Die Bündner Regierung hat die kantonale Anschlussgesetzgebung zum
eidgenössischen Stromversorgungsgesetz (StromVG GR) für die
Vernehmlassung freigegeben. Ziel ist die Schaffung einer schlanken
Gesetzgebung für den Vollzug der vom Bund zugewiesenen Aufgaben an die
Kantone. Zudem sollen sämtliche Bestimmungen im Bereich der
Stromversorgung in einem Gesetz vereint werden.
Am 23. März 2007 haben die eidgenössischen Räte das
Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses regelt die schweizerische
Elektrizitätsversorgung und ist auf den 1. Januar 2008 fast vollständig
in Kraft getreten. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch
auf Netzzugang für Grossverbraucher sowie die kostendeckende
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese
Bestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen
verschiedene Aufgaben zu. Deren Vollzug erfordert den Erlass einer
kantonalen Anschlussgesetzgebung, welche folgende Bereiche regelt:
- die Bezeichnung der Netzgebiete
- die Durchsetzung der Anschlussgarantie im Streitfall
- die Verfügung des Anschlusses von Endverbrauchern ausserhalb
des Netzgebietes
- der Erlass von Bestimmungen betreffend Anschlüsse ausserhalb der
Bauzone und deren Kosten, soweit diese nicht durch den Bundesgesetzgeber
geregelt sind
- die Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei Netznutzungstarifen.
Für die Revision steht wenig Zeit zur Verfügung. Deshalb läuft die
Vernehmlassungsfrist lediglich bis am 2. Dezember 2008. Anschliessend
ist die Botschaft an den Grossen Rat zu erstellen. Die Beratungen im
Grossen Rat sind für die Aprilsession 2009 geplant. Das Inkrafttreten
ist auf den 1. August 2009 vorgesehen. Die Vernehmlassungsunterlagen
sind auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr
www.aev.gr.ch abrufbar.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
- Ernst Bachmann, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel.
081 257 36 21
Regierung lehnt Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz
entschieden ab
Die Bündner Regierung lehnt die Anpassung des Bundesbeschlusses über
das Nationalstrassennetz gemäss Vernehmlassungsvorlage entschieden ab.
Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann sie der Neuaufnahme der
Julierstrasse in das Nationalstrassennetz nicht zustimmen.
In ihrer Vernehmlassungsantwort schliesst sich die Regierung den
Stellungnahmen der Schweizerischen Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie der Konferenz der
Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an.
Insbesondere stehen die Aufgabenteilung und die Finanzierung im
Widerspruch zu den vereinbarten Grundsätzen der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA).
Die Aufnahme einer Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz gegen den
Willen des Kantons lehnt die Regierung ab. Sollte die Botschaft als
Folge des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens angepasst werden und
die Finanzierung eine Änderung erfahren, wünscht die Regierung eine
weitere Möglichkeit zur Stellungnahme. Ausserdem verlangt die Regierung,
dass die Priorisierung und der beabsichtigte Zeitpunkt der Realisierung
der Ausbauvorhaben bezüglich der Netzerweiterung offen zu legen sind.
Sollte sich der Bund dafür entscheiden, auf die Netzerweiterung zu
verzichten, ist der Status quo auch bezüglich des Umfanges des
Hauptstrassennetzes beizubehalten, um nicht Verschiebungen und
Ungleichgewichte in der Zuteilung der Hauptstrassenmittel in Kauf nehmen
zu müssen.
Auskunftsperson:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
Regierung genehmigt den Bau der Umfahrung Ilanz
Die Bündner Regierung hat das Projekt für eine Ortsumfahrung Ilanz
genehmigt. Damit soll die Stadt Ilanz vom Durchgangsverkehr entlastet
werden. Die Kantonsstrasse nach Vals, Obersaxen und ins Lugnez sowie die
RhB-Linie durchqueren heute die Stadt Ilanz. Bei grösserem
Verkehrsaufkommen und geschlossenen Bahnschranken führt dies oft zu
Staus und Behinderungen.
Die neue Umfahrung verbindet westlich der Stadt Ilanz die
Oberalpstrasse H19 im Bereich der NOK Zentrale Ilanz II mit der
Lugnezerstrasse im Gebiet Muschna. Die gesamte Projektlänge beträgt
knapp 700 Meter. Das Kernstück des Umfahrungsprojektes bildet eine 270
Meter lange Brücke, mit welcher der Vorderrhein, die RhB sowie die Via
Santeri überquert werden. Der Gestaltung der Brücke soll in der
folgenden Projektierungsphase die entsprechende Beachtung geschenkt
werden. Im kommenden Jahr werden die Ausführungsprojekte für die
verschiedenen Teilprojekte ausgearbeitet, um gemäss Strassenbauprogramm
2009-2012 im Jahre 2010 mit den ersten Bauarbeiten beginnen zu können.
Es wird mit Gesamtkosten von 18.4 Millionen Franken gerechnet.
Aus Gemeinden und Regionen
Sent: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. August 2008
beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 450'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten, Anschluss Jenaz
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden