Der Grosse Rat wird sich in der Oktobersession unter anderem mit dem Beitritt
des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte
Medizin und dem Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für
Soziale Einrichtungen beschäftigen. Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und
Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Carlo Portner die beiden Botschaften
der Regierung zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Kommissionssitzung
teilgenommen haben auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und Regierungsrat
Hansjörg Trachsel.
Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Wie die Regierung in ihrer Botschaft festhält, bezweckt die Vereinbarung eine
gesamtschweizerische Planung der hochspezialisierten Medizin gemeinsam durch die
Kantone. In Zukunft wird es nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam
getragene Planung geben. Diese gemeinsame Planung ermöglicht eine effiziente und
qualitativ hochstehende Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit hochspezialisierten
medizinischen Leistungen, deren Erbringung bestimmte Kapazitäten in Form von
Personal und Infrastruktur erfordern. Die Vereinbarung beinhaltet die Möglichkeit, dass
Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch Zentrumsspitälern und damit auch dem
Kantonsspital Graubünden zugeteilt werden können.
Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
Zweck dieser Interkantonalen Vereinbarung ist, die Aufnahme von Personen mit
besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen
ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Sie regelt die
Zusammenarbeit zwischen dem Standortkanton einer Einrichtung und dem Wohnkanton
ausserkantonal platzierter Personen. Der Geltungsbereich der IVSE umfasst die vier
Bereiche Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen
Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderung, Einrichtungen für stationäre
Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich und Einrichtungen der externen
Sonderschulung.
Im Kanton Graubünden fehlen in bestimmten Bereichen spezialisierte Einrichtungen, so
dass in Zukunft vermehrt mit ausserkantonalen Platzierungen zu rechnen ist.
Die Kommission schliesst sich nach eingehender Diskussion der beiden Vorlagen der
Argumentation der Regierung an, wonach der Beitritt des Kantons Graubünden zu den
beiden Interkantonalen Vereinbarungen den Interessen des Kantons Graubünden
angemessen Rechnung trägt. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, dem Beitritt des
Kantons zu beiden Vereinbarungen zuzustimmen.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales