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Der Grosse Rat wird sich in der Oktobersession unter anderem mit dem Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin und dem Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen beschäftigen. Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Carlo Portner die beiden Botschaften der Regierung zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen haben auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und Regierungsrat Hansjörg Trachsel.

Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Wie die Regierung in ihrer Botschaft festhält, bezweckt die Vereinbarung eine gesamtschweizerische Planung der hochspezialisierten Medizin gemeinsam durch die Kantone. In Zukunft wird es nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung geben. Diese gemeinsame Planung ermöglicht eine effiziente und qualitativ hochstehende Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit hochspezialisierten medizinischen Leistungen, deren Erbringung bestimmte Kapazitäten in Form von Personal und Infrastruktur erfordern. Die Vereinbarung beinhaltet die Möglichkeit, dass Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch Zentrumsspitälern und damit auch dem Kantonsspital Graubünden zugeteilt werden können.

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
Zweck dieser Interkantonalen Vereinbarung ist, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Standortkanton einer Einrichtung und dem Wohnkanton ausserkantonal platzierter Personen. Der Geltungsbereich der IVSE umfasst die vier Bereiche Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderung, Einrichtungen für stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich und Einrichtungen der externen Sonderschulung. Im Kanton Graubünden fehlen in bestimmten Bereichen spezialisierte Einrichtungen, so dass in Zukunft vermehrt mit ausserkantonalen Platzierungen zu rechnen ist.

Die Kommission schliesst sich nach eingehender Diskussion der beiden Vorlagen der Argumentation der Regierung an, wonach der Beitritt des Kantons Graubünden zu den beiden Interkantonalen Vereinbarungen den Interessen des Kantons Graubünden angemessen Rechnung trägt. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, dem Beitritt des Kantons zu beiden Vereinbarungen zuzustimmen.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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