Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen
Änderungen der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession. Diese
streben eine Liberalisierung der gewerbsmässigen Personentransporte
zwischen den Schweizer Flughäfen und den touristischen Destinationen an.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, wurden die
Anliegen des Kantons Graubünden grösstenteils berücksichtigt.
Neu wird der Transport von Gruppenreisenden immer als
Gelegenheitsverkehr definiert und braucht so keine Konzession mehr. Laut
Regierung ist für die touristische Attraktivität des Landes eine solche
einfache und schlanke Lösung besonders wichtig. Ausserdem begrüsst die
Regierung, dass bei den Individual-Reisenden eine gesamtschweizerische
Lösung der Konzession sowie die Einschränkung der Nutzergruppe auf
Fluggäste gefunden wurde.
Regierung unterstützt "Swissness"-Gesetzgebungsprojekt nur
mit Vorbehalten
Die Bemühungen des Bundes, den Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und
des Schweizerkreuzes im In- und Ausland zu verstärken, werden von der
Bündner Regierung grundsätzlich befürwortet. Allerdings bringt sie in
ihrer Vernehmlassungsantwort auch einige Vorbehalte zum
Gesetzgebungsprojekt "Swissness" an. Das Projekt muss mit den bisherigen
schweizerischen Regelungen über Herkunftsangaben oder
Ursprungsbezeichnungen zwingend abgestimmt werden. Dabei weist die
Regierung insbesondere auf die Unstimmigkeit des Kriteriums hin, wonach
60 Prozent der Herstellungskosten am Herkunftsort anfallen müssten. Dies
steht im Widerspruch zu anderen geltenden Bestimmungen. So verlangt die
Regierung, dass traditionelle eingetragene regionale Produkte aus der
Schweiz automatisch die Herkunftsangaben gemäss Markenschutzgesetz
erfüllen. Für die Regierung wäre es stossend, wenn zum Beispiel beim
Bündnerfleisch, das mit einer geschützten geografischen Angabe
eingetragen ist, nicht die Herkunftsbezeichnung verwendet werden dürfte.
Vereinfachungen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie des
Verbandsbeschwerderechts werden begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Revision
der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie der
Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie
des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen
(VBO). Die Anpassungen wurden notwendig wegen der Revision des
Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Diese hat
zum Ziel, die Umweltverträglichkeitsprüfungen zu vereinfachen und
Missbrauch beim Verbandsbeschwerderecht zu verringern. Die Änderungen
der Bestimmungen der UVPV erhöhen die Rechtssicherheit, vereinfachen den
Vollzug und werden sich beschleunigend auf die Verfahren auswirken,
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort. Auch der Anhang
zur UVPV mit der Liste der UVP-pflichtigen Anlagen wurde überarbeitet.
Für verschiedene Anlagetypen werden andere, in der Regel höhere
Schwellenwerte vorgeschlagen. Die Regierung ist mit den meisten, aber
nicht mit allen vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Die Revision
der VBO konkretisiert die unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch
zulässige wirtschaftliche Tätigkeit der Umweltschutzorganisationen und
soll ihre Beschwerdetätigkeit transparenter machen, was die Regierung
ebenfalls begrüsst.
Zweite Etappe zur Einführung der Verwaltungsreform GRiforma
Die Bündner Regierung hat die Botschaft über die zweite Etappe zur
Einführung der neuen Verwaltungsführung GRiforma verabschiedet. Darin
werden die Produktgruppenstruktur und Wirkungen der insgesamt 9 neu
dazugekommenen Dienststellen beschrieben. Der Grosse Rat wird sich in
der Junisession 2008 mit dem Geschäft befassen.
Im Oktober 2006 hatte der Grosse Rat beschlossen, die
wirkungsorientierte Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen
flächendeckend und etappenweise in der kantonalen Verwaltung
einzuführen. In einer ersten Etappe haben insgesamt bereits 18
Dienststellen GRiforma auf den 1. Januar 2008 eingeführt. In der zweiten
Etappe folgen nun weitere 9 Dienststellen. Diese werden die neue
Verwaltungsführung ab Anfang 2009 einsetzen.
Die Botschaft enthält Detailinformationen über die Struktur der
Produktgruppen und die politisch beabsichtigte Wirkung zu jeder
Produktgruppe der einzelnen Dienststellen. Diese Produktgruppen und
Wirkungen müssen vom Grossen Rat beschlossen werden. Dabei ist die
Struktur der Produktgruppen insofern wichtig, als der Grosse Rat auf
dieser Basis künftig die Globalbudgets festlegt. Mit der Formulierung
der Wirkung gibt das Parlament ausserdem die Richtung vor, in welche die
Leistungen der Verwaltung zielen sollen.
Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur
Komplementärmedizin" wird befürwortet
Die Bündner Regierung schliesst sich dem vom Ständerat beschlossenen
Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" an. Der
Gegenvorschlag des Ständerats stellt einen gangbaren Weg zur Anerkennung
der Komplementärmedizin auf Verfassungsstufe dar. Eine Annahme der
Initiative würde aufgrund ihrer umfassenden Forderung einen gewaltigen
Kostenschub im Gesundheitswesen verursachen, hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassung an die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit fest.
Regierung mit Teilrevision des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes grundsätzlich einverstanden
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen
Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes grundsätzlich
einverstanden. Unterstützt wird dabei die Absicht, die
Arbeitslosenversicherung neu auf eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit
von 125'000 Personen auszulegen. Die Vorlage zielt zudem darauf ab, die
aufgelaufenen Schulden des Arbeitslosenfonds abzubauen und die
längerfristige Finanzierung zu sichern. Diese Ziele sollen durch
Einsparungen in der Grössenordnung von 480 Millionen Franken sowie
Mehreinnahmen in etwa demselben Umfang erreicht werden. So ist die
Regierung damit einverstanden, dass für eine längerfristige Finanzierung
der ordentliche Lohnbeitrag von 2.0 auf 2.2 Prozent erhöht wird.
Ebenfalls zugestimmt wird dem Vorschlag, zum Schuldenabbau eine
befristete Erhöhung des Beitragssatzes von 2.2 auf 2.4 Prozent
einzuführen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Mastrils: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde
Mastrils vom 23. November 2007 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Präz: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Präz vom
12. Dezember 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
- Igis: Die am 25. November 2007 beschlossene Teilrevision des
Baugesetzes der Gemeinde Igis wird mit einer Korrektur genehmigt.
- Celerina/Schlarigna: Die am 23. April 2007 verabschiedete
Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird mit
dem Hinweis genehmigt, dass die Gemeinde ihr Baugesetz in Bezug auf die
Regelungen zum Zweitwohnungsbau je nach Ergebnis des Regionalen
Richtplans erneut einer Revision zu unterziehen haben wird.
- Pratval: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pratval vom
12. November 2007 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Anschlussgleisanlage Felsberg: An den Neubau der
Anschlussgleisanlage Kuoni AG in Felsberg wird ein Kantonsbeitrag von
maximal 503'568 Franken zugesichert.
- Società Filarmonica Roveredo: Der Società Filarmonica Roveredo wird
für eine Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 12'300 Franken
zugesprochen.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt 9'980'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Parsagna Brücke; Juppa -
Podestatsch Hus; Valle di Lei Stutz
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Garmischeras - Tscheppa;
Sumvitg innerorts
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten
Versam - Valendas
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Punt Pedra
- St. Antönierstrasse: Baumeisterarbeiten Verbauung Schanielabach
- Muttnerstrasse: Baumeisterarbeiten Mutten innerorts
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden