Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des
Steuergesetzes verabschiedet. Die Teilrevision dient in erster Linie der
Anpassung des kantonalen Rechts an das harmonisierte Steuerrecht des
Bundes. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2008
beraten.
Die Revision des Steuergesetzes umfasst drei Punkte:
Das System für die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
von Aktiengesellschaft und Aktionär soll dem Bundesrecht angepasst
werden.
Die Bestimmungen über die Steuererleichterungen für die Ansiedlung
neuer oder den Erhalt bestehender Unternehmen werden so geändert, dass
bestehende Standortnachteile beseitigt werden können.
Die Zuständigkeit für den ausnahmsweisen Verzicht auf eine
Steuerforderung, den sogenannten Steuererlass, soll für Beträge über
50'000 Franken auf die Regierung übertragen werden. Damit wird eine
Forderung des Grossen Rates umgesetzt.
Wird eine Unternehmung in der Rechtsform einer juristischen Person
betrieben unterliegt der erzielte Gewinn der Gewinnsteuer. Schüttet die
Gesellschaft den Gewinn in der Folge als Dividende an die Beteiligten
aus, wird zusätzlich noch die Einkommenssteuer erhoben. Diese
wirtschaftliche Doppelbelastung wird für massgebende Beteiligungen schon
im geltenden Recht gemildert, indem diese Erträge zum halben Steuersatz
besteuert werden. Auf den Beginn des kommenden Jahres hat der Bund für die direkte
Bundessteuer ebenfalls eine Milderung der wirtschaftlichen
Doppelbelastung beschlossen. Er hat aber ein anderes System gewählt: Die
Dividenden werden nur zu 50 Prozent besteuert, wenn die
Beteiligungsrechte zum Geschäftsvermögen gehören, beziehungsweise zu 60
Prozent wenn es sich um Privatvermögen handelt. Das kantonale Recht soll
hier angepasst werden, weil unterschiedliche Regelungen zu kompliziert,
für die Steuerpflichtigen unverständlich und in der Umsetzung zu teuer
wären.
Die Regierung kann heute neuen Unternehmungen Steuererleichterungen
gewähren, wenn deren Ansiedlung im volkswirtschaftlichen Interesse des
Kantons liegt und keine voll besteuerten Gesellschaften konkurrenziert
werden. Bestehende Gesellschaften können ebenfalls von
Steuererleichterungen profitieren, wenn sie etwas völlig Neues machen,
das heisst einen neuen Produktionszweig aufnehmen. In diesem zweiten
Bereich kennen andere Kantone weniger strenge Anforderungen und lassen
eine Steuererleichterung schon zu, wenn eine wesentliche Änderung der
betrieblichen Tätigkeit eintritt. Um im interkantonalen
Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu werden und den Verlust von
Arbeitsplätzen im Einzelfall zu verhindern, muss die Bündner Regelung
angepasst werden.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für
Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden