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Der Grosse Rat wird sich in der Junisession 2007 mit der Botschaft zur Verselbstständigung der Kantonalen Pensionskasse (KPG) befassen. Die hierfür eingesetzte Vorberatungskommission hat diese Botschaft unter dem Vorsitz von Grossrat Luca Tenchio zu Handen des Grossen Rates vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft ausführt, hat der Grosse Rat im Jahr 2000 die Ausfinanzierung und die rechtliche Verselbstständigung beschlossen. Dabei war vorgesehen, die KPG rechtlich und organisatorisch auf den 1. Januar 2012 zu verselbstständigen. Nachdem die Ausfinanzierung der KPG bereits im Jahr 2005 und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - im Verlauf der Jahre 2005 bis 2011 abgeschlossen werden konnte, wird die rechtliche Verselbstständigung der KPG bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
Neben der Verselbstständigung der Kasse bilden die Bestimmung des Rechtsträgers, die Neufassung des Kreises der Versicherten, die Aufhebung der Artikel 36-41 des Finanzhaushaltsgesetzes betreffend die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen des Kantons und die Festlegung des Autonomiegrades der KPG weitere Schwerpunkte der Revision.
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit Änderungen zu verabschieden.

Gremium: Vorberatungskommission Teilrevision PKG
Quelle: dt Vorberatungskommission Teilrevision PKG
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