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Seit Jahren bereiten den Kantonen der Vollzug des Asylrechts sowie die lange Dauer der Asylverfahren grosse Sorgen. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Straftaten und Missbräuchen durch Asylsuchende sowie zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit hat der Kanton Graubünden in den letzten zwei Jahren zusätzliche Anstrengungen unternommen.

Zusammenfassung von Betreuung und Verfahren in einer Dienststelle
Zur Steigerung der Effizienz, unter anderem bei den Personenkontrollen, fasste die Regierung auf den 1. Januar 2006 den Verfahrens- sowie Betreuungsbereich beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden zusammen. Mit der Zusammenlegung wird der gesamte Asylbereich mit einheitlichen Zielen und den gleichen Informationen über die einzelnen Personen geführt.

Neues verfahrensabhängiges Unterbringungs- und Betreuungskonzept
Als Erstes führte das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden ein neues Unterbringungskonzept ein. Es sieht als Regel eine Unterbringung der Asylsuchenden während des Verfahrens in unterschiedlichen Kollektivzentren mit abgestuften Betreuungsstandards vor. Mit dem weitgehenden Verzicht auf die Unterbringung von unterstützungspflichtigen Personen des Asylrechts in Privatwohnungen konnte ein besserer Überblick über den Aufenthaltsort und das Verhalten aller Asylsuchenden erzielt werden.
Das neue Unterbringungskonzept sieht eine auf den Stand des Asylverfahrens ausgerichtete Unterbringung und Betreuung vor. Im Erstaufnahmezentrum wird den Asylsuchenden zu Beginn des Verfahrens mit vielfältiger Unterstützung zur Selbständigkeit während des Asylverfahrens verholfen. Nach Abschluss des Verfahrens soll durch die Beschränkung der Leistungen auf die verfassungsmässig garantierte Nothilfe die persönliche Bereitschaft zur Ausreise gefördert werden.

Konsequente Nutzung aller Rückführungsmöglichkeiten
Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden fördert in erster Linie die freiwillige Rückkehr abgewiesener Asylsuchender. Zu diesem Zweck bestehen für Rückreisewillige und
-interessierte ein umfangreiches Rückkehrangebot sowie finanzielle Rückkehrhilfen. Wird davon kein Gebrauch gemacht und der Ausreisepflicht keine Folge geleistet, können abgewiesene
Asylsuchende oder illegal anwesende Personen zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden musste im Jahr 2007 64 Personen polizeilich ausschaffen und 17 Personen aufgrund von Rückübernahmeabkommen an Drittstaaten übergeben.

Aufenthaltsregelung für "Härtefälle"
Der Kanton Graubünden ist andererseits bestrebt, für Personen, deren Asylverfahren mit einer vorläufigen Aufnahme abgeschlossen wurde und deren Ausreise kaum mehr durchsetzbar wäre, als Härtefälle zu regeln. In den Genuss einer solchen Regelung kommen nur Personen, deren Identität zweifelsfrei feststeht, die über einen einwandfreien Leumund verfügen und in wirtschaftlicher Hinsicht selbständig bzw. keine Sozialhilfeempfänger sind. Das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden hat deshalb Verfahren für jene 234 Personen in die Wege geleitet, welche der Bund vorläufig aufgenommen hat und die seit sieben oder mehr Jahren in Graubünden leben. Diese Personen fallen als Folge der Asylgesetzrevision seit dem 1. Januar 2008 in die Fürsorgezuständigkeit der Gemeinden. Für 109 Personen wird das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden beim Bundesamt für Migration die Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) zur Verbesserung ihres wirtschaftlichen Fortkommens beantragen. Zusätzlich hat es in Zusammenarbeit mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe bereits im letzten Jahr weitere Massnahmen zur Integrationsförderung dieser Personengruppe eingeleitet.

Erfolg der eingeleiteten Massnahmen
Die eingeleiteten Massnahmen führten insgesamt zu einer Entspannung der Verhältnisse im Asylbereich des Kantons Graubünden. Dank konsequentem Vollzug reduzierte sich die Zahl der Vollzugspendenzen massiv von 95 auf 33 Personen. Sie fallen ab 1. Januar 2008 unter das neue Nothilferegime und werden in Zukunft im Ausreisezentrum in Valzeina untergebracht. Als weiterer Vollzugerfolg ist ein starker Rückgang bei den durch Asylsuchende verübten Delikten eingetreten. Die Straftaten sind um 85%, die Betäubungsmitteldelikte um 82% zurückgegangen. Dadurch konnte das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden auch die Zahl der Ein- und Ausgrenzungen erheblich reduzieren.
Der Kanton Graubünden wird den konsequenten Vollzug des Ausländer- und Asylrechts auch in Zukunft weiterführen. Dies auch im Interesse der tatsächlich verfolgten und bedrohten Menschen, die in der Schweiz um Schutz nachsuchen und deren Rechte durch die eingeleiteten Massnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
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