Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision
des Mitteschulgesetzes, welche am Untergymnasium festhält, die
gymnasiale Ausbildung aber qualitativ verbessern soll. Auch in Zukunft
soll die Ausbildungsdauer am Gymnasium sechs Jahren betragen für Kinder,
die nach der sechsten Primarklasse ins Untergymnasium eintreten. Beim
Eintritt ins Gymnasium nach der zweiten Sekundarklasse sollen vier Jahre
bis zur Maturität zu absolvieren sein. Geplant ist, dass der Grosse Rat
das Sachgeschäft im April 2008 behandeln wird.
Neu wird der Grosse Rat die Ausgestaltung der gymnasialen Ausbildung
im Mittelschulgesetz regeln. Er wird insbesondere festlegen, ob in
Graubünden weiterhin ein Untergymnasium angeboten wird und er wird die
Dauer der gymnasialen Ausbildung festlegen. Er hat die Regierung
beauftragt, ihm zu diesem Regelungsbereich mehrere bis auf Gesetzesstufe
ausformulierte Varianten zu unterbreiten.
Die Regierung hatte fünf verschiedene Varianten in die
Vernehmlassung gegeben. Zu diesen Varianten gehörte die Abschaffung des
Untergymnasiums verbunden mit einer vier oder fünf Jahre dauernden
Ausbildung bis zur Maturität, das Fortsetzen der heute geltenden
Regelung mit einem sechs- oder vierjährigen Gymnasium sowie der
Vorschlag der Rektoren mit einem sechs- und einem fünfjährigem
Gymnasium. Zur Diskussion stand auch, in den Regionen das Untergymnasium
beizubehalten, in Chur aber darauf zu verzichten.
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigt, dass sich betreffend das
Untergymnasium befürwortende und ablehnende Stimmen etwa die Waage
halten. Aus Gegenden mit starker Volksschul-Oberstufe stammt eher die
Forderung, das Untergymnasium abzuschaffen, derweil Gegenden mit einer
Mittelschule sich für dessen Beibehaltung aussprechen. Die politischen
Parteien wollen mit Auflagen am Untergymnasium festhalten. Das in die
Diskussion gegebene Modell der Rektoren findet Unterstützung in Regionen
mit Mittelschulen, während die Stellungnahmen aus den
italienischsprachigen Talschaften dieses Modell kategorisch ablehnen.
Vielfach gefordert wird eine qualitative Verbesserung der gymnasialen
Ausbildung in Graubünden, eine Profilierung des Untergymnasiums und ein
optimiertes Übertrittsverfahren von der Volksschule ins Gymnasium.
In Berücksichtigung der Stellungnahmen schlägt die Regierung nunmehr
dem Grossen Rat in ihrer Botschaft vor, die aktuell geltende
Ausgestaltung des Gymnasiums mit Elementen des Rektorenmodells zu
ergänzen. Die Lerninhalte im Untergymnasium (Mathematik,
Naturwissenschaften, Latein) sollen höhere Anforderungen erfüllen und
das Übertrittsverfahren nach der sechsten beziehungsweise achten Klasse
soll optimiert werden. Der Übertritt in die Handels- oder
Fachmittelschule soll neu nach der achten Klasse erfolgen. Ihren Antrag
begründet die Regierung auch mit regionalpolitischen Überlegungen und
mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Mittelschulen für die
Schulstandorte.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden