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Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin beitreten. Dies schlägt die Regierung in der entsprechenden Botschaft vor, die sie zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat. Das Parlament wird das Geschäft in der Oktobersession beraten.
Mit der Vereinbarung wird im Bereich der hochspezialisierten Medizin die bisherige Planung der einzelnen Kantone abgelöst zugunsten einer gesamtschweizerischen Planung. Hauptziel der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist es, auf diesem Gebiet die Qualität und den Nutzen für Patientinnen und Patienten zu erhöhen sowie die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die Vereinbarung ist von der Plenarversammlung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz am 14. März 2008 verabschiedet worden. Sie tritt in Kraft, wenn ihr 17 Kantone einschliesslich der Kantone mit Universitätsspitälern beigetreten sind.
Die hochspezialisierte Medizin umfasst gemäss der Vereinbarung Bereiche und Leistungen, die gekennzeichnet sind durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren. Dazu gehören unter anderem spezialisierte Leistungen aus der Neurochirurgie, der Herzchirurgie oder bestimmte Organtransplantationen.
Konkret wird in Zukunft ein neu von den Kantonen eingesetztes Beschlussorgan über die Konzentration dieser Leistungen an bestimmten Spitälern in der Schweiz entscheiden. Die festgelegten Leistungen werden in eine Liste aufgenommen und dürfen künftig nur noch an den bestimmten Standorten erbracht werden, wobei die Liste periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Die Vereinbarung beinhaltet die Möglichkeit, dass Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch Zentrumsspitälern und damit allenfalls auch dem Kantonsspital Graubünden zugeteilt werden können. Aus Sicht der Regierung sind die Rahmenbedingungen für den Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung erfüllt. Mit den verfügbaren Ressourcen kann so eine zweckmässige und qualitativ hochstehende Versorgung im Bereich der hochspezialisierten Medizin zu möglichst günstigen Kosten sichergestellt werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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