Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über den Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 12. Februar 2008 ist mit 4'520 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den 30. November 2008 festgelegt.
Die Nachzählung der Unterschriften auf den eingereichten bescheinigten Unterschriftenlisten durch die Standeskanzlei ergab eine Differenz zu den Angaben des Referendumskomitees. Tatsächlich eingereicht wurden nicht 4'733 sondern 4'766 Unterschriften. Davon sind 246 ungültige Unterschriften abzuziehen, womit noch 4'520 gültige Unterschriften verbleiben.

Beiträge an Tierseuchenfonds werden erhöht
Die Bündner Regierung hat beschlossen, die jährlichen Beiträge an den Tierseuchenfonds für die nächsten drei Jahre zu erhöhen. Nötig ist die Anpassung aufgrund der geplanten Bekämpfung der Blauzungenkrankheit.
Die Beiträge der Tierbesitzer von Rindvieh sowie Schafen und Ziegen steigen um 2 Franken auf 10 respektive 3 Franken. Der Beitrag der Gemeinden wird bei diesen Tieren um 3 Franken erhöht. Ebenso leistet auch der Kanton einen zusätzlichen Beitrag von 598'500 Franken für das Jahr 2008 und je 370'500 Franken für die Jahre 2009 und 2010. Insgesamt muss für das drei Jahre dauernde Projekt zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Graubünden mit Gesamtkosten von 3'690'000 Franken gerechnet werden.
Die Virusinfektion "Blauzungenkrankheit" hat sich in den vergangenen Jahren explosionsartig in Europa ausgebreitet und auch die Schweiz erreicht. Die durch Mücken übertragene Krankheit lässt sich nur durch eine flächendeckende nationale Impfkampagne verhindern. Gegen die Blauzungenkrankheit, die für Menschen ungefährlich ist, müssen obligatorisch alle Tiere der Rindvieh-, Schaf- und Ziegengattung geimpft werden. Die Impfung im Kanton Graubünden wird erstmals im Sommer 2008 durchgeführt und betrifft rund 78'000 Tiere der Rindviehgattung, 57'400 Schafe und 10'500 Ziegen.

Einsetzung der Ethikkommission wird in der Heilmittelverordnung angepasst
Der Kanton Graubünden kann in Zukunft zur Überprüfung von Heilmittelversuchen an Menschen auch eine Ethikkommission eines anderen Kantons einsetzen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Heilmittelverordnung beschlossen.
Klinische Versuche mit Heilmitteln am Menschen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie von einer kantonalen Ethikkommission für zulässig erklärt worden sind. Der Bund sieht vor, die Aufgabenbereiche der kantonalen Ethikkommissionen künftig wesentlich zu erweitern. So sollen Kommissionsmitglieder gesetzlich zur Aus- und Weiterbildung verpflichtet und die Kommissionen mit einem wissenschaftlichen Sekretariat erweitert werden. Die aus acht Mitgliedern bestehende Kantonale Ethikkommission Graubünden beurteilt durchschnittlich 20 Gesuche pro Jahr. Im interkantonalen Vergleich ist festzustellen, dass grosse kantonale Ethikkommissionen wie beispielsweise Zürich, Bern, Basel oder Genf zwischen 300 und 500 Studiengesuche pro Jahr bearbeiten. Aus Gründen der Professionalität und Effizienz drängt sich die Übertragung der Aufgaben der Kantonalen Ethikkommission Graubünden an die Ethikkommission eines Einwohner starken Kantons auf. Eine entsprechende Regelung dieser Möglichkeit fehlte bislang in der kantonalen Heilmittelverordnung.

Aus Gemeinden und Regionen
- Andeer: Die Regierung hat die von den Gemeinden Andeer, Clugin und Pignia am 9. Mai beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Andeer genehmigt.
- Schiers: Unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages wird an die Kosten der Güterwegsanierung Stelserberg der Gemeinde Schiers ein Kantonsbeitrag von 514'400 Franken zugesichert.
- Tinizong-Rona: Der Gemeinde Tinizong-Rona wird an die Kosten für die Sanierung und Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 116'400 Franken zugesichert.
- Arosa: Die Regierung hat die von der Gemeinde Arosa am 24. Februar beschlossene Nutzungsplanung für die Erweiterung der bestehenden Beschneiungsanlage mit den üblichen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Laax-Falera: Das Organisationsstatut der "Pumpiers Laax-Falera" wird genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alterssport-Broschüre: An die Produktionskosten der Neuauflage der Alterssport-Broschüre "Sportlich älter werden in Graubünden" wird ein Beitrag von 15'000 Franken aus dem Sport-Fonds geleistet.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'575'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Roveredo
- Averserstrasse: Belagsarbeiten Val di Lei Stutz - Podestatsch
- Fideriserstrasse: Belagsarbeiten Anschluss A28 - Madernis
- zur Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Cavadurastrasse

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel