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Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung in der entsprechenden Botschaft vor, die sie an den Grossen Rat verabschiedet hat. Das Geschäft wird in der Oktobersession im Parlament beraten.
Die Vereinbarung regelt die Nutzung sozialer Einrichtungen und die gegenseitige Leistungsabgeltungen zwischen den Kantonen. Sie bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Dies gilt für Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie Einrichtungen der externen Sonderschulung.
Die Vereinbarung, die von der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) verabschiedet wurde, ist seit anfangs 2006 in Kraft. Aufgrund der auf den 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) kommt der IVSE eine grössere Bedeutung zu. Weil nämlich die Beiträge der Invalidenversicherung an die Einrichtungen der Standortkantone entfallen, sind neu ausschliesslich die Kantone für die gegenseitige interkantonale Abgeltung verantwortlich.
Mit einem Beitritt Graubündens zur IVSE wird laut Regierung für Personen, die nicht im Kanton wohnhaft sind, der Zugang in Bündner Einrichtungen erleichtert. Zudem müssten ohne einen Beitritt des Kantons mit sämtlichen ausserkantonalen Einrichtungen, die Personen aus Graubünden aufnehmen oder bereits aufgenommen haben, bilaterale Abkommen zur Leistungsabgeltung abgeschlossen werden. Ausserdem fehlen in Graubünden teilweise spezialisierte Einrichtungen beispielsweise für erwachsene Menschen mit Sinnesbehinderungen, geschlossene Einrichtungen mit Ausbildungsangeboten für verhaltensauffällige Jugendliche oder spezialisierte Angebote im Suchtbereich. Als problematische Aspekte der IVSE wertet die Regierung hingegen die relativ komplizierten Strukturen der Vereinbarung. Ausserdem sind verschiedene Bereiche nur unvollständig reglementiert.
In den verschiedenen sozialen Einrichtungen im Kanton Graubünden halten sich zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen aus anderen Kantonen auf. Im April 2008 waren dies 113 Personen. Demgegenüber waren 136 Personen aus Graubünden in ausserkantonalen Einrichtungen platziert. Der Regierung zufolge ist es vorteilhaft, diese Leistungen nach den für alle Kantone geltenden, einheitlichen Vorgaben der IVSE abzugelten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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