Der Wasserbau im Kanton Graubünden soll eine neue zeitgemässe gesetzliche
Grundlage erhalten. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zum
neuen Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (KWBG) verabschiedet. Der
Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2008 behandeln.
Der Wasserbau in Graubünden mit seinen weitverzweigten Fluss- und
Bachsystemen ist von einer langen Tradition geprägt. Das geltende Gesetz
über Bewuhrung und Verbauung der Flüsse und Wildbäche stammt aus dem
Jahr 1870. Es regelt den kantonalen Wasserbau, der im Dienst des
Hochwasserschutzes steht. Zahlreiche Bestimmungen sind jedoch nicht mehr
zeitgemäss. Daher wird das geltende Gesetz totalrevidiert und durch das
neue Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden ersetzt.
Das neue kantonale Wasserbaugesetz konzentriert sich auf die
Regelung von baulichen Schutzmassnahmen gegen die schädlichen
Auswirkungen des Wassers durch Überschwemmungen oder Murgänge auf
Menschen und Sachwerte. Unangetastet bleibt der Grundsatz, wonach die
Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind. Der Kanton übernimmt aber
unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben bei der
Projektierung, Genehmigung und Subventionierung von Wasserbauprojekten.
Insofern bleibt der Wasserbau wie bisher eine Verbundaufgabe zwischen
Gemeinden und Kanton. Ebenso festgehalten wird an der bisherigen
bewährten Regelung der Gewässerhoheit, wonach die öffentlichen Gewässer im
Eigentum und damit unter der Hoheit der Gemeinden liegen.
Zu Wasserbau-Projekten gehören Massnahmen wie beispielsweise
Verbauungen, Eindämmungen, Korrektionen oder Rückhalteanlagen für
Geschiebe, aber auch Renaturierungen zur Verbesserung des ökologischen
Gewässerzustands. So fordert das neue Gesetz, dass beim Wasserbau die
ökologischen Funktionen und natürlichen Lebensräume der Gewässer
möglichst beibehalten und wiederhergestellt werden.
Ausserdem wird mit dem neuen Gesetz ein modernes
Projektgenehmigungsverfahren eingeführt, in welchem der Kanton eine
wichtige Rolle übernimmt. Das neue Projektgenehmigungsverfahren erfüllt
sämtliche Koordinationsaufgaben und berücksichtigt den Rechtsschutz
gebührend. Schliesslich soll die kantonale Subventionierung von
Wasserbauprojekten an die bundesrechtlichen Vorgaben im Zuge der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA) angepasst werden. Vorgesehen ist, dass bei Projekten
aus den Programmvereinbarungen mit dem Bund die Kantons- und
Bundesbeiträge zusammen höchstens 80 Prozent der anrechenbaren Kosten
betragen. Für Einzelprojekte leistet der Kanton Beiträge von 15 bis 25
Prozent.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden