Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung für
Soziale Einrichtungen (IVSE) beitreten. Dies schlägt die Bündner
Regierung in der entsprechenden Botschaft vor, die sie an den Grossen
Rat verabschiedet hat. Das Geschäft wird in der Oktobersession im
Parlament beraten.
Die Vereinbarung regelt die Nutzung sozialer Einrichtungen und die
gegenseitige Leistungsabgeltungen zwischen den Kantonen. Sie bezweckt,
die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und
Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres
Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Dies gilt für Kinder- und
Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration von
erwachsenen Menschen mit Behinderungen, stationäre Therapie- und
Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie Einrichtungen der externen
Sonderschulung.
Die Vereinbarung, die von der Schweizerischen Konferenz der
Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) verabschiedet wurde, ist
seit anfangs 2006 in Kraft. Aufgrund der auf den 1. Januar 2008 in Kraft
getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen (NFA) kommt der IVSE eine grössere Bedeutung
zu. Weil nämlich die Beiträge der Invalidenversicherung an die
Einrichtungen der Standortkantone entfallen, sind neu ausschliesslich
die Kantone für die gegenseitige interkantonale Abgeltung
verantwortlich.
Mit einem Beitritt Graubündens zur IVSE wird laut Regierung für
Personen, die nicht im Kanton wohnhaft sind, der Zugang in Bündner
Einrichtungen erleichtert. Zudem müssten ohne einen Beitritt des Kantons
mit sämtlichen ausserkantonalen Einrichtungen, die Personen aus
Graubünden aufnehmen oder bereits aufgenommen haben, bilaterale Abkommen
zur Leistungsabgeltung abgeschlossen werden. Ausserdem fehlen in
Graubünden teilweise spezialisierte Einrichtungen beispielsweise für
erwachsene Menschen mit Sinnesbehinderungen, geschlossene Einrichtungen
mit Ausbildungsangeboten für verhaltensauffällige Jugendliche oder
spezialisierte Angebote im Suchtbereich. Als problematische Aspekte der
IVSE wertet die Regierung hingegen die relativ komplizierten Strukturen
der Vereinbarung. Ausserdem sind verschiedene Bereiche nur unvollständig
reglementiert.
In den verschiedenen sozialen Einrichtungen im Kanton Graubünden
halten sich zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
Behinderungen aus anderen Kantonen auf. Im April 2008 waren dies 113
Personen. Demgegenüber waren 136 Personen aus Graubünden in
ausserkantonalen Einrichtungen platziert. Der Regierung zufolge ist es
vorteilhaft, diese Leistungen nach den für alle Kantone geltenden,
einheitlichen Vorgaben der IVSE abzugelten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden