Im Kanton Graubünden werden die rechtlichen Bestimmungen zum
Nichtraucherschutz in öffentlich zugänglichen Räumen präzisiert. Die
Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum
Gesundheitsgesetz genehmigt und auf den 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt.
Unter anderem wird in der Verordnung klargestellt, dass der Schutz
der Nichtraucherinnen und Nichtraucher während der gesamten
Öffnungszeiten des Betriebes zu gewährleisten ist. Das heisst, dass die
Haupträume des Betriebes ebenso lange offen zu halten sind wie die
separaten Nebenräume, in denen geraucht werden darf. Im Weiteren wird
klargestellt, dass auch Dancings, Discotheken, Nachtclubs und Bars den
Schutz der Nichtrauchenden gewährleisten müssen. Die Fläche für Raucher
darf entsprechend auch in diesen Betrieben maximal einen Drittel der
Betriebsfläche betragen. Eine "Anrechnung" der Betriebsfläche an die
übrigen Lokalitäten eines Gastwirtschaftsbetriebes ist nicht zulässig.
Anders zu behandeln sind Hotelbars, da hier innerhalb des Hotelbetriebes
selbst der Schutz der Nichtrauchenden durch die sich im gleichen Betrieb
befindenden rauchfreien Räume sichergestellt wird.
Ausserdem soll das Bussenverfahren bei Verstössen vereinfacht
werden. So hat die Regierung aufgrund von Anfragen zahlreicher Gemeinden
beschlossen, die Durchführung des Ordnungsbussenverfahrens bei
Übertretungen des Nichtraucherschutzes auf kantonaler Ebene zu regeln
und dabei im Sinne einer einheitlichen Praxis auch die Höhe der
Ordnungsbusse festzulegen. Diese beträgt 50 Franken.
Graubünden realisiert ein neues Sicherheitsfunknetz
Im Kanton Graubünden muss das alte Sicherheitsfunknetz der
Kantonspolizei abgelöst werden. Die Bündner Regierung stimmt dem
geplanten Ersatz unter Vorbehalt der Zustimmung und der
Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat zu. Das heute im Einsatz
stehende Katastrophen- und Polizeifunksystem muss ersetzt werden, weil
es vom Systemlieferanten nicht mehr unterstützt wird. Ausserdem
verwenden heute im Kanton Graubünden die Behörden und Organisationen für
Rettung und Sicherheit wie Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste,
Zivilschutz sowie Grenzwache und Einsatzverbände der Armee verschiedene
Funknetze. Eine Kommunikation unter diesen Partnern ist heute nur
unverschlüsselt über den Koordinationskanal möglich.
Das neue Sicherheitsfunknetz soll auf der Basis von POLYCOM
realisiert werden und die Vernetzung aller Partner des
Bevölkerungsschutzes sicherstellen. Beim System POLYCOM handelt es sich
um ein gesamtschweizerisches Sicherheitsfunknetz nach der
Bündelfunktechnik Tetrapol. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass
auch alle anderen Kantone ihr Sicherheitsfunknetz auf dieser Basis
realisieren und nur dieses System vom Bund unterstützt wird. Das Projekt
sieht vor, zur Funkabdeckung im ganzen Kantonsgebiet insgesamt 91
Basisstationen zu erstellen. 57 dieser Basisstationen werden, da sie
auch der Funkabdeckung des Grenzraumes dienen, vom Grenzwachtkorps
erstellt und finanziert. Der Betrieb und Unterhalt des
Sicherheitsfunknetzes einschliesslich der vom Grenzwachtkorps erstellten
Basisstationen soll von einem vom Kanton und dem Grenzwachtkorps
gemeinsam betriebenen Kompetenzzentrum aus erfolgen. Dies führt für den
Kanton und das Grenzwachtkorps zu wesentlich tieferen Betriebskosten.
Zusammenarbeit mit Grenzwachtkorps wird intensiviert
In Graubünden soll zur Verbesserung der zukünftigen Sicherheit die
Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps verstärkt und räumlich erweitert
werden. Die Bündner Regierung hat einer Verwaltungsvereinbarung über die
Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dem Grenzwachtkorps zugestimmt.
Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps erfolgt aufgrund
des Beitritts der Schweiz zu den EU-Abkommen von Schengen und Dublin.
Dieser bedingt, dass als Ersatz für die wegfallenden systematischen
Personenkontrollen an der Grenze Massnahmen geschaffen werden, welche
das heutige Sicherheitsniveau aufrecht erhalten können. Die Vereinbarung
sieht gegenüber heute eine Erweiterung des Grenzraumes des
Grenzwachtkorps um die Julier-, Albula- und Flüelaachse vor. Im
erweiterten Grenzraum wird das Grenzwachtkorps in Zukunft wie heute
schon in Südbünden zur selbstständigen Wahrnehmung untergeordneter
polizeilicher Aufgaben ermächtigt. Das Ziel ist, auch in Zukunft eine
möglichst gute Sicherheitslage für die Bevölkerung Graubündens zu
erreichen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Diverse Gemeinden: Das Sammelprojekt "Instandstellung
Erschliessungen 2008" verschiedener Gemeinden wird genehmigt. An die
Kosten der insgesamt 129 Instandstellungsobjekte werden Beiträge von
insgesamt maximal 7'986'000 Franken zugesichert.
- Valendas: Das Projekt "Erschliessung Carreratobel" der
Meliorationsgenossenschaft Carrera-Brün, Valendas, wird genehmigt. An
die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'607'400 Franken zugesichert.
- St. Peter-Pagig: Das Projekt "Waldweg Hinter Fanielja" der Gemeinde
St. Peter-Pagig wird genehmigt und mit einem Beitrag von 424'800 Franken
unterstützt.
- Scharans: Das Ergänzungsprojekt 2007 für die Verbauung
Scharansertobel (Sperrensanierung Val Clusa) auf Gebiet der Gemeinde
Scharans wird genehmigt. An die Kosten werden Kantonsbeiträge von
242'500 Franken bewilligt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alters- und Pflegeheim und Regionalspital Prättigau: Das Vorprojekt
für den Ersatzneubau der Produktionsküche inklusive der dazugehörenden
notwendigen Nebenräume des Alters- und Pflegeheims und des
Regionalspitals Prättigau in Schiers wird genehmigt. An die Kosten wird
ein maximaler Kantonsbeitrag von 470'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Beherbergungsstatistik HESTA 2009 - 2012: Die Beherbergungsstatistik
HESTA 2009 - 2012 wird mit einem Beitrag von 81'876 Franken pro Jahr
mitfinanziert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 15'895'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Belagsarbeiten Cassanawald - Anschluss
Nufenen; Belagsarbeiten und Baumeisterarbeiten Pian San Giacomo -
Malabarba
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Baracone - Palü Granda;
Baumeisterarbeiten Passo del Bernina - Storta Bianca
- Engadinerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Lawinengalerie Val Chastè
- zur Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Mon - Stierva,
Cruosch - Plazzatsch
- zur Landwasserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Büelenstrasse
- Malojastrasse: Belagsarbeiten Plaun dal Crot - Maloja
- Prättigauerstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Küblis
- Schamserbergstrasse: Baumeisterarbeiten Mathon - Wergenstein
- St. Antönienstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Gelenschrofen
- Rohrtobel
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden