Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA) im Kanton Graubünden zu Handen des Grossen Rates
verabschiedet. Die Behandlung der Botschaft durch den Grossen Rat ist in
der Aprilsession 2007 und die Inkraftsetzung der Rechtserlasse per 1.
Januar 2008 vorgesehen. Die NFA, welche zahlreiche gesetzliche
Anpassungen bedingt, bringt Graubünden verschiedene Vorteile.
Am 28. November 2004 haben Volk und Stände der Verfassungsvorlage
zur NFA zugestimmt. Auf Bundesebene hat das Parlament in der Folge im
Rahmen der 2. NFA-Botschaft 30 Gesetze revidiert und drei Gesetze neu
geschaffen. Die NFA soll auf Kantons- und Bundesebene per 1. Januar 2008
eingeführt werden. Mit ihr werden die grundlegenden Mechanismen der
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und der Finanzausgleich neu
geregelt. Diese Ziele werden mit fünf Instrumenten erreicht. Die
Aufgabenentflechtung führt zu einer klaren Zuordnung der Aufgaben. In
sieben Aufgabenbereichen übernimmt der Bund die alleinige Verantwortung
(z.B. AHV, IV, Nationalstrassen), für zehn Bereiche werden die Kantone
allein zuständig sein (z.B. Spitex, Sonderschulung, behinderte
Erwachsene) und 17 Aufgaben werden weiterhin im Verbund wahrgenommen
(z.B. Krankenversicherung, Regionalverkehr, Wald). Mit dem neuen Finanz-
und Lastenausgleich werden Doppelspurigkeiten sowie Fehlanreize vermieden und
durch die Verlagerung von zweckgebundenen zu frei verfügbaren Mitteln für die Kantone
zusätzliche Handlungsspielräume geschaffen. Ein nächster wichtiger Schritt ist die
Behandlung der 3.
NFA-Botschaft des Bundesrates, die er am 8. Dezember 2006 zu Handen des
Bundesparlaments verabschiedet hat. Die Schlussabstimmung in den
Eidgenössischen Räten ist für den Sommer 2007 vorgesehen.
Vorteile der NFA für Graubünden
Die NFA bringt für den Kanton Graubünden verschiedene Vorteile: Sie
schafft die Grundlage für einen transparenten, gezielten und steuerbaren
Finanzausgleich sowie eine effiziente und bedarfsgerechte
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit klaren Zuständigkeiten
und Verantwortlichkeiten. Zudem vermindert sie die tendenziell
steigenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in
der Steuerbelastung zwischen den Kantonen und korrigiert falsche
Anreizstrukturen. Die NFA erweitert die Möglichkeiten für innovative,
kostengünstige und bürgernahe Dienstleistungen, wobei ein ausreichendes
Grundangebot sicherzustellen ist. Sie schafft weiter die Basis für neue
und verbesserte Zusammenarbeitsformen zwischen den Kantonen. Ferner
vermindert der geografisch-topografische Lastenausgleich die
übermässigen finanziellen Lasten der Gebirgskantone.
Anforderungen an die NFA-Umsetzung
Die neue Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen
bedingt eine umfangreiche Anpassung des kantonalen Rechts. Im Hinblick
auf die Einführung der NFA sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen
anzupassen, Verfahrensabläufe umzustellen, Zuständigkeiten und der
Ressourceneinsatz neu zu regeln, Programmvereinbarungen mit dem Bund
auszuarbeiten, Finanzplan- und Budgetanpassungen vorzunehmen sowie
Übergangsprobleme zu lösen. In Anbetracht der Komplexität des Projektes
ist der Zeitplan mit der Einführung auf den 1. Januar 2008 sehr eng
bemessen.
Ziele der NFA-Umsetzung
Für die NFA-Umsetzung im Kanton Graubünden setzt sich die Regierung
insbesondere folgende Ziele:
1. Die NFA-Umsetzung soll im Rahmen eines relativ schlanken
Kernpakets erfolgen und sich zunächst auf die unmittelbar betroffenen
Bereiche konzentrieren. Weiterführende Reformen sind auf dem Weg von
Separatvorlagen vorzunehmen.
2. Der Kanton soll die zusätzlichen finanzpolitischen
Handlungsspielräume der NFA nutzen, um Art und Umfang der
Aufgabenerfüllung wirksamer nach politischen Prioritäten zu steuern.
3. Die NFA ist für die Gemeinden möglichst struktur- und
haushaltsneutral umzusetzen.
4. Der Kanton soll Leistungen von Gemeinden und Dritten zur
Erfüllung von Aufgaben, für die er nur noch verminderte Beiträge des
Bundes erhält, angemessen entschädigen können.
Anpassung kantonalen Rechts
Die rechtlich notwendigen Anpassungen werden in einem Mantelgesetz
zusammengefasst. Dieses beinhaltet eine Totalrevision des kantonalen
Gesetzes über die Ergänzungsleistungen und die Teilrevision von zehn
kantonalen Gesetzen. Im Weiteren werden vier grossrätliche Verordnungen
angepasst sowie eine Verordnung aufgehoben. Dabei konzentriert sich die
kantonale Anschlussgesetzgebung nach den Vorgaben der Regierung auf die
unabdingbaren Anpassungen. Sind in einzelnen - von der NFA betroffenen -
Aufgabenbereichen Gesetzesrevisionen in Bearbeitung, ist die
NFA-Kompatibilität im Rahmen dieser Separatvorlagen sicherzustellen.
Davon betroffen sind die Bereiche Stipendien, Berufsbildung, behinderte
Erwachsene.
In besonderen Aufgabenbereichen macht die Regierung spezielle
Vorgaben. So sollen im Bereich amtliche Vermessung die Kantonsbeiträge
für die periodischen Nachführungen der Gemeinden von bisher 50 auf 100
Prozent angehoben werden, was in diesem Spezialbereich faktisch zu einer
Entflechtung zwischen Kanton und Gemeinden führt. Im Bereich der
Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten ist eine Weiterführung
dieser Aufgabe durch Kanton und Gemeinden - trotz Ausstieg des Bundes -
zu ermöglichen. Des Weiteren übernimmt der Kanton in den Bereichen
Berufsbildung und Spitex die ausfallenden Bundesbeiträge vollständig. In
den beiden Bereichen behinderte Erwachsene und Sonderschulung erfolgt
die Umsetzung in den Separatvorlagen aufgrund einer jeweils vorgesehenen
Neukonzeption noch nicht auf Anfang 2008. Ferner soll der Ausfall von
Bundesbeiträgen an die Strassenrechnung von rund 35 Mio. Franken durch
eine entsprechend verstärkte Zuweisung von allgemeinen Kantonsmitteln in
die Strassenrechnung bedarfsgerecht im Rahmen der jährlichen Budgets
gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der finanziellen
Auswirkungen der NFA auf den Kanton Graubünden bildet die NFA-Globalbilanz. Sie
zeigt die hypothetischen Ergebnisse, wenn die NFA in den Jahren 2004/05 eingeführt
worden wäre. Sie weist für den Kanton
Graubünden eine Entlastung von 9 Mio. Franken aus.
Gemäss einer Hochrechnung für die Finanzplanjahre 2008-2011 kann für
den Kanton Graubünden ab dem Einführungsjahr mit einer in etwa
ausgeglichenen Bilanz gerechnet werden. Der geografisch-topografische
Lastenausgleich sowie der Härteausgleich sind relativ stabil. Der
Ressourcenausgleich hingegen wird durch die jährliche Aktualisierung
grössere Schwankungen erfahren.
Von Bedeutung ist im Weiteren der zusätzliche finanzielle
Handlungsspielraum, der vor allem durch die Zunahme der zweckfreien
Mittel im Umfang von über 100 Mio. Franken sowie durch die Einführung
der Pauschalsubventionierung durch den Bund entsteht. Dazu kommt der
Wegfall von nicht beeinflussbaren Abgaben (AHV, IV) in der
Grössenordnung von rund 50 Mio. Franken pro Jahr. Der Vorteil daraus
lässt sich nicht beziffern. Wichtig und zentral ist, dass die positiven
Effekte der NFA genutzt werden.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des
Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Brasser, Finanzsekretär Departement für Finanzen und
Gemeinden,
Tel. 081 257 32 12
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden