Die Organisation des Bankrates der Graubündner Kantonalbank soll
schlanker und den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen in der
Finanzbranche angepasst werden. Dabei soll der Bankrat von elf auf
sieben Mitglieder verkleinert und künftig durch die Regierung gewählt
werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur
Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank an den
Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird das Geschäft in der
Oktobersession behandeln.
Der Bankrat legt als oberstes Leitungsorgan der Kantonalbank die
Grundsätze der Geschäftspolitik und den Rahmen für die
Geschäftstätigkeit fest. Zudem übt er die Aufsicht und Kontrolle über
die Geschäftsführung der Bank aus. Die vorgeschlagene Reduktion der Zahl
der Mitglieder des Bankrates der Kantonalbank von elf auf sieben
Mitgliedern entspricht laut Regierung den modernen Führungsprinzipien,
mit schlanken Gremien zu operieren. In den vergangenen Jahren haben auch
die Schweizerische Nationalbank und andere Kantonalbanken ihre
Führungsgremien verkleinert. Die Reduktion der Anzahl Bankratsmitglieder
der Kantonalbank ist auf das Frühjahr 2011 vorgesehen. Zuvor soll für
eine Übergangsphase von 2009 bis 2011 eine Reduktion auf neun
Bankratsmitglieder erfolgen. Diese Übergangsregel verhindert ein
Eingreifen in die laufenden Amtsperioden der gewählten Bankräte.
Ausserdem soll künftig die Regierung die Mitglieder des Bankrates
wählen und nicht mehr der Grosse Rat. Die Regierung wird gleichzeitig
auch den Jahresbericht und die Jahresrechnung abnehmen. Diese neue
Regelung ist vergleichbar mit der geltenden Praxis bei anderen
selbstständigen Institutionen im Kanton wie etwa bei der Hochschule für
Technik und Wirtschaft, den Psychiatrischen Diensten Graubünden, der
Gebäudeversicherung Graubünden oder der Sozialversicherungsanstalt
Graubünden.
Schliesslich schlägt die Regierung vor, den Bankratsausschuss
aufzuheben. Dessen Aufgaben werden heute weitestgehend vorgelagert von
der Strategie-, der Revisions- und der Risikokommission, die ebenfalls
aus Mitgliedern des Bankrates bestehen, wahrgenommen. Daher ist der
Bankratsausschuss in dieser Form nicht mehr notwendig und soll
aufgehoben werden. Alle diese Anpassungen der Organisation der
Kantonalbank tragen der Regierung zufolge einer betriebswirtschaftlichen
effizienten Arbeitsweise Rechnung und stärken die Verantwortung der
einzelnen Bankratsmitglieder.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und
Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden