Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetz eröffnet
Die geltende kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, welche im Wesentlichen aus dem Jahre 1946 stammt, bedarf in mehrfacher Hinsicht einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung ans Bundesrecht. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Vernehmlassung zum Erlass für ein neues Gesetz über den Natur- und Heimatschutz eröffnet.
Die kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzgebung genügt in vielen Punkten den Entwicklungen und aktuellen Verhältnissen nicht mehr. Mit der neuen Gesetzgebung wird das kantonale Natur- und Heimatschutzrecht aktualisiert und an das übergeordnete Recht angepasst. Für wichtige Aufgaben, wie insbesondere den Biotopschutz, die Pflege und den Unterhalt des heimatlichen Landschafts- und Ortsbildes sowie von künstlerisch oder historisch wertvollen Bauwerken, soll mit klaren Kompetenz- und Verfahrensregelungen Bundesrecht vollzogen werden. Dazu gehören die Regelung der Kompetenzen und Verfahren zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den kantonalen Vollzugsorganen. Weiterer Anpassungsbedarf besteht im Bereich der Raumplanung, namentlich wird die Koordination mit dessen Zielen und Grundsätzen verbessert. Neu geordnet werden ebenfalls die Förderinstrumente. Die Finanzierung von Fördermassnahmen soll schliesslich mit der Aufhebung des Natur- und Heimatschutzfonds vereinfacht werden. Das neue Natur- und Heimatschutzgesetz löst die grossrätliche Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, das Gesetz über die Förderung des Natur- und Heimatschutzes sowie das Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen ab.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements
www.ekud.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember 2009.
Beiträge für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für das Jahr 2010 festgelegt
Die Bündner Regierung hat die Normkosten für die beitragsberechtigten Anbieter familienergänzender Kinderbetreuungsangebote neu festgelegt. Diese betragen für das Jahr 2010 pro Betreuungsstunde und Kind 9.05 Franken. Der Beitragssatz des Kantons wird wie bis anhin für neue Angebote für die ersten drei Jahre auf 25 Prozent und für alle übrigen Angebote auf 20 Prozent der Normkosten festgelegt. Der erhöhte Beitragssatz von 25 Prozent gilt für elf neue Kindertagesstätten, Krippen, Horte oder Mittagstische.
Der Normkostensatz von 9.05 Franken für das Jahr 2010 ist vom kantonalen Sozialamt auf der Basis des Mittelwerts der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 der bestehenden Angebote errechnet worden. Er liegt um 0.40 Franken tiefer als im Jahr 2009. Dies ist unter anderem auf eine effizientere Nutzung der Angebote durch eine höhere Auslastung zurückzuführen. Insgesamt beteiligt sich der Kanton im Jahr 2010 mit maximal 2‘216‘000 Franken am Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung. In Graubünden sind total 445 Ganzjahresplätze als beitragsberechtigt anerkannt.
Regierung spricht sich für Verlängerung des Impulsprogrammes für familienergänzende Kinderbetreuung des Bundes aus
Die vom Bund geplante Fortsetzung des finanziellen Impulsprogrammes für die familienergänzende Kinderbetreuung wird von der Bündner Regierung unterstützt.
Mit dem im Jahr 2003 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurde ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm lanciert. Damit will der Bund die Schaffung von neuen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern fördern. Der Vorentwurf über die Änderung des Gesetzes schlägt nun vor, das Programm um vier Jahre bis Ende 2015 zu verlängern.
In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund weist die Regierung auf den sozialen und volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung hin. Die Anschubfinanzierung des Bundes hat sich nach Ansicht der Regierung als wirksam erwiesen und sollte daher verlängert werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters-Serneus: Der Gemeinde Klosters-Serneus wird für die Sanierung und Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Gulfia ein Beitrag von höchstens 240'590 Franken zugesichert.
- Obersaxen: Die an der Gemeindeversammlung vom 21. August 2009 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Obersaxen wird genehmigt.
- Obersaxen: Die von der Gemeinde Obersaxen im Hinblick auf den Ausbau der bestehenden Beschneiungsanlagen am 6. März 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit den üblichen Auflagen und Vorbehalten genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Psychiatrische Klinik Waldhaus: Die Regierung genehmigt das Projekt für die Erweiterung des Verkaufsladens der Gärtnerei der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur. Für die Realisierung des Projekts wird ein Kostendach von maximal 980‘000 Franken bewilligt.
- Walservereinigung Graubünden: Der Walservereinigung Graubünden, die 2010 ihr 50-jähriges Bestehen feiert, wird für das Jubiläumsfestspiel, das im Herbst 2010 an verschiedenen Orten im Kanton aufgeführt wird, ein Beitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 100'000 Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'260'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13/A28 Nationalstrassen: Erhöhung Tunnelsicherheit, Rauchdetektionskomponenten in verschiedenen Tunnels
- A13 Nationalstrasse: Schaltanlagen Tunnel San Bernardino
- zur Prättigauerstrasse: Baumeisterarbeiten Überlandquartstrasse, Pendlatobel
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden