere Tarife. Soweit Heimbewohner aufgrund ihrer Einkommens- und
Vermögenssituation nicht in der Lage sind, die vollen Taxen zu bezahlen,
erhalten sie im entsprechenden Umfang Ergänzungsleistungen.
Die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes ist so ausgestaltet, dass
die Neukonzeption der drei Bereiche für den Kanton wie auch für die
Gemeinden gesamthaft kostenneutral umgesetzt wird. Von den bisher an die
Spitex-Dienste bezahlten Bundesbeiträgen in der Höhe von rund 4,5
Millionen Franken, welche mit Inkrafttreten der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) ab Anfang 2008 entfallen, übernehmen der Kanton 2,8 Millionen
Franken und die Gemeinden 1,7 Millionen Franken. Die Mehrkosten der
Gemeinden werden durch den ebenfalls NFA-bedingten Wegfall der
Differenzzahlungspflicht bei Heimbewohnern, die nicht in der Lage sind,
mit ihren Einkünften die Heimtaxen zu finanzieren, vollständig
kompensiert. Die NFA-bedingten Mehrkosten für den Kanton können
voraussichtlich vollständig durch die zweckfreien Mittel der NFA
ausgeglichen werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden