Die Bündner Regierung lehnt die Totalrevision des Bundesgesetzes
über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) als rechtlich fragwürdige
und zentralistische Vorlage ab. In ihrer Vernehmlassungsantwort an den
Bund schliesst sich die Regierung der Stellungnahme der Schweizerischen
Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an, welche in
diesem Vernehmlassungsverfahren die Federführung für alle weiteren
Fachdirektoren-Konferenzen der Kantone wahrnimmt.
Laut Regierung bestehen grosse Zweifel an der verfassungsmässigen
Legitimation des Bundes, das öffentliche Beschaffungswesen
gesamtschweizerisch anhand eines Bundesgesetzes regeln zu wollen. Mit
seiner Revisionsvorlage greift der Bund erheblich in den Zuständigkeits-
und Kompetenzbereich der Kantone ein, unter dem Vorwand einer absolut
dringlichen und erforderlichen gesamtschweizerischen Harmonisierung des
öffentlichen Beschaffungsrechts. Die Bedürfnisse und Anliegen der
Wirtschaft für einen wirtschaftsverträglichen Vollzug werden mit der
Revisionsvorlage nicht erfüllt. Einerseits erfolgt nämlich keine
Vereinfachung der Verfahren. Im Gegenteil, mit seiner Revisionsvorlage
verursacht der Bund unnötigerweise eine zusätzliche Rechtszersplitterung
zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Anderseits sollen auch die
Schwellenwerte für ausschreibungspflichtige Beschaffungen auf die
mehrheitlich tieferen Werte des Bundes gesenkt werden. Dadurch wird aber
der administrative Aufwand für alle Beteiligten grösser. Schliesslich
wird mit dem vorgelegten Entwurf (insgesamt 89 Artikel, 5 Anhänge) das
Ziel einer Konzentration der Gesetzgebung auf das Wesentliche klar nicht
erreicht.
Die Kantone verfügen schon heute für sich und die Gemeinden über
eine in allen wichtigen Punkten weitestgehend abgestimmte und
funktionierende Beschaffungsregelung und -praxis sowohl im
internationalen wie im innerstaatlichen Bereich. Ein akuter
Revisionsbedarf für die Kantone und Gemeinden ist somit nicht erkennbar.
Die vom Bund forcierte Revisionsvorlage würde für die Kantone einen
eindeutigen Rückschritt im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
bedeuten. Denn dadurch würden wichtige, seit Jahren erprobte und
unbestrittene Regelungen wie die Transparenz, das Verbot von
Preisverhandlungen, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie
der Rechtsschutz völlig aufgeweicht. Die Regierung lehnt deshalb den
vorgelegten Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen in Übereinstimmung mit der BPUK als zentralistische
Lösung entschieden ab.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
- Alberto Crameri, Departementssekretär Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement, Tel. 081 257 36 11
Gesetz über die Familienzulagen auf den 1. Januar 2009 in
Kraft gesetzt
Im Kanton Graubünden werden die Familienzulagen erhöht. Die Bündner
Regierung hat das teilrevidierte Gesetz über die Familienzulagen auf den
1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz angepasst.
Der Grosse Rat hatte im Juni 2008 eine Teilrevision des Gesetzes
über die Familienzulagen beschlossen. Die Anpassungen sind nötig, damit
der Kanton Graubünden die neuen Vorgaben des Bundes im Bereich der
Familienzulagen erfüllt. Zum anderen wurde auf Familienzulagen für
Selbstständigerwerbende verzichtet. Die Referendumsfrist ist unbenützt
abgelaufen.
In den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen
hat die Regierung nun die Zulagensätze festgelegt. Der Mindestansatz der
Familienzulage beträgt pro Monat 220 Franken für die Kinderzulage und
270 Franken für die Ausbildungszulage. Bislang betrugen die
Kinderzulagen in Graubünden 195 Franken und die Ausbildungszulagen 220
Franken pro Monat.
Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von
Turnen und Sport wird begrüsst
Die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von
Turnen und Sport wird von der Bündner Regierung unterstützt. Wie die
Regierung in ihrer Vernehmlassung festhält, handelt es sich dabei um
eine Gesetzesvorlage mit sinnvollen Wirkungszielen, ausgewogener
Schwerpunktsetzung und gezielten Ergänzungen zum bestehenden Gesetz.
Grund für die Totalrevision ist, dass das Sportförderungsgesetz aus dem
Jahr 1972 den aktuellen Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung nicht
mehr entspricht.
Die Regierung begrüsst insbesondere das Ziel, sämtliche Akteure im
Bereich der Sport- und Bewegungsförderung systematisch einzubeziehen.
Bei den einzelnen geplanten Fördermassnahmen und -projekten kommen den
Bereichen Jugend und Sport sowie Sport in der Schule die grösste
Bedeutung zu.
Regierung kritisiert Bundesgesetz über Prävention und
Gesundheitsförderung
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf für ein Bundesgesetz über
Prävention und Gesundheitsförderung ab. Dieser schlägt präventive und
gesundheitsfördernde Massnahmen vor zur Verhütung und Früherkennung von
physischen und psychischen Krankheiten des Menschen, die übertragbar,
stark verbreitet oder bösartig sind. Das Gesetz regelt neben der
Steuerung und Koordination insbesondere die Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen.
Die Regierung teilt zwar die Haltung, dass es aus
volkswirtschaftlichen Überlegungen unabdingbar ist, die Prävention und
Gesundheitsförderung zu stärken. Dennoch kann sie den Gesetzesentwürfen
in dieser Form nicht zustimmen. Die verpflichtende Übertragung von neuen
Aufgaben an die Kantone widerspricht der bundesstaatlichen
Kompetenzaufteilung im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Zudem kritisiert die Regierung die Übertragung von Aufgaben an die
Kantone, ohne diesen die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Schliesslich sieht sie keinen Anlass, die von den Versicherern und den
Kantonen errichtete Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz" aufzuheben
und in das als Anstalt des Bundes vorgesehene Schweizerische Institut
für Prävention und Gesundheitsförderung zu überführen. Über die auf den
Krankenversicherungsprämien erhobenen Zuschläge für die allgemeine
Krankheitsverhütung soll weiterhin die Stiftung verfügen. Die Regierung
lehnt die Übertragung der Zuständigkeit für die Verwendung dieser
Zuschläge auf die Stiftung ab.
Neues Sicherheitskontrollgesetz wird zurückgewiesen
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf für ein neues
Sicherheitskontrollgesetz ab. In ihrer Vernehmlassung an den Bund
schliesst sie sich an die Stellungnahme der Regierungskonferenz der
Gebirgskantone (RKGK) an.
Das neue Sicherheitskontrollgesetz bezweckt die Verfahren zur
Kontrolle und Prüfung der technischen Sicherheit, nicht aber die
materiellen Sicherheitsanforderungen an einzelne Anlagen, Fahrzeuge,
Geräte, Sicherheitssysteme und Komponenten zu regeln. Dadurch lässt sich
laut der Regierung die technische Sicherheit materiell nicht verbessern
oder erhöhen. Der Vorschlag ist nicht zielführend, sondern neigt
vielmehr dazu, eingespielte Abläufe und Verfahren zu verkomplizieren und
durch ein kostspieliges und unnötiges System zu ersetzen. Ohne
offensichtlichen Mehrwert an Sicherheit ist die unterbreitete
Gesetzesvorlage deshalb weder angezeigt noch erforderlich.
Aus Gemeinden und Regionen
Seewis: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Seewis vom
29. August 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Luzein: Der Gemeinde Luzein werden an die touristische
Standortentwicklung Pany Luzein ein Beitrag gemäss Neuer Regionalpolitik
des Bundes (NRP) von 600'000 Franken sowie ein Kantonsbeitrag von
300'000 Franken zugesichert. Bedingung ist, dass die Gesamtfinanzierung
sichergestellt wird.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Aclas Heinzenberg SA: Der Aclas Heinzenberg SA wird an den geplanten
Bau der Maiensässsiedlung Aclas Heinzenberg, Tschappina, ein Darlehen
gemäss Neuer Regionalpolitik des Bundes (NRP) von 350'000 Franken
gewährt. An das Projekt wird zudem ein Kantonsbeitrag von 81'260 Franken
zugesichert.
Bener Park: Der Bener-Park Betriebs-AG als Trägerin der
Pflegeabteilung Bener Park in Chur wird für das Bauvorhaben zur
Schaffung von drei zusätzlichen Pflegebetten in der Pflegeabteilung
Bener Park ein kantonaler Investitionsbeitrag von total 480'000 Franken
zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 14
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 131'000
Franken gesprochen.
TV Landquart: Der TV Landquart erhält für die Anschaffung von
Wettkampfhürden, Startpflöcken, Hochsprunglatten und einer
Zeitmessanlage einen Beitrag von maximal 16'200 Franken aus dem
Sport-Fonds.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden