Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über den
Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über
die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom
12. Februar 2008 ist mit 4'520 gültigen Unterschriften zustande
gekommen. Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über
diese Vorlage auf den 30. November 2008 festgelegt.
Die Nachzählung der Unterschriften auf den eingereichten
bescheinigten Unterschriftenlisten durch die Standeskanzlei ergab eine
Differenz zu den Angaben des Referendumskomitees. Tatsächlich
eingereicht wurden nicht 4'733 sondern 4'766 Unterschriften. Davon sind
246 ungültige Unterschriften abzuziehen, womit noch 4'520 gültige
Unterschriften verbleiben.
Beiträge an Tierseuchenfonds werden erhöht
Die Bündner Regierung hat beschlossen, die jährlichen Beiträge an
den Tierseuchenfonds für die nächsten drei Jahre zu erhöhen. Nötig ist
die Anpassung aufgrund der geplanten Bekämpfung der Blauzungenkrankheit.
Die Beiträge der Tierbesitzer von Rindvieh sowie Schafen und Ziegen
steigen um 2 Franken auf 10 respektive 3 Franken. Der Beitrag der
Gemeinden wird bei diesen Tieren um 3 Franken erhöht. Ebenso leistet
auch der Kanton einen zusätzlichen Beitrag von 598'500 Franken für das
Jahr 2008 und je 370'500 Franken für die Jahre 2009 und 2010. Insgesamt
muss für das drei Jahre dauernde Projekt zur Bekämpfung der
Blauzungenkrankheit in Graubünden mit Gesamtkosten von 3'690'000 Franken
gerechnet werden.
Die Virusinfektion "Blauzungenkrankheit" hat sich in den vergangenen
Jahren explosionsartig in Europa ausgebreitet und auch die Schweiz
erreicht. Die durch Mücken übertragene Krankheit lässt sich nur durch
eine flächendeckende nationale Impfkampagne verhindern. Gegen die
Blauzungenkrankheit, die für Menschen ungefährlich ist, müssen
obligatorisch alle Tiere der Rindvieh-, Schaf- und Ziegengattung geimpft
werden. Die Impfung im Kanton Graubünden wird erstmals im Sommer 2008
durchgeführt und betrifft rund 78'000 Tiere der Rindviehgattung, 57'400
Schafe und 10'500 Ziegen.
Einsetzung der Ethikkommission wird in der
Heilmittelverordnung angepasst
Der Kanton Graubünden kann in Zukunft zur Überprüfung von
Heilmittelversuchen an Menschen auch eine Ethikkommission eines anderen
Kantons einsetzen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende
Teilrevision der Heilmittelverordnung beschlossen.
Klinische Versuche mit Heilmitteln am Menschen dürfen nur
durchgeführt werden, wenn sie von einer kantonalen Ethikkommission für
zulässig erklärt worden sind. Der Bund sieht vor, die Aufgabenbereiche
der kantonalen Ethikkommissionen künftig wesentlich zu erweitern. So
sollen Kommissionsmitglieder gesetzlich zur Aus- und Weiterbildung
verpflichtet und die Kommissionen mit einem wissenschaftlichen
Sekretariat erweitert werden. Die aus acht Mitgliedern bestehende
Kantonale Ethikkommission Graubünden beurteilt durchschnittlich 20
Gesuche pro Jahr. Im interkantonalen Vergleich ist festzustellen, dass
grosse kantonale Ethikkommissionen wie beispielsweise Zürich, Bern,
Basel oder Genf zwischen 300 und 500 Studiengesuche pro Jahr bearbeiten.
Aus Gründen der Professionalität und Effizienz drängt sich die
Übertragung der Aufgaben der Kantonalen Ethikkommission Graubünden an
die Ethikkommission eines Einwohner starken Kantons auf. Eine
entsprechende Regelung dieser Möglichkeit fehlte bislang in der
kantonalen Heilmittelverordnung.
Aus Gemeinden und Regionen
- Andeer: Die Regierung hat die von den Gemeinden Andeer, Clugin und
Pignia am 9. Mai beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss zur
neuen Gemeinde Andeer genehmigt.
- Schiers: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages wird an die Kosten
der Güterwegsanierung Stelserberg der Gemeinde Schiers ein
Kantonsbeitrag von 514'400 Franken zugesichert.
- Tinizong-Rona: Der Gemeinde Tinizong-Rona wird an die Kosten für die
Sanierung und Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 116'400
Franken zugesichert.
- Arosa: Die Regierung hat die von der Gemeinde Arosa am 24. Februar
beschlossene Nutzungsplanung für die Erweiterung der bestehenden
Beschneiungsanlage mit den üblichen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Laax-Falera: Das Organisationsstatut der "Pumpiers Laax-Falera" wird
genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alterssport-Broschüre: An die Produktionskosten der Neuauflage der
Alterssport-Broschüre "Sportlich älter werden in Graubünden" wird ein
Beitrag von 15'000 Franken aus dem Sport-Fonds geleistet.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'575'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung
Roveredo
- Averserstrasse: Belagsarbeiten Val di Lei Stutz -
Podestatsch
- Fideriserstrasse: Belagsarbeiten Anschluss A28 - Madernis
- zur Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Cavadurastrasse
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden