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Nach der Infotour vor über 450 Vertretern aus Gewerbe, Wirtschaft und Politik durch sieben Orte beziehungsweise Regionen in Graubünden ziehen Regierungsrat Hansjörg Trachsel und Eugen Arpagaus, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Tourismus (AWT), ein positives Fazit: Die Bündner Tourismusreform wird auch vom Gewerbe befürwortet. Die Kantonale Tourismusabgabe (KTA) zur Finanzierung des Tourismusmarketings wird mit wenigen Bedingungen gutgeheissen.

Zur strukturellen Festigung der Bündner Tourismusreform muss die Finanzierung des touristischen Marketings und Angebotes auf ein breiteres, tragfähigeres Fundament gestellt werden. Die kantonale Tourismusabgabe (KTA) soll bisherige kommunale Gesetze ersetzen. Die KTA ist somit keine neue Abgabe, sondern ein flächendeckender Ersatz für die heute in vielen Orten bereits bekannten und akzeptierten Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben. Der Bündner Gewerbeverband, die Handelskammer und der Arbeitgeberverband Graubünden sowie der Hotelierverein Graubünden als Dachorganisationen der Bündner Wirtschaft waren bei der Ausarbeitung des KTA-Modells beteiligt und befürworten dieses, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Die Infotour hat gezeigt, dass insbesondere die geforderte Wirkungskontrolle der KTA nach zehn Jahren auch in den Regionen unterstützt wird. Mit der Balanced Scorecard (BSC) - einem in anderen Branchen etablierten Führungs- und Monitoringsystem - müssen die Destination ein entsprechendes Controllinginstrument einsetzen. Die Destinationen sollen mit der KTA mindestens gleichviel Mittel wie bis anhin zur Verfügung haben. Der angestrebte Mehrertrag von 13,9 Mio. Franken soll aber nur denjenigen zugute kommen, welche die Reformen auch erfolgreich umsetzen. Ein Bonus- und Malussystem wird dabei in Erwägung gezogen. Die geforderte Einführung einer Degression bei der KTA wird momentan juristisch geprüft, erste Stellungnahmen lassen die Realisierung als eher schwierig erscheinen. Die Forderung nach noch mehr kantonalen Mitteln für den Tourismus wird vom Kanton zurückgewiesen. Mit 18 Mio. Franken für das Reformprojekt, der in Aussicht gestellten Beitragserhöhung an Graubünden Ferien von jährlich 2 Mio. Franken sowie den über 4 Mio. Franken an Tourismusinfrastrukturen pro Jahr ist das Engagement des Kantons bereits beträchtlich.

Einfach, klar und flächendeckend
Die Höhe der Abgabe pro Unternehmen wird aufgrund von drei Faktoren berechnet: Branche, Region und Wertschöpfungskraft. Die branchenspezifische Tourismusabhängigkeit ist bei Hotels und Bergbahnen am höchsten, bei der Landwirtschaft sowie Energie- und Wasserversorgung am kleinsten. Regional am meisten vom Tourismus abhängig sind Betriebe in Arosa und Samnaun, am wenigsten tourismusabhängig sind Betriebe im Bündner Rheintal. Bei der Wertschöpfungskraft liegen die Energiewirtschaft sowie das Immobilienwesen an der Spitze, am Schluss finden sich die Landwirtschaft und persönliche Dienstleistungen. Mit der KTA sollen die bisher kommunal erhobenen Mittel insgesamt von 44,6 auf 58,5 Mio. Franken erhöht werden.

Kantonales System mit regionalen Unterschieden
Das flächendeckende System beseitigt bestehende Ungleichheiten zwischen kommunalen Gesetzen und nimmt auf regionale Unterschiede Rücksicht Der KTA-Satz wird mit der AHV-Lohnsumme multipliziert, um die Abgabe in Franken zu erhalten. Die Lohnsumme ist bekannt und muss nicht mit zusätzlichem administrativem Aufwand erhoben werden. Mit der KTA wird sichergestellt, dass zum Beispiel eine Ferienwohnung im Münstertal und im Oberengadin nicht gleich belastet wird. Ebenso zahlt ein Luxushotel in einem Ort wegen der höheren Lohnsumme mehr als eine einfache Pension. Ein Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe im Bündner Rheintal, mit 30 Mitarbeitern und einer AHV-Lohnsumme von 1.5 Mio. Franken muss mit einer Abgabe von rund 1'300 Franken rechnen. In stark tourismusabhängigen Gebieten (z.B. Davos, Arosa) liegt die Abgabe für einen Betrieb mit derselben Anzahl Mitarbeiter und AHV-Lohnsumme zwischen 4'300 und 6'700 Franken. Hotelbetriebe zahlen je nach Region zwischen 520 und 800 Franken pro Zimmer. Ferienwohnungen zwischen 6 und 12 Franken pro Quadratmeter. Bei den Beherbergern wird also nicht mehr die Logiernacht beim Gast, sondern das Angebot beim Unternehmer besteuert.

Geld fliesst in die Regionen zurück
Mit Genugtuung wurde an den Infoveranstaltungen zur Kenntnis genommen, dass die in der Region generierten KTA-Mittel auch wieder in die Region zurückfliessen. Einzig im Bündner Rheintal soll der hohe zu erwartende Mehrertrag wegen der Vorleisterfunktion der Region für Projekte von kantonaler Bedeutung verwendet werden. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden beziehungsweise Regionen mit den Marketingorganisationen (DMO, zTO) Vereinbarungen über die Aufteilung zwischen Marketing- sowie Infrastrukturfinanzierung treffen und die Gelder vom Kanton an die DMO oder zTO überwiesen werden. Bis im November sollen Gesetz und Verordnung inklusive Vernehmlassungsbericht zur KTA ausgearbeitet sein und dann ab Januar 2009 in die Vernehmlassung gehen. Die Behandlung im Grossen Rat ist auf die August-Session 2009 geplant. Eingeführt werden könnte die KTA damit im aller besten Fall auf den 1. Januar 2010. Eine Publikation des Amtes für Wirtschaft und Tourismus (AWT) fasst den Stand der Umsetzung der Bündner Tourismusreform mit den flankierenden kantonalen Massnahmen und den regionalen Reformprojekten zusammen und vermittelt auch weitere Details zur KTA. Die Broschüre ist kostenlos beim AWT erhältlich: Telefon 081 257 23 42 oder info@awt.gr.ch.

Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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