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Die Bündner Regierung lehnt die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) als rechtlich fragwürdige und zentralistische Vorlage ab. In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schliesst sich die Regierung der Stellungnahme der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an, welche in diesem Vernehmlassungsverfahren die Federführung für alle weiteren Fachdirektoren-Konferenzen der Kantone wahrnimmt.
Laut Regierung bestehen grosse Zweifel an der verfassungsmässigen Legitimation des Bundes, das öffentliche Beschaffungswesen gesamtschweizerisch anhand eines Bundesgesetzes regeln zu wollen. Mit seiner Revisionsvorlage greift der Bund erheblich in den Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Kantone ein, unter dem Vorwand einer absolut dringlichen und erforderlichen gesamtschweizerischen Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungsrechts. Die Bedürfnisse und Anliegen der Wirtschaft für einen wirtschaftsverträglichen Vollzug werden mit der Revisionsvorlage nicht erfüllt. Einerseits erfolgt nämlich keine Vereinfachung der Verfahren. Im Gegenteil, mit seiner Revisionsvorlage verursacht der Bund unnötigerweise eine zusätzliche Rechtszersplitterung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Anderseits sollen auch die Schwellenwerte für ausschreibungspflichtige Beschaffungen auf die mehrheitlich tieferen Werte des Bundes gesenkt werden. Dadurch wird aber der administrative Aufwand für alle Beteiligten grösser. Schliesslich wird mit dem vorgelegten Entwurf (insgesamt 89 Artikel, 5 Anhänge) das Ziel einer Konzentration der Gesetzgebung auf das Wesentliche klar nicht erreicht.
Die Kantone verfügen schon heute für sich und die Gemeinden über eine in allen wichtigen Punkten weitestgehend abgestimmte und funktionierende Beschaffungsregelung und -praxis sowohl im internationalen wie im innerstaatlichen Bereich. Ein akuter Revisionsbedarf für die Kantone und Gemeinden ist somit nicht erkennbar.
Die vom Bund forcierte Revisionsvorlage würde für die Kantone einen eindeutigen Rückschritt im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens bedeuten. Denn dadurch würden wichtige, seit Jahren erprobte und unbestrittene Regelungen wie die Transparenz, das Verbot von Preisverhandlungen, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie der Rechtsschutz völlig aufgeweicht. Die Regierung lehnt deshalb den vorgelegten Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Übereinstimmung mit der BPUK als zentralistische Lösung entschieden ab.

Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
- Alberto Crameri, Departementssekretär Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 11

Gesetz über die Familienzulagen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt
Im Kanton Graubünden werden die Familienzulagen erhöht. Die Bündner Regierung hat das teilrevidierte Gesetz über die Familienzulagen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz angepasst.
Der Grosse Rat hatte im Juni 2008 eine Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen beschlossen. Die Anpassungen sind nötig, damit der Kanton Graubünden die neuen Vorgaben des Bundes im Bereich der Familienzulagen erfüllt. Zum anderen wurde auf Familienzulagen für Selbstständigerwerbende verzichtet. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen.
In den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen hat die Regierung nun die Zulagensätze festgelegt. Der Mindestansatz der Familienzulage beträgt pro Monat 220 Franken für die Kinderzulage und 270 Franken für die Ausbildungszulage. Bislang betrugen die Kinderzulagen in Graubünden 195 Franken und die Ausbildungszulagen 220 Franken pro Monat.

Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport wird begrüsst
Die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport wird von der Bündner Regierung unterstützt. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, handelt es sich dabei um eine Gesetzesvorlage mit sinnvollen Wirkungszielen, ausgewogener Schwerpunktsetzung und gezielten Ergänzungen zum bestehenden Gesetz. Grund für die Totalrevision ist, dass das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 1972 den aktuellen Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung nicht mehr entspricht.
Die Regierung begrüsst insbesondere das Ziel, sämtliche Akteure im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung systematisch einzubeziehen. Bei den einzelnen geplanten Fördermassnahmen und -projekten kommen den Bereichen Jugend und Sport sowie Sport in der Schule die grösste Bedeutung zu.

Regierung kritisiert Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung ab. Dieser schlägt präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen vor zur Verhütung und Früherkennung von physischen und psychischen Krankheiten des Menschen, die übertragbar, stark verbreitet oder bösartig sind. Das Gesetz regelt neben der Steuerung und Koordination insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
Die Regierung teilt zwar die Haltung, dass es aus volkswirtschaftlichen Überlegungen unabdingbar ist, die Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Dennoch kann sie den Gesetzesentwürfen in dieser Form nicht zustimmen. Die verpflichtende Übertragung von neuen Aufgaben an die Kantone widerspricht der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem kritisiert die Regierung die Übertragung von Aufgaben an die Kantone, ohne diesen die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Schliesslich sieht sie keinen Anlass, die von den Versicherern und den Kantonen errichtete Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz" aufzuheben und in das als Anstalt des Bundes vorgesehene Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung zu überführen. Über die auf den Krankenversicherungsprämien erhobenen Zuschläge für die allgemeine Krankheitsverhütung soll weiterhin die Stiftung verfügen. Die Regierung lehnt die Übertragung der Zuständigkeit für die Verwendung dieser Zuschläge auf die Stiftung ab.

Neues Sicherheitskontrollgesetz wird zurückgewiesen
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf für ein neues Sicherheitskontrollgesetz ab. In ihrer Vernehmlassung an den Bund schliesst sie sich an die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) an.
Das neue Sicherheitskontrollgesetz bezweckt die Verfahren zur Kontrolle und Prüfung der technischen Sicherheit, nicht aber die materiellen Sicherheitsanforderungen an einzelne Anlagen, Fahrzeuge, Geräte, Sicherheitssysteme und Komponenten zu regeln. Dadurch lässt sich laut der Regierung die technische Sicherheit materiell nicht verbessern oder erhöhen. Der Vorschlag ist nicht zielführend, sondern neigt vielmehr dazu, eingespielte Abläufe und Verfahren zu verkomplizieren und durch ein kostspieliges und unnötiges System zu ersetzen. Ohne offensichtlichen Mehrwert an Sicherheit ist die unterbreitete Gesetzesvorlage deshalb weder angezeigt noch erforderlich.

Aus Gemeinden und Regionen
Seewis: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Seewis vom 29. August 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
Luzein: Der Gemeinde Luzein werden an die touristische Standortentwicklung Pany Luzein ein Beitrag gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 600'000 Franken sowie ein Kantonsbeitrag von 300'000 Franken zugesichert. Bedingung ist, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Aclas Heinzenberg SA: Der Aclas Heinzenberg SA wird an den geplanten Bau der Maiensässsiedlung Aclas Heinzenberg, Tschappina, ein Darlehen gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 350'000 Franken gewährt. An das Projekt wird zudem ein Kantonsbeitrag von 81'260 Franken zugesichert.
Bener Park: Der Bener-Park Betriebs-AG als Trägerin der Pflegeabteilung Bener Park in Chur wird für das Bauvorhaben zur Schaffung von drei zusätzlichen Pflegebetten in der Pflegeabteilung Bener Park ein kantonaler Investitionsbeitrag von total 480'000 Franken zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 14 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 131'000 Franken gesprochen.
TV Landquart: Der TV Landquart erhält für die Anschaffung von Wettkampfhürden, Startpflöcken, Hochsprunglatten und einer Zeitmessanlage einen Beitrag von maximal 16'200 Franken aus dem Sport-Fonds.

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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