Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über die Einwohnerregister eröffnet
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz) bedingt den Erlass einer Anschlussgesetzgebung in den Kantonen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Vernehmlassung zum Erlass eines Gesetzes über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz) eröffnet.
Im Registerharmonisierungsgesetz schreibt der Bund den Kantonen und Gemeinden eine Vereinheitlichung der Personenregister vor, namentlich der Einwohnerregister sowie der grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich. Die Register sind bezüglich Inhalt, Nomenklatur und Aktualität zu vereinheitlichen und zur standardisierten elektronischen Datenübermittlung vorzubereiten. Dies bringt Vorteile für den Bund, die Kantone und die Gemeinden. So wird die Volkszählung ab 2010 nicht mehr wie früher alle zehn Jahre mittels Papierfragebogen durchgeführt. Stattdessen sollen die in den genannten Registern vorhandenen Daten für statistische Auswertungen direkt viermal pro Jahr elektronisch erhoben werden. Im Kanton Graubünden sind von der Harmonisierung vor allem die Einwohnerregister betroffen. Gemäss den Vorgaben des Bundes sind diese bis im Jahre 2010 zu harmonisieren. Die Bündner Regierung erliess deshalb bereits per 1. Oktober 2008 die notwendigen Übergangsbestimmungen für den rechtzeitigen Vollzug. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz über die Einwohnerregister sollen diese ebenfalls abgelöst werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. November 2009.
Aus Gemeinden und Regionen
Arosa: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa "Golfplatz" wird genehmigt.
Ausserdomleschg: Die Teilrevision der Statuten des Forstrevierverbandes Ausserdomleschg wird genehmigt
Cazis: Das Projekt "Steinschlagschutz Vignolaweg" wird von der Regierung genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 481'250 Franken unterstützt.
La Punt Chamues-ch: Der Gemeinde La Punt Chamues-ch wird die Bewilligung erteilt, die Primarschule und den Kindergarten ab dem Schuljahr 2009/10 zweisprachig zu führen.
Maienfeld: Die Teilrevision der Ortsplanung "Bündtli, Oberes Herrenfeld" der Gemeinde Maienfeld vom 24. Juni 2009 wird genehmigt.
Rheinwald: Die Regierung genehmigt die Organisationsstatuten des "Feuerwehrverbandes Rheinwald". Sie werden rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Seewis i.P.: Die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Seewis i.P. vom 30. Januar 2009 wird mit den üblichen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
Vrin, Lumbrein: Die Statuten des Schulverbandes Vrin / Lumbrein werden von der Regierung genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Bündner Waldwirtschaftsverband: Die Regierung genehmigt für den Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA einen Kantonsbeitrag von 51'000 Franken.
Kulturförderung: Das Projekt "Pubblicazione sulla Ferrovia del Bernina" wird mit einem Beitrag von höchstens 89'000 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'523'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Ingenieurleistungen Elektro San Bernardino Nordportal - Thusis
- A28 Nationalstrasse: Vermessung Gesamtprojekt Landquart - Klosters/Selfranga
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Rofla - Juf
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Landquart - Fideris
- Schinstrasse: Abdichtungs- und Belagsarbeiten Freihof - Solis
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden