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Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene. Sie verlangt aber, dass Transferzahlungen des Bundes an die Kantone, die der Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verbundaufgaben dienen, vom Finanzreferendum ausgenommen werden.
Durch eine Parlamentarische Initiative soll auf Bundesebene ein Finanzreferendum eingeführt werden. Neu sollen Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Millionen Franken vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Sämtliche Kantone sowie die Mehrheit der Gemeinden kennen das Finanzreferendum in irgendeiner Form. Dieses direktdemokratische Instrument hat sich aus Sicht der Regierung bewährt. Daher befürwortet sie auch auf Bundesebene ein derartiges Referendum. Die Kantone sind aber auf eine verlässliche Mitfinanzierung des Bundes bei der Erfüllung von gemeinsamen Aufgaben angewiesen. Es dürfen keine Kredite abgelehnt werden, die zum Vollzug von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen notwendig sind. Die Regierung verlangt deshalb, dass dieser Bereich vom Finanzreferendum ausgenommen wird. Ausserdem erscheinen die vorgeschlagenen Referendumslimiten im Vergleich zu den jährlichen Gesamtaufwendungen des Bundes von gut 55 Milliarden Franken relativ gering. Bei diesen Limiten müssten jährlich eine grosse Anzahl von Ausgabenbeschlüssen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Nach Auffassung der Regierung sind diese Limiten zu erhöhen, wobei das Finanzreferendum dem Volk eine Mitsprachemöglichkeit bei finanziell sehr gewichtigen Ausgabeentscheiden gewähren soll.

Neue Kriterien zur Berechnung des Finanzbedarfs beim Familiennachzug festgelegt
Gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen legt Graubünden neue und einheitliche Kriterien zur Berechnung der für den Familiennachzug von Ausländern genügenden Finanzmittel fest. Die Bündner Regierung hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung genehmigt. Diese treten auf den 1. Juni 2007 in Kraft.
Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen, können unter gewissen Voraussetzungen ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen. Beim Familiennachzug werden unter anderem genügend finanzielle Mittel vorausgesetzt. Als Grundlage zur Berechnung dienten bislang in allen Ostschweizer und zahlreichen anderen Kantonen die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Aufgrund eines Systemwechsels bei den SKOS-Richtlinien müssen auch die Kriterien zur Berechnung des Finanzbedarfs beim Familiennachzug angepasst werden. In Anlehnung an die neuen SKOS-Richtlinien sowie gestützt auf praktische Erfahrungen hat die Vereinigung der Fremdenpolizeichefs Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein daher ein eigenständiges System zur Berechnung des Finanzbedarfs beim Familiennachzug erlassen. Die Konferenz der Ostschweizer Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren stimmte dieser Praxisvereinheitlichung am 7. April 2006 zu. Ziel der neuen Ausführungsbestimmungen ist eine klare, nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Den Behörden steht damit ein wichtiges Instrument zur Verfügung, das auch für die Gesuchsteller transparent ist.

Aus Gemeinden und Regionen
- Andiast: An die anrechenbaren Kosten der Sanierung der Hauptgüterwege in Andiast in der Höhe von 4'800'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 1'440'000 Franken zugesichert.
- "SwissPower Gigathlon": Der Organisatorin des "SwissPower Gigathlon" wird die Bewilligung erteilt, am 9., 10. und 11. Juli 2007 die gemäss Streckenplan vorgesehene Route im Kanton Graubünden zu benützen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 18 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 233'000 Franken gesprochen.
- Kloster St. Johann in Müstair: An die subventionsberechtigten Kosten für die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten im Jahr 2007 im Kloster St. Johann in Müstair wird ein Beitrag von maximal 142'400 Franken entrichtet.
- Kirche St. Martin in Zillis-Reischen: An die subventionsberechtigten Kosten für den Pflegeplan 2007/2008 der Evangelische Kirche St. Martin in Zillis-Reischen wird ein Beitrag von maximal 106'200 Franken entrichtet.
- Haus Fürst in Grono: An die subventionsberechtigten Kosten für die Restaurierung des Hauses Fürst in Grono wird ein Beitrag von maximal 62'500 Franken entrichtet.
- FC Ems: Für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Vial in Domat/Ems erhält der FC Ems einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von maximal 100'000 Franken.
- Förderverein Golfplatz Sagogn-Schluein: Für die Erstellung von Übungsanlagen auf dem Golfplatz Sagogn-Schluein erhält der Förderverein Golfplatz Sagogn-Schluein einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von maximal 100'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 476'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Tunnel Cassanawald

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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