Mit einem umfassenden kantonalen Aktionsprogramm soll in Graubünden
dem Trend zu immer mehr übergewichtigen Menschen entgegengewirkt werden.
Die Bündner Regierung hat das entsprechende Aktionsprogramm "Gesundes
Körpergewicht 2008-2011" genehmigt. Sie hat das Gesundheitsamt
beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheitsförderung
Schweiz sowie mit dem Amt für Volksschule und Sport und der Fachstelle
ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung das Programm umzusetzen.
Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt und zielt darauf, das
Gesundheitsbewusstsein der Bündner Bevölkerung zu stärken. Die
nachhaltige Förderung eines gesunden Körpergewichts erfordert ein
gesamtheitliches Vorgehen. Insbesondere soll durch verschiedene
Massnahmen die vorhandene Bewegungsfreude bei Kindern und Jugendlichen
erhalten und gefördert werden. Dazu werden bestehende erfolgreiche
Angebote aus dem Ernährungs- und Bewegungsbereich ausgebaut und
ergänzend neue Angebote geschaffen. Insgesamt sind 18 Teilprojekte
geplant. Für die Umsetzung werden Gesamtkosten von rund 4 Millionen
Franken veranschlagt, wobei sich die Stiftung Gesundheitsförderung
Schweiz mit einem Beitrag von einer Million Franken beteiligt. Die
Realisierung des Aktionsprogramms "Gesundes Körpergewicht" ist im
Regierungsprogramm und Finanzplan für die Jahre 2009-2012 als Massnahme
zur Umsetzung des Entwicklungsschwerpunkts 14 (Prävention und
Gesundheit) vorgesehen.
Regierung unterstützt Nationales Programm Tabak 2008-2012
Die Bündner Regierung begrüsst die im Nationalen Programm Tabak
2008-2012 festgeschriebenen Handlungsfelder und Ziele für eine
wirkungsvolle Tabakprävention. Rauchen beeinträchtigt die Lebensqualität
und die Gesundheit erheblich, hält die Regierung in ihrer Anhörung an
das Bundesamt für Gesundheit fest. Sie ist der Ansicht, dass der
Tabakprävention aus volksgesundheitlicher und volkswirtschaftlicher
Sicht eine hohe gesundheitspolitische Priorität einzuräumen ist. Ein
schweizweit koordiniertes Vorgehen im Bereich der Tabakprävention macht
laut Regierung Sinn. Die erfolgreiche Umsetzung kann aber nur gelingen,
wenn diese in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden erfolgt,
da die Gesundheitsförderung und Prävention letztlich den Kantonen
obliegt.
Die vom Kanton Graubünden bereits getroffenen Massnahmen wie etwa
das Verkaufsverbot von Tabak an Personen unter 16 Jahren sowie das
Werbeverbot für Tabak auf öffentlichen Strassen und Plätzen stimmen mit
den im Nationalen Programm verfolgten Zielsetzungen überein. Der
Regierung zufolge wird letztlich die Kombination von optimal aufeinander
abgestimmten Massnahmen in den vier verschiedenen Handlungsfeldern über
den Erfolg des Programms entscheiden. Zu diesen Handlungsfeldern des
Nationalen Programms Tabak 2008-2012 gehören Information und
Meinungsbildung, Gesundheitsschutz und Marktregulierung,
Verhaltensprävention sowie Koordination und Zusammenarbeit.
Regierung gegen neuen zusätzlichen Steuerabzug für Beiträge
an politische Parteien
Die Bündner Regierung lehnt einen auf Bundesebene durch eine
parlamentarische Initiative geforderten neuen Steuerabzug für
Mitgliederbeiträge an politische Parteien ab. Dafür sprechen laut
Regierung verschiedene Gründe, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort
an die staatspolitische Kommission des Ständerates schreibt. Einerseits
läuft der Vorschlag den immer wieder mit Vehemenz vorgetragenen
Forderungen nach einer Vereinfachung des Steuerrechts zuwider.
Andererseits ist es laut Regierung fraglich, ob die Mitgliederbeiträge
an eine politische Partei anders behandelt werden dürfen als diejenigen
an nicht steuerbefreite Vereine wie beispielsweise Sportvereine. Hinzu
kommt, dass dieser Abzug einen zusätzlichen Kontrollaufwand verursachen
wird. Schliesslich rechnet die Regierung auch mit beachtlichen
Steuerausfällen, ohne dass diese heute quantifiziert werden könnten.
Grund für die parlamentarische Initiative ist, dass das
Bundesgericht den Abzug von Zuwendungen beziehungsweise Spenden an
Parteien als bundesrechtswidrig erklärt hat. Im geltenden Recht
verschiedener Kantone, so auch des Kantons Graubünden, können die
Zuwendungen an politische Parteien aber als freiwillige Zuwendungen in
Abzug gebracht werden. Diese Regelung hat sich laut Regierung bewährt
und es besteht kein Bedarf für einen zusätzlichen Abzug der
Mitgliederbeiträge. Um sicherzustellen, dass das Bundesgericht die
Abzugsmöglichkeit von Spenden nicht als bundesrechtswidrig qualifiziert,
bestehen laut Regierung einfachere gesetzgeberische Möglichkeiten als
der Vorschlag der parlamentarischen Initiative.
Aus Gemeinden und Regionen
Samnaun: Der Gemeinde Samnaun wird für den Neubau einer Wohneinheit
für den Betrieb einer Pflegegruppe mit sechs Betagtenbetten in Samnaun
ein Kantonsbeitrag von maximal 600'000 Franken zugesichert.
Seewis: Das Projekt "Alpweg Pudenal" der Gemeinde Seewis wird
genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 945'300 Franken
zugesichert.
Ilanz: Die Verfassung des Kreises Ilanz vom 24. Februar 2008
wird genehmigt.
Haldenstein: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde
Haldenstein vom 14. September 2007 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Humanitäre Hilfe: Für insgesamt vier humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 14'000 Franken
bewilligt
Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit maximal 141'700 Franken
an der Restaurierung des Sprecherhauses in Luzein. Die
Aussenrestaurierung des Kirchenschiffs der reformierten Kirche
St. Johann in Davos-Platz wird mit höchstens 93'300 Franken unterstützt.
lesen.GR: Der Verein lesen.GR - Kinder- und Jugendmedien Graubünden
erhält einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 40'000 Franken.
Festival XONG 08: Das Festival XONG 08 zur Förderung des kulturellen
Austausches im Dreiländereck Val Müstair/Unterengadin, Oberes Gericht
und Obervinschgau, das vom 20. bis 26. Juli 2008 stattfindet, wird mit
einem Beitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 20'000 Franken
unterstützt.
Naturhistorisches Museum Basel: Dem Naturhistorischen Museum Basel
wird für Untersuchungen von Dinosaurierspuren am Tinzenhorn und am Piz
Mitgel im Rahmen eines paläontologischen Projekts ein Beitrag von
maximal 12'000 Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'768'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Bau- und Belagsarbeiten Ardez - Scuol
- Flüelastrasse: Bauarbeiten Hospiz - Susch
- Italienische Strasse: Baumeisterarbeiten Lostallo - Sorte
- Lüenerstrasse: Baumeisterarbeiten Zianos - Starlungs
- Ofenbergstrasse: Bauarbeiten Rombrücke Sta. Maria
- Safienstrasse: Baumeisterarbeiten Acla - Flüeliwald
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden