Als zentraler Bestandteil der Bündner Tourismusreform soll auch die Tourismusfinanzierung im Kanton Graubünden neu gestaltet werden. Die Regierung hat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Nach Prüfung diverser Finanzierungsalternativen legt sie zwei Varianten vor: Nebst dem Vorschlag einer flächendeckenden kantonalen Tourismusabgabe wird mit einer harmonisierten Gemeinde-Tourismusabgabe nach einem kantonalen Rahmengesetz eine detailliert ausgearbeitete Variante in die Vernehmlassung geschickt.
Die im Jahr 2006 gestartete Tourismusreform ist das bisher grösste und bedeutendste Tourismusstrukturprojekt in Graubünden. In allen Tourismusregionen des Kantons werden zurzeit neue Strukturen gebildet. Weil sich der Gast nicht an Gemeindegrenzen, sondern an Erlebnisräumen und touristischen Marken orientiert, werden die über 90 Tourismusorganisationen zu effizienten Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) und regionalen Tourismusorganisationen (ReTO) zusammengeschlossen. Durch eine klare Aufgabenteilung und die Ausrichtung auf neue Gäste soll der Bündner Tourismus wettbewerbsfähiger gemacht werden. Die Bündner Tourismusreform stellt die Weichen, damit der Tourismus als Hauptmotor der Bündner Volkswirtschaft den Abwärtstrend stoppen und vom Wachstumspotential des internationalen Tourismus profitieren kann.
Neue Finanzierung als zentrales Element der Reform
Ein solides und nachhaltiges Finanzierungssystem ist ein zentraler Bestandteil für eine erfolgreiche, langfristig tragfähige Umsetzung der Tourismusreform. Damit wird die Finanzierung der Tourismusentwicklung und des betriebsübergreifenden Tourismusmarketing über die Gemeindegrenzen hinweg sichergestellt. Durch die Tourismusabgabe werden alle Nutzniessenden der touristischen Wertschöpfung in die Finanzierung eingebunden. Die gewonnenen finanziellen Mittel fliessen an die Tourismusorganisationen. Die Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) und regionalen Tourismusorganisationen (ReTO) übernehmen dabei die Führung in der Bearbeitung der Kernmärkte, Graubünden Ferien diejenige der Aufbau- und Zukunftsmärkte.
Zwei Varianten für die neue Tourismusfinanzierung
Nach Prüfung verschiedener Alternativen schickt die Bündner Regierung zwei Gesetzesentwürfe für die geplante neue Tourismusfinanzierung in die Vernehmlassung: Über hundert verschiedene Gemeindegesetze (Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben) sollen entweder durch eine kantonale Tourismusabgabe (Gesetz über die Finanzierung der Tourismusorganisationen, TFG) oder durch Gemeinde-Tourismusabgaben nach einem kantonalen Rahmengesetz (Gesetz über die Harmonisierung der Tourismusfinanzierung, THG) ersetzt werden.
Kantonale Tourismusabgabe (TFG)
Die kantonale Tourismusabgabe basiert auf dem Nutzen respektive der Wertschöpfung, welche die Nutzniessenden direkt oder indirekt aus dem Tourismus erzielen. Sie richtet sich nach der touristischen Wertschöpfung eines Unternehmens und wird nach Branche, Region und Unternehmensgrösse abgestuft. Weil der Kreis der Abgabepflicht auf den ganzen Kanton ausgedehnt wird und auch die Ferien- und Zweitwohnungen umfasst, erhöhen sich die derzeit jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 51.5 Mio. Franken für Tourismusentwicklung und das Tourismusmarketing auf rund 67.7 Mio. Franken. Die Verantwortung für die touristische Entwicklung bleibt mit der neuen Tourismusfinanzierung bei den Gemeinden. Die Erträge aus der kantonalen Tourismusabgabe fliessen in die jeweilige Tourismusregion zurück.
Harmonisierte Gemeinde-Tourismusabgaben (THG)
Als Variante zur kantonalen Tourismusabgabe gibt das Harmonisierungsgesetz den Rahmen zur Einführung von Gemeinde-Tourismusabgaben vor. Darin wird vorgeschlagen, dass sich Gemeinden freiwillig einer Tourismusorganisation anschliessen und dieser die Tourismusförderung übertragen können. Damit verpflichten sie sich gleichzeitig, die Tourismusorganisation mit "angemessenen" finanziellen Mitteln auszustatten. Sofern allerdings die Ziele der Bündner Tourismusreform in einer bestimmten Region gefährdet oder vereitelt werden, kann die Regierung den Anschluss von Gemeinden an eine Tourismusorganisation veranlassen. Die Höhe der Abgabesätze berücksichtigt wie bei der kantonalen Tourismusabgabe den direkten und indirekten Tourismusnutzen der Abgabepflichtigen. Falls Gemeinden keine Gemeinde-Tourismusabgabe einführen, haben sie die Tourismusorganisationen aus allgemeinen Steuermitteln oder sonstigen Mitteln zu finanzieren.
Weiterer Zeitplan
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2010. Anschliessend werden alle Rückmeldungen ausgewertet und allenfalls weitere Detailabklärungen getroffen. Weitere Informationen zur Vernehmlassung und den zwei Gesetzesentwürfen sind erhältlich unter
www.dvs.gr.ch (Rubrik "Themen/Projekte") oder www.tourismusabgabe.ch.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
- Eugen Arpagaus, Leiter Amt für Wirtschaft und Tourismus, Tel. 081 257 23 77 oder 079 256 93 94
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden