Die Bündner Regierung nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den
Entscheid über die Realisierung der Porta Alpina hinausgeschoben und
beschlossen hat, den eidgenössischen Räten vorläufig keine Botschaft zur
Finanzierung der Hauptinvestitionen zu unterbreiten. Ebenfalls zur
Kenntnis genommen werden die neuen Rahmenbedingungen, welche der
Bundesrat mit dem Entscheid festgelegt hat. Diese werden allerdings
gewisse Probleme mit sich bringen.
Mit seinem heutigen Entscheid verschiebt der Bundesrat den
Finanzierungsentscheid bis ins Jahr 2012 hinaus, so dass die Porta
Alpina erst etwa drei Jahre nach Fertigstellung des
Gotthard-Basistunnels in Betrieb genommen werden kann.
Die zeitliche Verzögerung des Projektes bringt aber Probleme mit
sich. Der Entscheid hat zur Folge, dass der Kanton Graubünden und die
Region sowie die Gemeinden bis zum definitiven Entscheid das Projekt
allein weiter vorantreiben und finanzieren müssten. Die weiter
andauernde Ungewissheit über die tatsächlichen Realisierungschancen
verursacht Kosten und weitere Risiken, die genau abgeklärt werden
müssen.
Späterer Ausbau wird teurer
Bei einer zeitlichen Verschiebung des Vorhabens können die meisten
Synergien, die mit einer einheitlichen Projektierung und dem
gleichzeitigen Bau der Porta Alpina mit dem Gotthard-Basistunnel gegeben
sind, aus Termingründen nicht mehr genutzt werden. Das Projekt wird sich
zwangsläufig verteuern und der Kostenvoranschlag von 50 Millionen
Franken wird voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden können. Die
Bündner Regierung geht schon heute davon aus, dass bei einer späteren
Realisierung eine neue Finanzierung nötig sein wird.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund des Entscheids des Bundesrates muss nun die Situation neu
beurteilt werden. Der Steuerungsausschuss des Projektes Porta Alpina
wird sich in der kommenden Sitzung mit dem weiteren Vorgehen befassen.
Im Steuerungsausschuss wirken der Kanton Graubünden, die Region
Surselva, die Gemeinde Tujetsch sowie die Vertreter der Rhätischen Bahn
und der Matterhorn Gotthard Bahn mit. Die Regierung des Kantons
Graubünden wird anschliessend das Geschäft beraten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden