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Die Bündner Regierung hat den Bericht zum Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vereinbarung regelt die Nutzung sozialer Einrichtungen zwischen den Kantonen.
Die IVSE bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Dies gilt für Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie Einrichtungen der externen Sonderschulung. Mit dem Beitritt verpflichten sich die Kantone, einander für die Anteile am Betriebsdefizit, die aus der Platzierung von Personen ausserhalb des eigenen Kantons entstehen, zu vergüten. Bisher ist Graubünden als einziger Kanton der IVSE nicht beigetreten. Vorgeschlagen wird ein Beitritt Graubündens zur IVSE ohne den Bereich der stationären Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. Mai 2008.

Aufsicht über die klassischen Stiftungen wird kantonalisiert
In Graubünden wird die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an einer Stelle beim Kanton zusammengeführt. Diese Aufgabe wird der kantonalen Finanzverwaltung übertragen, die bereits bisher für die Aufsicht der dem Kanton unterstellten Stiftungen zuständig war. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 22. Oktober 2007 zugestimmt. Am 30. Januar 2008 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Gesetzes hat die Regierung die Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen angepasst. Diese tritt ebenfalls auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Darin werden unter anderem die Pflichten der Stiftungen, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sowie die Gebühren detailliert geregelt.
Neues Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote wird auf Verordnungsstufe konkretisiert
Seit Jahresanfang ist das neue Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote in Kraft. Zu diesem Gesetz hat die Bündner Regierung auch die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Regierungsverordnungen erlassen. Die Details der auf den 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzgebung werden in nur noch sechs Regierungsverordnungen, wovon vier neu sind, geregelt. Vor dieser Verwesentlichung waren 13 Regierungsverordnungen zu beachten.
Damit kann Graubünden bereits ein Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist die neue Berufsbildungsgesetzgebung, aber auch die Hochschulgesetzgebung des Bundes umsetzen. Ohne Lastenverschiebung auf die Gemeinden umgesetzt werden im Bereich der Berufsbildung zudem die Vorgaben aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).

Aus Gemeinden und Regionen
Tschiertschen und Praden: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Tschiertschen und Praden wird ein Förderbeitrag von 2'550'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Diese Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
Flond und Surcuolm: An den geplanten Zusammenschluss der Gemeinden Flond und Surcuolm wird ein Förderbeitrag von 900'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
Landschaft Davos Gemeinde: Die Regierung genehmigt die von der Landschaft Davos Gemeinde am 26. November 2006 im Hinblick auf die Realisierung eines Fünf-Sterne-Hotels im Gebiet "Stilli" erlassene Nutzungsplanung mit einigen waldrechtlich und erschliessungstechnisch bedingten Korrekturen sowie mit diversen Vorgaben für die Projektierung.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Verein "Welterbe RhB": Dem Verein "Welterbe RhB", Chur, wird an das Regio Plus-Projekt "UNESCO Welterbe RhB in der Kulturlandschaft Albula/Bernina" ein Gesamtbeitrag von 340'000 Franken für den Zeitraum 2008 bis 2009 zugesichert. Hauptziel des Projektes ist es, die Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung des touristischen Potenzials sowie für die wirtschaftliche Stärkung der Region im Perimeter der Albula-Bernina-Linie zu schaffen.
Fachstelle Tourismus und Nachhaltige Entwicklung in Wergenstein: Die Fachstelle Tourismus und Nachhaltige Entwicklung im Center da Capricorns in Wergenstein wird mit der Umsetzung des Projektes "Strategie für den natur- und kulturnahen Tourismus in Graubünden" beauftragt. Dazu wird für die Jahre 2008 bis 2010 ein Kostendach von insgesamt 390'000 Franken (jährlich 130'000 Franken) gesprochen. Ziel des Projektes ist es, mit einer professionellen Koordination die nachhaltige Weiterentwicklung des natur- und kulturnahen Tourismus in Graubünden zu gewährleisten.
Innotour-Projekt "Venedig - St. Moritz Tour": Das Innotour-Projekt "Venedig - St. Moritz Tour" des Kur- und Verkehrsvereins St. Moritz wird mit einem Beitrag von 100'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 450'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Gesamtprojektleitung Umfahrung Küblis
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung

Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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