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In der Aprilsession 2008 wird sich der Grosse Rat unter anderem mit den Teilrevisionen des Schulgesetzes und des Mittelschulgesetzes befassen. Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die beiden diesbezüglichen Botschaften der Regierung anlässlich mehrerer Sitzungen zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Die Kommission steht unter dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrat Claudio Lardi.
Schwerpunkte der Teilrevision des Schulgesetzes bildet die Einführung von Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache, die Vorverlegung des Unterrichts der ersten Fremdsprache in die 3. Klasse und die Regelung der kantonalen Beiträge an die Schulträgerschaften an die Kosten für Schulleitungspersonen. Weiter sollen diese Beiträge an die Erfüllung von Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen geknüpft werden.
Zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage wurden aus der Kommission Änderungsanträge eingebracht. So beantragt eine Kommissionsminderheit, die erste Fremdsprache in deutschsprachigen Primarschulen und Kleinklassen - die Regierung schlägt hier Italienisch vor - durch Englisch zu ersetzen. Im Zusammenhang mit den kantonalen Beiträgen an die Kosten für Schulleitungspersonen beantragt die einstimmige Kommission, die Bestimmungen über die Beitragsleistungen auch auf die Leitungen von Kindergärten anzuwenden. Im Übrigen folgte die Kommission den Anträgen der Regierung und beantragt dem Grossen Rat, der Teilrevision des Schulgesetzes zuzustimmen.
Die Teilrevision des Mittelschulgesetzes ist unter anderem auf den im Jahre 2006 überwiesenen Auftrag Claus betreffend die Stärkung der gymnasialen Ausbildung (Erhalt Untergymnasium) zurückzuführen. Der Auftrag verpflichtet die Regierung, dem Parlament bis auf Gesetzesstufe ausformulierte Varianten für die gymnasiale Ausbildung im Kanton Graubünden zum Entscheid vorzulegen.
Die Regierung schlägt vor, die aktuell geltende Ausgestaltung des Gymnasiums mit Elementen des sogenannten Rektorenmodells zu ergänzen. Demgemäss sollen die Lerninhalte in der Handels- oder Fachmittelschule höhere Anforderungen erfüllen und das Übertrittsverfahren nach der sechsten beziehungsweise achten Klasse soll optimiert werden. Der Übertritt in die Handels- oder Fachmittelschule soll neu nach der achten Klasse erfolgen.
Nach eingehender Diskussion hat die Kommission einstimmig beschlossen, dem Vorschlag der Regierung zu folgen und auch hier dem Grossen Rat zu beantragen, der vorliegenden Teilrevision des Mittelschulgesetzes zuzustimmen.

Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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