Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die
hochspezialisierte Medizin beitreten. Dies schlägt die Regierung in der
entsprechenden Botschaft vor, die sie zuhanden des Grossen Rates
verabschiedet hat. Das Parlament wird das Geschäft in der Oktobersession
beraten.
Mit der Vereinbarung wird im Bereich der hochspezialisierten Medizin
die bisherige Planung der einzelnen Kantone abgelöst zugunsten einer
gesamtschweizerischen Planung. Hauptziel der Interkantonalen
Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist es, auf
diesem Gebiet die Qualität und den Nutzen für Patientinnen und Patienten
zu erhöhen sowie die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die Vereinbarung
ist von der Plenarversammlung der Schweizerischen
Gesundheitsdirektorenkonferenz am 14. März 2008 verabschiedet worden.
Sie tritt in Kraft, wenn ihr 17 Kantone einschliesslich der Kantone mit
Universitätsspitälern beigetreten sind.
Die hochspezialisierte Medizin umfasst gemäss der Vereinbarung
Bereiche und Leistungen, die gekennzeichnet sind durch ihre Seltenheit,
durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder
technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren. Dazu
gehören unter anderem spezialisierte Leistungen aus der Neurochirurgie,
der Herzchirurgie oder bestimmte Organtransplantationen.
Konkret wird in Zukunft ein neu von den Kantonen eingesetztes
Beschlussorgan über die Konzentration dieser Leistungen an bestimmten
Spitälern in der Schweiz entscheiden. Die festgelegten Leistungen werden
in eine Liste aufgenommen und dürfen künftig nur noch an den bestimmten
Standorten erbracht werden, wobei die Liste periodisch überprüft und
gegebenenfalls angepasst wird.
Die Vereinbarung beinhaltet die Möglichkeit, dass Leistungen der
hochspezialisierten Medizin auch Zentrumsspitälern und damit allenfalls
auch dem Kantonsspital Graubünden zugeteilt werden können. Aus Sicht der
Regierung sind die Rahmenbedingungen für den Beitritt des Kantons zur
Interkantonalen Vereinbarung erfüllt. Mit den verfügbaren Ressourcen
kann so eine zweckmässige und qualitativ hochstehende Versorgung im
Bereich der hochspezialisierten Medizin zu möglichst günstigen Kosten
sichergestellt werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden