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Im Kanton Graubünden werden die rechtlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in öffentlich zugänglichen Räumen präzisiert. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz genehmigt und auf den 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt.
Unter anderem wird in der Verordnung klargestellt, dass der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher während der gesamten Öffnungszeiten des Betriebes zu gewährleisten ist. Das heisst, dass die Haupträume des Betriebes ebenso lange offen zu halten sind wie die separaten Nebenräume, in denen geraucht werden darf. Im Weiteren wird klargestellt, dass auch Dancings, Discotheken, Nachtclubs und Bars den Schutz der Nichtrauchenden gewährleisten müssen. Die Fläche für Raucher darf entsprechend auch in diesen Betrieben maximal einen Drittel der Betriebsfläche betragen. Eine "Anrechnung" der Betriebsfläche an die übrigen Lokalitäten eines Gastwirtschaftsbetriebes ist nicht zulässig. Anders zu behandeln sind Hotelbars, da hier innerhalb des Hotelbetriebes selbst der Schutz der Nichtrauchenden durch die sich im gleichen Betrieb befindenden rauchfreien Räume sichergestellt wird.
Ausserdem soll das Bussenverfahren bei Verstössen vereinfacht werden. So hat die Regierung aufgrund von Anfragen zahlreicher Gemeinden beschlossen, die Durchführung des Ordnungsbussenverfahrens bei Übertretungen des Nichtraucherschutzes auf kantonaler Ebene zu regeln und dabei im Sinne einer einheitlichen Praxis auch die Höhe der Ordnungsbusse festzulegen. Diese beträgt 50 Franken.

Graubünden realisiert ein neues Sicherheitsfunknetz
Im Kanton Graubünden muss das alte Sicherheitsfunknetz der Kantonspolizei abgelöst werden. Die Bündner Regierung stimmt dem geplanten Ersatz unter Vorbehalt der Zustimmung und der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat zu. Das heute im Einsatz stehende Katastrophen- und Polizeifunksystem muss ersetzt werden, weil es vom Systemlieferanten nicht mehr unterstützt wird. Ausserdem verwenden heute im Kanton Graubünden die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit wie Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste, Zivilschutz sowie Grenzwache und Einsatzverbände der Armee verschiedene Funknetze. Eine Kommunikation unter diesen Partnern ist heute nur unverschlüsselt über den Koordinationskanal möglich.
Das neue Sicherheitsfunknetz soll auf der Basis von POLYCOM realisiert werden und die Vernetzung aller Partner des Bevölkerungsschutzes sicherstellen. Beim System POLYCOM handelt es sich um ein gesamtschweizerisches Sicherheitsfunknetz nach der Bündelfunktechnik Tetrapol. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass auch alle anderen Kantone ihr Sicherheitsfunknetz auf dieser Basis realisieren und nur dieses System vom Bund unterstützt wird. Das Projekt sieht vor, zur Funkabdeckung im ganzen Kantonsgebiet insgesamt 91 Basisstationen zu erstellen. 57 dieser Basisstationen werden, da sie auch der Funkabdeckung des Grenzraumes dienen, vom Grenzwachtkorps erstellt und finanziert. Der Betrieb und Unterhalt des Sicherheitsfunknetzes einschliesslich der vom Grenzwachtkorps erstellten Basisstationen soll von einem vom Kanton und dem Grenzwachtkorps gemeinsam betriebenen Kompetenzzentrum aus erfolgen. Dies führt für den Kanton und das Grenzwachtkorps zu wesentlich tieferen Betriebskosten.

Zusammenarbeit mit Grenzwachtkorps wird intensiviert
In Graubünden soll zur Verbesserung der zukünftigen Sicherheit die Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps verstärkt und räumlich erweitert werden. Die Bündner Regierung hat einer Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dem Grenzwachtkorps zugestimmt. Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps erfolgt aufgrund des Beitritts der Schweiz zu den EU-Abkommen von Schengen und Dublin. Dieser bedingt, dass als Ersatz für die wegfallenden systematischen Personenkontrollen an der Grenze Massnahmen geschaffen werden, welche das heutige Sicherheitsniveau aufrecht erhalten können. Die Vereinbarung sieht gegenüber heute eine Erweiterung des Grenzraumes des Grenzwachtkorps um die Julier-, Albula- und Flüelaachse vor. Im erweiterten Grenzraum wird das Grenzwachtkorps in Zukunft wie heute schon in Südbünden zur selbstständigen Wahrnehmung untergeordneter polizeilicher Aufgaben ermächtigt. Das Ziel ist, auch in Zukunft eine möglichst gute Sicherheitslage für die Bevölkerung Graubündens zu erreichen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Diverse Gemeinden: Das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen 2008" verschiedener Gemeinden wird genehmigt. An die Kosten der insgesamt 129 Instandstellungsobjekte werden Beiträge von insgesamt maximal 7'986'000 Franken zugesichert.
- Valendas: Das Projekt "Erschliessung Carreratobel" der Meliorationsgenossenschaft Carrera-Brün, Valendas, wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'607'400 Franken zugesichert.
- St. Peter-Pagig: Das Projekt "Waldweg Hinter Fanielja" der Gemeinde St. Peter-Pagig wird genehmigt und mit einem Beitrag von 424'800 Franken unterstützt.
- Scharans: Das Ergänzungsprojekt 2007 für die Verbauung Scharansertobel (Sperrensanierung Val Clusa) auf Gebiet der Gemeinde Scharans wird genehmigt. An die Kosten werden Kantonsbeiträge von 242'500 Franken bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alters- und Pflegeheim und Regionalspital Prättigau: Das Vorprojekt für den Ersatzneubau der Produktionsküche inklusive der dazugehörenden notwendigen Nebenräume des Alters- und Pflegeheims und des Regionalspitals Prättigau in Schiers wird genehmigt. An die Kosten wird ein maximaler Kantonsbeitrag von 470'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Beherbergungsstatistik HESTA 2009 - 2012: Die Beherbergungsstatistik HESTA 2009 - 2012 wird mit einem Beitrag von 81'876 Franken pro Jahr mitfinanziert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 15'895'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Belagsarbeiten Cassanawald - Anschluss Nufenen; Belagsarbeiten und Baumeisterarbeiten Pian San Giacomo - Malabarba
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Baracone - Palü Granda; Baumeisterarbeiten Passo del Bernina - Storta Bianca
- Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lawinengalerie Val Chastè
- zur Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Mon - Stierva, Cruosch - Plazzatsch
- zur Landwasserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Büelenstrasse
- Malojastrasse: Belagsarbeiten Plaun dal Crot - Maloja
- Prättigauerstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Küblis
- Schamserbergstrasse: Baumeisterarbeiten Mathon - Wergenstein
- St. Antönienstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Gelenschrofen - Rohrtobel

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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