In ihrer Vernehmlassungsantwort ist die Regierung der Auffassung,
dass die Pärkeverordnung des Bundes in wesentlichen Punkten einer
Überarbeitung und Anpassung bedarf. Die Pärkeverordnung soll neue
Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke fördern. Sie
regelt die Anforderungen und Verfahren für die Gewährung globaler
Finanzhilfen des Bundes sowie für die Verleihung und Verwendung der
geschützten Park- und Produktlabel. Für die Regierung sind im Entwurf
verschiedene Punkte unrealistisch und unzweckmässig geregelt. Sie
bemängelt insbesondere das Ungleichgewicht zwischen Schutz und
wirtschaftlicher Nutzung, die fehlende Zielsetzung und die
Nichtberücksichtigung der Wasserkraftnutzung. Weiter hält die Regierung
fest, dass die Ausgestaltung von Regionalen Naturpärken in Kern-,
Umgebungs- und Entwicklungszonen fehlt und dass die finanziellen Anreize
ungenügend sind. Die Regierung beantragt, die Vorlage zu überarbeiten
und erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
Für die Regierung ist die Errichtung von Pärken mit nationaler
Bedeutung im peripheren Kanton Graubünden mit seinen wertvollen
Landschafts- und Naturelementen von hoher Bedeutung. Aktuell werden drei
Parkprojekte im Kanton Graubünden vom Bund via Strukturförderprogramm
Regio Plus und vom Kanton unterstützt: Parc Ela (Regionaler Naturpark),
Biosfera Val Müstair (Nationalpark bzw. Naturpark mit Ziel, das UNESCO
Biosphäre-Label zu erlangen), Adula (Nationalpark).
Konzept Lehrmittel Rumantsch Grischun
Die Regierung genehmigt die Erarbeitung eines Konzeptes für ein
Lehrmittel für den Sachunterricht in Rumantsch Grischun. Während die
deutschsprachigen Schulen über eine grosse Auswahl an Lehrmitteln für
den Sachunterricht in der 1. - 3. Klasse verfügen, mussten die
romanischen Lehrpersonen bis heute auf ein entsprechendes Angebot
verzichten und alle Inhalte für den Unterricht selber erarbeiten. Im
Rahmen des Projektes "Rumantsch Grischun in der Schule" sind ab
Schuljahr 2007/08 gemäss Konzept die Lehrmittel für die unteren
Primarklassen bereitzustellen. Der Sachunterricht umfasst
fächerübergreifend mit dem Erstsprachunterricht auf der Unterstufe acht
Lektionen, das heisst 30 bis 36 Prozent der Unterrichtszeit. Das erste
der beiden geplanten Lehrmittel soll voraussichtlich Ende 2008
erscheinen.
Moratorium für Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen wird um zwei
Jahre verlängert
Die Bündner Regierung will das Moratorium für Beiträge an Schul- und
Schulsportanlagen um zwei Jahre verlängern. Im Rahmen der Botschaft zum
Budget 2008 wird sie dem Grossen Rat eine Teilrevision der Verordnung
über den Verzicht auf Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen im
Volksschulbereich vorlegen. Diese sieht vor, das auf Ende 2007
befristete Moratorium für die Jahre 2008 und 2009 zu verlängern.
Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des
Kantonshaushalts hatte der Grosse Rat im August 2003 beschlossen, für
eine bestimmte Zeitdauer auf Beiträge an Schul- und Schulsportanlagen zu
verzichten. Im Rahmen des Projektes FAG II werden derzeit die Aufgaben-
und Leistungsorganisation zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden
überprüft. Dies ist mit einer umfassenden Revision des interkommunalen
Finanzausgleichs verbunden. Davon betroffen sind auch die Beiträge des
Kantons an Schul- und Schulsportbauten im Volksschulbereich. Die
Neuregelung, die auf den 1. Januar 2010 umgesetzt werden soll, ist
zurzeit noch nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die bisherigen
objekt- und finanzkraftabhängigen Investitionsbeiträge des Kantons
vollständig neu ausgestaltet werden müssen, wenn sie im Rahmen der
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überhaupt weitergeführt
werden sollen. Daher ist es laut Regierung nicht sinnvoll, das auf Ende
2007 auslaufende Moratorium aufzuheben. Dadurch würde für die Jahre 2008
und 2009 ein Zeitfenster geschaffen, in dem nach altem Regime
Kantonsbeiträge zugesichert und im Wesentlichen erst nach Umsetzung des
FAG II-Projektes ausbezahlt würden. Die Übergangsprobleme und die
offenen Beitragsverpflichtungen nähmen zu.
Regierung befürwortet Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die
Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
Die Bündner Regierung stimmt dem Vorentwurf zur Änderung des
Schweizerischen Strafgesetzbuches, mit dem die Verjährungsfristen bei
Sexual- und schweren Gewaltdelikten verlängert werden sollen,
vorbehaltlos zu. Die Botschaft wurde vom Bundesrat als Gegenvorschlag
zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten
an Kindern" erarbeitet. Nach dem Gegenvorschlag soll die
Verfolgungsverjährung bei Sexual- und schweren Gewaltdelikten durch
erwachsene Täter an Kindern unter 16 Jahren erst ab der Mündigkeit des
Opfers zu laufen beginnen. Das Opfer soll so genügend Zeit erhalten (bis
es 33 Jahre alt wird), das Erlittene zu verarbeiten, bevor es über die
Einreichung einer Strafanzeige beziehungsweise Strafklage entscheiden
muss.
Bei Sexualstraftaten an Kindern unter 16 Jahren, die von Unmündigen
begangen werden, soll das derzeitige System beibehalten werden. Das
Opfer hat die Möglichkeit, bis zum vollendeten 25. Altersjahr Strafklage
einzureichen. Die im Entwurf vorgesehene beziehungsweise aufgrund des
Jugendstrafgesetzbuches resultierende Unterscheidung zwischen
erwachsenen und minderjährigen Tätern, bei denen eine Fristverlängerung
nicht vorgeschlagen wird, erachtet die Regierung ebenfalls sinnvoll.
Regierung erhöht Kaminfegertarife
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Kaminfegertarifs
genehmigt. Die Erhöhung berücksichtigt die seit der letzten Revision
eingetretene Teuerung sowie neue, nachgewiesene Mehraufwendungen der
Kaminfeger für ihre Aufgabenerfüllung. Die Tarife pro Zeiteinheit werden
um 4,4 Prozent angehoben, während die effektive Teuerung seit der
letzten Tarifanpassung 4,64 Prozent beträgt. Der angepasste
Kaminfegertarif gilt ab dem 1. Mai 2007. Die neuen Tarife sind innerhalb
der Gebäudeversicherungen und Kaminfegermeisterverbände der
Ostschweizer Kantone koordiniert worden. Grundlage des beantragten
Kaminfegertarifs bildet der neueste "Richttarif für Kaminfegerarbeiten"
der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Dieser ist in Absprache
mit der Eidgenössischen Preisüberwachung und dem schweizerischen
Kaminfegermeisterverband am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die für
Graubünden beantragten Tariferhöhungen halten sich im Rahmen dieses
Richttarifs.
Beitragssatz für Sing- und Musikschulen Graubünden wird erhöht
Der Prozentsatz für den Kantonsbeitrag an die anrechenbaren
Aufwendungen der Sing- und Musikschulen Graubünden wird ab dem Jahr 2007
von derzeit 20 auf neu 23 Prozent erhöht. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Die Regierung anerkennt den ausgewiesenen zusätzlichen
Finanzbedarf der Sing- und Musikschulen. Unter Berücksichtigung der
veränderten Finanzlage des Kantons wurde der Kantonsbeitrag im Budget
2007 von 1,85 Mio. auf 2,72 Mio. Franken angehoben. Dieser Kredit
erlaubt es, den Beitragssatz zu erhöhen.
Gemäss Kulturförderungsgesetz erhalten die Sing- und Musikschulen
einen jährlichen Kantonsbeitrag von 20 bis 25 Prozent der anrechenbaren
Aufwendungen, wobei der Kantonsbeitrag höchstens zwei Drittel der
Beiträge der an einer Schule beteiligten Gemeinden oder anderen
öffentlich-rechtlichen Körperschaften betragen darf. 1998 wurde der
Beitragssatz aufgrund der damals ausserordentlich angespannten
Finanzlage auf 20 Prozent festgelegt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Arvigo und Selma: An die Kosten für die Erneuerung der
Abwasseranlage wird ein Beitrag von maximal 251'809 Franken zugesichert.
- Avers: Für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Avers -
Cresta wird ein Beitrag von maximal 183'375 Franken genehmigt.
- Cazis: Für das Projekt zur Neugestaltung des dritten Beckens im
Naturschutzgebiet Monté wird ein Beitrag von 80'000 Franken gewährt.
- Felsberg: Das Baugesetz wird mit kleinen Vorbehalten genehmigt.
- Luzein: Die Gesamtrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten
genehmigt.
- Maladers: Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Sax wird
genehmigt.
- Nufenen: Für die Sanierung des Schulhauses Splügen wird an die
finanzausgleichsberechtigten Kosten aus dem interkommunalen
Finanzausgleich ein Beitrag von maximal 123'400 Franken zugesichert.
- Rueun: Der Gemeinde werden an die beitragsberechtigten Kosten für
die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag
von 73'000 Franken zugesichert.
- St. Antönien: Der Ausbau der Verbindungsstrasse Holzbodenbrücke -
Büel sowie der Güterwege wird genehmigt. An die Kosten des
Ausbauprojekts wird ein maximaler Kantonsbeitrag in der Höhe von 505'815
Franken entrichtet.
- Scuol: Infolge des Neubaus des Anschlusses Sent wird auf der
Umfahrungsstrasse Scuol die Höchstgeschwindigkeit auf einer Strecke von
ca. 900 Metern von 80 km/h auf 60 km/h herabgesetzt.
- "ewz Alpen-Challenge 2007": Den Organisatoren des "ewz
Alpen-Challenge 2007" wird bewilligt, die Route mit Start und Ziel in
Lantsch/Lenz am Sonntag, 19. August 2007, zu befahren.
- "Jeantex Tour Transalp": Der Organisatorin der "Jeantex Tour
Transalp" wird bewilligt, die Routen mit Start und Ziel in Ischgl und
Naturns sowie Livigno und Ponte die Legno am Dienstag, 26. Juni 2007 und
am Donnerstag, 28. Juni 2007, zu befahren.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'435'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Grono - Confine
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Innbrücke Samedan
- Lüenerstrasse: Baumeisterarbeiten Bawal - Zianos
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Schlechttobelbrücke
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden