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Die Bündner Regierung hat den Polizeibericht 2010 verabschiedet. Sie unterbreitet darin dem Grossen Rat ihre Einschätzung zu den sich stellenden wesentlichen Fragen des bündnerischen Polizeiwesens und zur absehbaren Entwicklung sowie ihre Anträge zur strategischen Schwerpunktbildung, Mittelzuweisung und -verwendung. Daraus leitet die Regierung den konkreten Handlungs- und Mittelbedarf ab. Sie will deshalb der Kantonspolizei in den nächsten drei Jahren je 10 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Februarsession 2009 behandeln.
Den Polizeibericht hatte die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) des Grossen Rates in einem Auftrag verlangt. Die Regierung geht im Bericht von der nachfolgenden strategischen Ausrichtung der Polizei aus: Die Kantonspolizei handelt bürgernah und sozialkompetent. Durch höhere Präsenz im öffentlichen Raum und kürzere Interventionszeiten soll das Vertrauen in die Polizei gefördert werden. Räumlich dezentralisiert soll die Kantonspolizei die Grundversorgung im ganzen Kanton sicherstellen und sich gleichzeitig auf die kriminal-, verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Schwergewichtsräume konzentrieren. Im Hinblick auf die Polizeistrukturen im Kanton Graubünden soll in einem separaten Projekt die Einführung einer Einheitspolizei im Vergleich mit der bisherigen Lösung gemäss Art. 5 des Polizeigesetzes (Vertragliche Übernahme von Gemeindepolizeiaufgaben gegen Entschädigung) geprüft werden.
Mit dieser strategischen Ausrichtung wird innerhalb des gegebenen Rechtsrahmens den Veränderungen der Sicherheitslandschaft Schweiz, der Tendenz zur Gewalt und schwereren Delikten, der technischen Entwicklung und auch den mit diesen Veränderungen gestiegenen Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen.

Rechtliche Voraussetzungen reichen aus
Wie die Regierung im Polizeibericht festhält, geht sie davon aus, dass die Polizeiarbeit im Kanton Graubünden überwiegend positiv eingeschätzt wird und die Polizei über eine hohe Akzeptanz verfügt. Die Regierung erkennt daher keinen Bedarf, den gesetzlichen Auftrag des Art. 2 des Polizeigesetzes anzupassen. Er widerspiegelt die Bedürfnisse der Bevölkerung und erfüllt die Voraussetzungen für eine bürgernahe Polizei. Gleiches gilt auch für die Organisation der Kantonspolizei, wobei punktuell Verbesserungen noch möglich sind.
Allerdings steigen die Ansprüche an die unmittelbare Verfügbarkeit der Polizei und die Interventionszeiten werden in Einzelfällen als zu lang empfunden. In weiten Teilen der Bevölkerung wird die sichtbare Polizeipräsenz, vor allem nachts, als ungenügend beurteilt. Die Regierung nimmt auch die zunehmende Gewaltbereitschaft, die Erscheinungsformen der Jugendgewalt, des Vandalismus und die sinkende Akzeptanz der Strassenverkehrsvorschriften ernst.

Bestand der Kantonspolizei soll erhöht werden
Die Regierung beabsichtigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und die Interventionsmöglichkeiten zu stärken. In den nächsten drei Jahren sollen bei der Kantonspolizei je 10 neue Stellen geschaffen werden. Über weitere 10 Stellen wird im Jahr 2011 nach einer erneuten Beurteilung entschieden. Zusätzlich sieht die Regierung die Schaffung von drei Stellen im Rahmen der Botschaft zur Realisierung des Sicherheitsfunknetzes vor. Die neugeschaffenen Stellen sollen primär an der Front und dezentral bereitgestellt werden. Damit werden Bürgernähe, Präsenz und kürzere Interventionszeiten umgesetzt. Die Stellen können nur schrittweise besetzt werden, da sie von der Arbeitsmarktsituation, der Konjunkturlage und den verfügbaren Ausbildungsplätzen in der Polizeischule Ostschweiz abhängen.
Die Stellenbedürfnisse der Kantonspolizei ergeben sich einerseits aus den zunehmenden Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich (innerkantonal, interkantonal) und den Bedürfnissen in den verschiedensten Diensten. Parallel dazu belastet auch das World Economic Forum in der Vorbereitung und Durchführung die Kantonspolizei in den letzten Jahren zusätzlich. Kriminalpolizeilich ist davon auszugehen, dass die Kriminalitätsbelastung im Kanton Graubünden relativ stabil ist, aber gleichzeitig die Gewaltbereitschaft zugenommen hat. Dazu gehören auch die heutigen Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, der die Regierung mit einem Jugenddienst bei der Kantonspolizei begegnen will. Gleichzeitig muss auch im kriminalpolizeilichen Bereich den heutigen rechtlichen (Schweizerische Strafprozessordnung, Haftrecht) und technischen Voraussetzungen (IT-Ermittlungen) Rechnung getragen werden.
Die Frontmitarbeitenden bedürfen der Supportunterstützung durch Informatik, Telematik und die Notruf- und Einsatzzentrale, wofür auch zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Sicherheitsgefühl soll verstärkt werden
Die Aufgaben der Kantonspolizei können gemäss strategischer Ausrichtung dort priorisiert werden, wo dies innerhalb der gegebenen rechtlichen und faktischen Grenzen möglich ist. Die repressiven gerichtspolizeilichen Aufgaben (Verkehrs- und Kriminalpolizei) müssen in jedem Falle wahrgenommen werden und sind durch die Kantonspolizei nicht beeinflussbar. Der Schlüssel zum Erfolg jeder Polizei liegt in einer hohen Präsenz, die auch präventiv wirkt, bürgernah ist und Straftaten verhindert. Angesichts der Grösse des Kantons Graubünden muss aber zwischen Konzentration und Dezentralisierung abgewogen werden, damit einerseits die entsprechenden Schwergewichte gebildet werden können und gleichzeitig die flächendeckende polizeiliche Grundversorgung erhalten bleibt.
Der Auftrag der KJS enthält auch die Frage nach einer Einheitspolizei im Kanton Graubünden. Die Regierung möchte die Antworten darauf mit einem separaten Projekt behandeln und die heutige Lösung gestützt auf Art. 5 des Polizeigesetzes, wonach die Gemeinden ihre Aufgaben der Kantonspolizei gegen Entschädigung übertragen können, einer Einheitspolizei (allenfalls mit Ausnahmen) gegenüberstellen.
In jedem Falle will die Regierung eine gut ausgebildete und ausgerüstete, einsatzbereite und einsatzwillige Kantonspolizei. Sie soll vermehrt im öffentlichen Raum präsent sowie im Bedarfsfalle rasch verfügbar und im Einsatz sein. Die vorbeugenden Aufgaben der Polizei treten damit in den Vordergrund. Insgesamt sollen die objektive Sicherheit im Kanton Graubünden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.

Neue Zusammenarbeitsformen
Die Veränderungen der Sicherheitslandschaft Schweiz betreffen auch die Kantonspolizei. Den neuen Zusammenarbeitsformen mit der Armee, dem Grenzwachtkorps, bei Interkantonalen Polizeieinsätzen und innerhalb des Ostschweizerischen Polizeikonkordates ist Rechnung zu tragen. In jedem Falle ist aber davon auszugehen, dass die Polizeihoheit verfassungsgemäss bei den Kantonen bleibt und die polizeilichen Partner nur unterstützend beigezogen werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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