Die Organisation des Bankrates der Graubündner Kantonalbank soll auf
Antrag des Bankrates schlanker und den aktuellen Gegebenheiten und
Erfordernissen in der Finanzbranche angepasst werden. Die entsprechende
Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank ist von der
Bündner Regierung zur Vernehmlassung freigegeben worden. Neu soll der
Bankrat der Kantonalbank nach Auffassung der Regierung von elf auf
sieben Mitglieder reduziert werden. Zudem soll der Bankrat durch die
Regierung gewählt werden und nicht mehr durch den Grossen Rat.
Schliesslich schlägt die Regierung vor, den Bankratsausschuss
aufzuheben.
Der Bankrat legt als oberstes Organ der Kantonalbank die Grundsätze
der Geschäftspolitik und den Rahmen für die Geschäftstätigkeit fest.
Zudem übt er die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der
Bank aus. Die geplante Reduktion der Zahl der Mitglieder des Bankrates
der Kantonalbank von elf auf sieben Mitgliedern entspricht laut
Regierung den modernen Führungsprinzipien, mit schlanken Gremien zu
operieren. Eine Übergangsregel bis ins Jahr 2010 soll ein Eingreifen in
die laufenden Amtsdauern der Bankräte verhindern.
Die vorgeschlagene neue Regelung der Wahl des Bankrates durch die
Regierung ist vergleichbar mit der geltenden Praxis bei anderen
Institutionen wie etwa bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft,
den Psychiatrischen Diensten Graubünden, der Gebäudeversicherung
Graubünden oder der Sozialversicherungsanstalt Graubünden. Schliesslich
werden die Aufgaben des Bankratsausschusses heute weitestgehend
vorgelagert von den Strategie-, Revisions- und Risikokommissionen, die
ebenfalls aus Mitgliedern des Bankrates bestehen, wahrgenommen. Daher
ist der Bankratsausschuss in dieser Form nicht mehr notwendig und soll
aufgehoben werden. Alle diese Anpassungen der Organisation der
Kantonalbank tragen einer betriebswirtschaftlichen effizienten
Arbeitsweise Rechnung und stärken die Verantwortung der einzelnen
Bankratsmitglieder. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes
über die Graubündner Kantonalbank dauert bis zum 31. Mai 2008.
Regierung bemängelt Verordnung über die Krankenversicherung
des Bundes
Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision
der Verordnung über die Krankenversicherung entschieden ab. Grund dafür
sind insbesondere die vorgesehenen Vorgaben zur Ausgestaltung der
Spitalplanung. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Planungskriterien führt
laut Regierung zu einer massiven Aufblähung des administrativen
Aufwandes der Kantone, ohne dass sie zu einer wirtschaftlicheren
Leistungserbringung durch die Spitäler beitragen. Ausserdem enthält die
Verordnung keine Regelung, wie die Investitionskosten in die
leistungsbezogenen Pauschalen einzubeziehen sind. In ihrer
Vernehmlassungsantwort ersucht die Regierung daher den Bund, die Vorlage
umfassend zu überarbeiten und eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.
Ebenfalls entschieden abgelehnt wird Teilrevision der Verordnung
über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und
Pflegeheime in der Krankenversicherung. Unter anderem sind der Regierung
zufolge die Regelungen so offen formuliert, dass eine einheitliche
Berücksichtigung der Investitionskosten in den Fallpauschalen nicht
gewährleistet ist. Die Verordnungen beinhalten Änderungen, die im
Anschluss an die von den eidgenössischen Räten in der Wintersession 2007
beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der
Spitalfinanzierung vorgeschlagen wurden.
Regierung spricht sich gegen Wassermotorräder aus
Die vom Bund vorgeschlagene Revision der
Binnenschifffahrtsverordnung stösst bei der Bündner Regierung auf
Kritik. Mit der Klassierung von Wassermotorrädern als Sportboote und der
Anpassung der Umweltstandards der Sportboote an EG-Richtlinien sind
umwelt- und sicherheitsrelevante Bereiche betroffen, hält die Regierung
in ihrer Vernehmlassung fest. Bei früheren Revisionen wurde darauf
geachtet, dass die nationalen Standards in Sachen Sicherheit und
Umweltschutz nicht verschlechtert wurden. Durch die Anwendung des
Cassis-de-Dijon-Prinzips und die Umklassierung der Wassermotorräder als
Sportboote und nicht mehr als Vergnügungsschiffe werden diese
Anstrengungen aber zunichte gemacht, obwohl dazu keine vertraglichen
Verpflichtungen bestehen. Wassermotorräder ohne Beschränkung der
Motorenleistung würden zu besonders störenden Lärmbelastungen sowie zu
übermässigen zusätzlichen Schadstoffemissionen führen. Ausserdem stellen
diese auch ein Sicherheitsrisiko für Badende dar.
Beitragssätze für Denkmalpflege werden erhöht
Die Beitragssätze des Kantons Graubünden an Restaurierungen von
Baudenkmälern werden erhöht. Dies hat die Regierung beschlossen und die
entsprechende Teilrevision des Reglements für die Ausrichtung von
Beiträgen an Massnahmen des Natur- und Heimatschutzes genehmigt. Im
Bereich der Denkmalpflege wird der Ansatz des Kantons bei öffentlichen
Bauten von 12,6 auf 15 Prozent und bei privaten Bauten von 16,8 auf 20
Prozent angehoben. Gleichzeitig wird die Limite der Kantonsbeiträge pro
Objekt von bisher 120'000 auf 150'000 Franken erhöht. Grund dafür ist,
dass der Bund seine Mittel in diesem Bereich in den vergangenen Jahren
massiv gekürzt hat. Zudem wird der Bund im Zusammenhang mit der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA) künftig seine Finanzhilfen auf Globalbeiträge
umstellen.
Aus Gemeinden und Regionen
Val Müstair: An den Zusammenschluss der Gemeinden Fuldera, Lü,
Müstair, Sta. Maria V.M., Tschierv und Valchava wird ein Förderbeitrag
von 8'600'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die
Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis
spätestens Ende 2008 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv
beschlossen worden ist.
Val Bregaglia: An den Zusammenschluss der Gemeinden Bondo,
Castasegna, Soglio, Stampa und Vicosoprano wird ein Förderbeitrag von
5'500'000 Franken aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die
Zusicherung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis
spätestens Ende 2009 durch die Gemeinden und den Grossen Rat definitiv
beschlossen wird.
Andeer, Clugin, Pignia: An den Zusammenschluss der Gemeinden Andeer,
Clugin und Pignia wird ein Förderbeitrag von 1'225'000 Franken aus dem
Finanzausgleichsfonds zugesichert. Die Zusicherung steht unter dem
Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens Ende 2008 durch die
Gemeinden und den Grossen Rat definitiv beschlossen worden ist.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Verein Graubünden Holz: Dem Verein Graubünden Holz wird an die
vorgesehenen Vorhaben im Jahr 2008 ein Beitrag von 300'000 Franken
zugesichert.
Verein Maschinenring Graubünden: Dem Verein Maschinenring Graubünden
wird für den Aufbau der Organisation eine Starthilfe von maximal 220'000
Franken, verteilt auf die Jahre 2008 bis 2010, ausgerichtet. Der
Maschinenring Graubünden soll zu einem modernen und professionellen
Dienstleistungsunternehmen als bäuerliche Selbsthilfeorganisation
ausgebaut werden.
Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden: Der Verein
Arbeitskontrollstelle Graubünden (AKGR) wird im Jahr 2008 mit einem
Beitrag von 50'000 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'785'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Tges Alva - Bivio
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Caltgeras - Anschluss Schlans
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Müstair innerorts
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden