Die Bündner Regierung hat die Botschaft betreffend
"Produktgruppenstruktur und Wirkungen GRiforma, 1. Etappe" zu Handen des
Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird sich in der Junisession 2007
mit dem Geschäft befassen.
Im Oktober 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, die
wirkungsorientierte Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen
flächendeckend und etappenweise in der kantonalen Verwaltung
einzuführen. In einer ersten Etappe werden insgesamt 18 Dienststellen
GRiforma auf den 1. Januar 2008 einführen.
Die Botschaft enthält eine Übersicht über die Struktur der
Produktgruppen und die politisch beabsichtigte Wirkung zu jeder
Produktgruppe. Diese muss vom Grossen Rat beschlossen werden. Für den
Grossen Rat ist die Struktur der Produktgruppen insofern wichtig, als er
auf dieser Basis künftig die Globalbudgets festlegt. Mit der Zuweisung
der Mittel zu den Produktgruppen kann er vor allem mittelfristig eine
politische Gewichtung in der Verwendung der Mittel vornehmen und mit der
Formulierung der Wirkung gibt der Grosse Rat die Richtung vor, in welche
die Leistungen der Verwaltung zielen sollen.
Die Regierung hat zudem die in diesem Zusammenhang notwendigen
gesetzlichen Anpassungen im Grossratsgesetz, im Finanzhaushaltsgesetz
und im Personalgesetz per 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig
tritt damit auch die Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rates
vom 17. Oktober 2006 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der erwähnten
Erlasse hat die Regierung zugleich die regierungsrätliche Verordnung zum
Finanzhaushaltsgesetz in verschiedenen Bestimmungen angepasst.
Regierung unterstützt Bekämpfung des Hooliganismus und bevorzugt
Konkordatslösung
Die Bündner Regierung begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen des
Bundes, eine für die ganze Schweiz einheitliche Grundlage für die
Bekämpfung des Hooliganismus zu schaffen. Aufgrund der kantonalen
Polizeihoheit im Bereich der inneren Sicherheit zieht sie jedoch eine
Konkordatslösung der Kantone einer Regelung in der Bundesverfassung vor.
Um den Behörden neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an
Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, ergänzte das Parlament in
der Frühjahrssession 2006 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung
der inneren Sicherheit mit entsprechenden Vorschriften. Diese
Gesetzesrevision ermöglicht es, gewalttätige Störer durch die Erfassung
in einer nationalen Datenbank aus der Anonymität zu führen und sie
mittels Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und maximal
24-stündigem Polizeigewahrsam von Stadien und deren Umfeld fernzuhalten.
Der Bundesrat hat daraufhin eine Verfassungsbestimmung in die
Vernehmlassung geschickt, die auf Bundesebene eine Grundlage für die
Bekämpfung des Hooliganismus schaffen soll. Diese soll nur in Kraft
gesetzt werden, wenn sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen.
In diesem Fall soll der Bund Vorschriften erlassen können, um Gewalt
anlässlich von Sportanlässen zu verhindern und einzudämmen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung ausführt, ist es
zweckmässig und richtig, für Sportanlässe, die über die Kantonsgrenzen
hinaus die innere Sicherheit tangieren, einheitliche Rechtsgrundlagen zu
definieren. Die vorgesehene Regelung greift aber zu weit in den
kantonalen Kompetenzbereich ein, da rein lokale Sportveranstaltungen mit
dem kantonalen Polizeirecht zu bewältigen sind. Zudem lassen sich
überkantonale Sicherheitsaspekte nicht auf Sportveranstaltungen
reduzieren, sondern müssten richtigerweise jede Art von
Grossveranstaltungen wie Konferenzen, Ausstellungen oder Konzerte
mitumfassen.
Regierung nimmt zum Vorgehenskonzept des Bundes bei geologischen
Tiefenlagern Stellung
Für die Bündner Regierung ist bei der Entsorgung der radioaktiven
Abfälle der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt das oberste Ziel.
Aus diesem Grund muss bei der Festlegung eines Lagerortes der Sicherheit
die höchste Priorität eingeräumt werden, wie die Regierung in ihrer
Anhörung zum Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager des
Bundes festhält. Der Sachplan legt das Auswahlverfahren für Standorte
zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle fest.
Im vorliegenden Entwurf sind die Anliegen Graubündens, welche
anlässlich früherer Konsultationsrunden dem Bund bereits mitgeteilt
wurden, nur teilweise berücksichtigt. Aus Sicht der Regierung muss die
Sicherheit oberste Priorität haben und den anderen Kriterien
übergeordnet werden. Zudem ist der Zeitplan für die Auswahl von
geologischen Tiefenlagern unbedingt zu kürzen. Die Regierung kritisiert,
dass der Zeitplan den Zusammenhang zwischen der Versorgungssicherheit
und der Endlagerung nicht berücksichtigt. Das Verfahren soll so verkürzt
werden, dass der Auftrag für eine ausreichende und sichere
Stromversorgung erfüllt werden kann. Ferner ist die Zusammenarbeit mit
den betroffenen Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie mit der
Bevölkerung zu fördern und zu intensivieren. Schliesslich wünscht die
Regierung, dass ein unabhängiges Expertengremium geschaffen wird. Dieses
soll den potentiellen Standortkantonen bei allen sicherheitsrelevanten
Fragen beratend zur Seite stehen.
Gesetz über die Staatshaftung tritt auf den 1. Mai 2007 in Kraft
Das Gesetz über die Staatshaftung wird auf den 1. Mai 2007 in Kraft
gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. In der
Dezembersession 2006 hatte der Grosse Rat der Totalrevision des Gesetzes
über die Staatshaftung zugestimmt. Am 14. März 2007 ist die
Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Mit der Totalrevision sind die
Vorgaben der neuen Kantonsverfassung im Staatshaftungsbereich auf
Gesetzesstufe umgesetzt worden. Die Kernpunkte des Gesetzes zielen
darauf, anstelle der Verschuldungshaftung die Kausalhaftung des Staates
einzuführen. Das heisst, der Staat übernimmt einen Schaden, der durch
seine Organe widerrechtlich verursacht wurde, auch ohne dass irgendein
Verschulden vorliegt. Die Revision wurde weiter dazu genutzt, das
Staatshaftungsrecht zu straffen und von veralteten Bestimmungen zu
befreien.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sils i.D.: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sils i.D.
vom 12. April 2006 wird genehmigt.
- Küblis: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Küblis vom
24. November 2006 wird genehmigt.
- Malix: Die von der Gemeinde Malix am 9. Juni 2006 beschlossene
Ortsplanungsrevision, mit welcher unter anderem die neue Zone
Bildungsstätte Riedwisli festgelegt wurde, wird mit Vorbehalten
genehmigt.
- Chur: Das Ausbauprojekt der Stadt Chur für den Belagseinbau auf
dem Veloweg Chur - Trimmis auf dem Gebiet der Stadt Chur mit einer
Gesamtlänge von 1'400 Metern wird genehmigt. An die Kosten des
Ausbauprojektes wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von
101'000 Franken entrichtet.
- Scharans, Vaz/Obervaz: Die 1. Etappe der Sicherung der
Wegverbindung im Alten Schin für die Nutzung durch den Langsamverkehr
mit einer Gesamtlänge von 4,63 Kilometern auf dem Gebiet der Gemeinden
Scharans und Vaz/Obervaz wird genehmigt. An die Kosten des
Ausbauprojektes wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von
136'000 Franken entrichtet.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Werknetz Graubünden": Die Regierung hat den Leistungsauftrag an
das Rote Kreuz Graubünden betreffend das Einsatz- und
Beschäftigungsprogramm zur beruflichen und sozialen Integration
"Werknetz Graubünden" genehmigt. Für die Jahre 2007 bis 2010 wird ein
Kantonsbeitrag von jährlich maximal 250'000 Franken zugesichert.
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 19
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 312'000
Franken gesprochen.
- Projekt "Langer Samstag": Das Projekt "Langer Samstag" der drei
kantonalen Museen sowie weiterer Kulturinstitutionen am 10. November
2007 in Chur wird mit einer Defizitgarantie von maximal 40'000 Franken
unterstützt.
- Editionsprojekt "Beschreibung des Tawätscher-Thals": An die
wissenschaftlichen Arbeiten für das Editionsprojekt "Beschreibung des
Tawätscher-Thals" von Pater Placidus Spescha wird ein einmaliger Beitrag
von 9'600 Franken gesprochen.
- Gruppa d'interess plazza-beach Sent: Die Gruppa d'interess
plazza-beach Sent erhält für den Neubau einer Beachvolleyball-Anlage
einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 10'100 Franken.
- Sportschützen Domat/Ems: Die Sportschützen Domat/Ems erhalten für
die Erneuerung des Daches des Kleinkaliber-Schützenhauses einen Beitrag
aus dem Sport-Fonds von 5'300 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 10'719'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Furnastrasse: Baumeisterarbeiten Baulos 2007-2008
- Luzisteigstrasse: Baumeisterarbeiten Rheinbrücke Fläsch
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Trun - Rabius
- Landwasserstrasse: Elektroinstallationsarbeiten Tunnel Landwasser
- Albulastrasse: Bau- und Belagsarbeiten La Fuegna - Tranter ils
Craps
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten St. Martin
- Falerastrasse: Belagsarbeiten Chintguns - Falera
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Mulina
- Schanfiggerstrasse: Baumeisterarbeiten Tura
- Landwasserstrasse: Bau- und Belagsarbeiten Schmelzboden - Glaris
- Splügenstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Hinterrheinbrücke
Splügen
- A13 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Cassanawald -
Anschluss Nufenen
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Durchlass Ruscheinerbach
- Dischmastrasse: Bau- und Belagsarbeiten Inner Hof - Chriegsmatten
- Sertigstrasse: Bau- und Belagsarbeiten Stadel - Teufi
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden