Das Departement für Finanzen und Gemeinden schickt eine weitere
Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die
steuerlichen Rahmenbedingungen im Kanton Graubünden weiter zu
verbessern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die
Vermögenssteuern reduziert und die Gewinnsteuern herabgesetzt werden.
Des weiteren sollen die Unternehmenssteuerreform II umgesetzt und
verschiedene weitere Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen werden.
Nach der grossen Teilrevision des Steuergesetzes aus dem Jahre 2006
und einer kleinen Revision, welche der Grosse Rat in der Oktobersession
beraten wird, nimmt das Finanzdepartement erneut eine Teilrevision in
Angriff. Diese soll einerseits den Wohn- und Wirtschaftsstandort
Graubünden fördern und verhindern, dass der Kanton im interkantonalen
Steuerwettbewerb erneut ins Hintertreffen gelangt. Sie ist andererseits
die Folge des Bundessteuerrechts, das die Kantone zwingt, Regelungen des
Steuerharmonisierungsgesetzes ins kantonale Recht zu überführen.
Aus kantonaler Sicht sollen zahlreiche Steuerpflichtige entlastet
werden. Der Abzug für die die externe Kinderbetreuung wird auf 10'000
Franken erhöht, womit der gesellschaftlichen Entwicklung besser Rechnung
getragen werden kann. Die Vermögenssteuer wird durch die Erhöhung der
Steuerfreibeträge und die Senkung des Maximalsatzes reduziert. Von den
höheren Steuerfreibeträgen profitieren in erster Linie die Ehepaare,
während mit der Reduktion des Maximalsatzes die Standortattraktivität
des Kantons Graubünden als Alterswohnsitz gesteigert werden kann. Der
Steuersatz für die Gewinnsteuer wird erneut gesenkt. Damit kann die in
der letzten Teilrevision erreichte gute Position unter den Kantonen
erhalten und auf zwischenzeitliche Steuersenkungen anderer Kantone
reagiert werden. Gleichzeitig wird zu einem proportionalen Steuersatz
gewechselt, der modern auch als Flat Rate bezeichnet wird.
Einen wesentlichen Teil der Vorlage bildet die Anpassung der
kantonalen Gesetzgebung an das Bundesrecht. Hier steht die
Unternehmenssteuerreform II im Zentrum. Diese als sogenannte KMU-Reform
bekannt gewordene Revision wurde vom Souverän im Februar dieses Jahres
angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um den Aufschub des
Besteuerungszeitpunkts bei Privatentnahmen, Erbteilungen oder
Verpachtung einer Unternehmung, um die privilegierte
Liquidationsgewinnbesteuerung oder um die Ausdehnung des
Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen. Weitere Änderungen im
Bundesrecht betreffen beispielsweise die Erbenamnestie und die straflose
Selbstanzeige sowie das Nach- und Strafsteuerverfahren.
Und letztlich soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden,
damit die Kantonale Steuerverwaltung Inkassodienstleistungen für Dritte
erbringen kann. Damit kann das Inkasso Know-how der Steuerverwaltung
anderen kantonalen Dienststellen, den Gemeinden, Kreisen oder Gerichten
zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorlage bewirkt Mindereinnahmen in der Höhe von je rund 25
Millionen Franken für Kanton und Gemeinden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Dezember 2008. Anschliessend
sind die Vernehmlassungsergebnisse zu verarbeiten und die Botschaft an
den Grossen Rat zu erstellen. Die Beratungen im Grossen Rat sind für die
Junisession 2009 geplant. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen auf den
1. Januar 2010 und den 1. Januar 2011 (Unternehmenssteuerreform II)
vorgesehen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage der
Kantonalen Steuerverwaltung
www.stv.gr.ch abrufbar.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für
Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden