Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Wasserbau im
Kanton Graubünden (KWBG) auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Damit
erhält der Wasserbau im Kanton Graubünden eine neue zeitgemässe
gesetzliche Grundlage.
Der Grosse Rat hatte dem Erlass des Gesetzes in der Augustsession
zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 3. Dezember 2008 unbenutzt
abgelaufen. Das neue kantonale Wasserbaugesetz konzentriert sich auf die
Regelung von baulichen Schutzmassnahmen gegen die schädlichen
Auswirkungen des Wassers durch Überschwemmungen oder Murgänge auf
Menschen und Sachwerte. Unangetastet bleibt der Grundsatz, wonach die
Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind. Der Kanton übernimmt aber
unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben bei der
Projektierung, Genehmigung und Subventionierung von Wasserbauprojekten.
Ausserdem wird ein modernes Projektgenehmigungsverfahren eingeführt.
Regierung passt Verordnung zum Gesundheitsgesetz an
Die Bündner Regierung hat eine Revision der Verordnung zum
Gesundheitsgesetz beschlossen und auf den 1. Januar 2009 in Kraft
gesetzt. Damit werden die Qualitätsanforderungen und Voraussetzungen für
die Erteilung der Betriebsbewilligungen für Alters- und Pflegeheime,
Pflegegruppen sowie die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung
konkretisiert.
Grund für die Anpassungen ist die vom Grossen Rat beschlossene und
seit Anfang Jahr in Kraft getretene Teilrevision des
Krankenpflegegesetzes. Unter anderem wurde eine leistungsabhängige
Finanzierung der Spitex-Dienste sowie der Mütter- und Väterberatung
eingeführt. Neu geregelt wurden auch die Investitionsbeiträge des
Kantons an Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen.
Diese Neuerungen bedingen eine Konkretisierung der
Bewilligungsvoraussetzungen für diese Institutionen in der Verordnung
zum Gesundheitsgesetz. Dabei werden für Pflegeheime, Pflegegruppen und
Pflegewohnungen sowie für Spitex-Dienste die Anforderungen und Vorgaben
festgelegt, die sie erfüllen müssen, damit ihnen die kantonalen Behörden
eine Betriebsbewilligung erteilen können. Dazu zählen etwa bestimmte
minimale fachliche Anforderungen an das Pflege- und Betreuungspersonal.
Neu müssen Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen zudem über ein
Betriebs- sowie Pflege- und Betreuungskonzept für Demenzkranke verfügen.
Als weitere Neuerung wird in der Verordnung bei den
Berufsausübungsbewilligungen die Tätigkeit als Osteopath als
eigenständiger Beruf des Gesundheitswesen anerkannt und der kantonalen
Bewilligungspflicht unterstellt. Eine solche Bewilligung wird erteilt,
wenn Bewerber das entsprechende interkantonale Diplom besitzen.
Rascherer Ausgleich der kalten Progression bei der direkten
Bundessteuer wird begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt den vom Bund geplanten rascheren
Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer. Dabei
schlägt der Bund zwei Varianten zur Diskussion vor: einen jährlichen
Ausgleich und einen periodischen Ausgleich bei Erreichen einer Teuerung
von drei Prozent.
Für den Ausgleich der kalten Progression hält die Regierung einzig
die Variante mit der periodischen Anpassung bei einem Anstieg der
Teuerung von drei Prozent für tauglich, wie sie in ihrer Vernehmlassung
an den Bund schreibt. Ein jährlicher Ausgleich scheint für die Regierung
weder notwendig noch administrativ sinnvoll und wird abgelehnt. Die vom
Bund vorgeschlagenen Änderungen dürften im Kanton Graubünden zu
Mindereinnahmen beim Anteil an der direkten Bundessteuer in der
Grössenordnung von zwei Millionen Franken führen. Von kalter Progression
wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person beim Steuertarif in
eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen aufgrund des
Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Die steuerpflichtige Person
hat somit eine höhere Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft
gleich geblieben ist.
Regierung befürwortet geplante Anpassung der
Lebensmittelgesetzgebung an das europäische Recht
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes,
die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung an das europäische Recht
anzupassen und damit die Kompatibilität zu erhöhen. Dadurch können
Handelshemmnisse abgebaut werden. Positiv auswirken könnte sich dies
insbesondere auf die für den Kanton Graubünden wichtige Produktion von
Milcherzeugnissen auf Sömmerungsbetrieben, die zunehmend exportiert
werden. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund
fest. Mit der Revision beabsichtigt der Bund, in insgesamt neun
Ausführungsverordnungen zum Lebensmittelgesetz Anpassungen an das
europäische Recht sowie an den aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik vorzunehmen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Ardez: Das Projekt "Bachumleitung Aual Grond" der Gemeinde Ardez
wird genehmigt und mit einem Beitrag von 748'500 Franken unterstützt.
- Felsberg: In der Gemeinde Felsberg wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.
- St. Moritz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde St. Moritz
vom 1. Juni 2008 wird genehmigt.
- Davos: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum
seilbahnrechtlichen Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Davos
Klosters Bergbahnen AG für den Bau und Betrieb einer Ersatzanlage der
Standseilbahn Höhenweg - Weissfluhjoch auf Gebiet der Landschaft Davos
Gemeinde beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 14
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 496'500
Franken gesprochen.
- Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 150'000 Franken
an der Gesamtrestaurierung des Hauses und der Stallscheune Nr. 66 in
Bergün. An die Renovation des Hauptbaus des Hotels Piz Linard in Lavin
wird ein Beitrag von maximal 67'900 Franken entrichtet.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden