In Graubünden soll künftig für Mitglieder der Bezirksgerichte eine
stille Wahl möglich sein. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung
über die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die politischen
Rechte im Kanton Graubünden eröffnet.
Die neue Möglichkeit der stillen Wahl soll für alle Wahlgänge bei
Erneuerungs- und Ersatzwahlen für die Mitglieder der Bezirksgerichte
geschaffen werden. Eine stille Wahl ist dann möglich, wenn die Zahl der
Kandidatinnen und Kandidaten der Zahl der zu vergebenden Sitze
entspricht. Dies setzt voraus, dass ein Anmeldeverfahren eingeführt
wird. Die Teilrevision sieht vor, dass das neue Anmeldeverfahren
administrativ möglichst einfach gehalten werden soll. Über das
Zustandekommen der stillen Wahl soll die Verwaltungskommission des
zuständigen Bezirksgerichts entscheiden. Kommt eine stille Wahl nicht
zustande, findet wie bisher ein freier öffentlicher Wahlgang statt.
Anlass für die vorgeschlagenen Anpassungen bildet ein vom Grossen
Rat im Oktober 2008 überwiesener Auftrag, welcher die Einführung der
stillen Wahl für die Mitglieder der Bezirksgerichte fordert. Von einer
''stillen Wahl" wird gesprochen, wenn bei einer Volkswahl nicht mehr
Kandidatinnen und Kandidaten antreten, als Sitze zu vergeben sind und
eine Behörde die Kandidatinnen und Kandidaten als in ''stiller Wahl" gewählt erklären darf. Die Möglichkeit der stillen Wahl, die in
Graubünden keine Tradition hat, soll ausschliesslich für die
Bezirksgerichtswahlen geschaffen werden. Die Volkswahl der Mitglieder
der Bezirksgerichte wurde erst mit der Bündner Gerichtsreform vom
12. März 2000 eingeführt. Bei der letzten Wahl am 1. Juni 2008 kam es
lediglich noch in wenigen Bezirken zu ''echten Wahlen". Entsprechend
gering ist auch die Wahlbeteiligung ausgefallen.
Unter diesen Umständen erachtet es die Regierung als gerechtfertigt,
bei Bezirksgerichtswahlen die neue Möglichkeit für stille Wahlen zu
schaffen. Damit lassen sich auch beträchtliche Kosten für sämtliche
Beteiligten einsparen. Die Neuerung soll im Hinblick auf die nächsten
Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte im Jahr 2012 in Kraft
treten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite der
Standeskanzlei
www.staka.gr.ch
unter der Rubrik Themen/Projekte veröffentlicht. Die Vernehmlassung
dauert bis zum 30. September 2009.
B-Casinos sollen weniger Steuern zahlen
Nach Ansicht der Bündner Regierung sollen Spielbanken mit einer
Konzession B weniger Steuern zahlen. Dies hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort an die Eidgenössische Spielbankenkommission zur
geplanten Änderung der Spielbankenverordnung fest. Die Revision betrifft
eigentlich nur die Casinos mit einer Konzession A. Als Neuerung
vorgesehen ist, bei Spielbanken mit einer Konzession A bei guten
Umsätzen eine progressive Steuer zu erheben. Der Schwellenwert, ab
welchem die steuerliche Progression der Spielbankenabgabe einsetzt, soll
von 20 auf 10 Millionen Franken abgesenkt werden. Der Regierung scheint
diese geplante Anpassung des Schwellenwertes bei A-Casinos angemessen.
Hingegen ersucht die Regierung den Bund, die Steuersätze für
B-Casinos auf das Niveau früher gewährter Reduktionen zu senken, da
diese Casinos aufgrund der geltenden Steuerbemessung Probleme haben,
eine angemessene Rentabilität zu erreichen. Im Kanton Graubünden musste
bereits ein Casino geschlossen werden.
Kaminfegertarife werden angepasst
In Graubünden werden die Kaminfegertarife an die Teuerung angepasst
und entsprechend erhöht. Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des
Kaminfegertarifs genehmigt und auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.
Die Entschädigungssätze werden von heute 71 Franken pro Stunde um 3.3
Prozent auf 73.35 Franken angehoben. Die letzte Anpassung des
Kaminfegertarifs erfolgte im Mai 2007.
Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche
Arbeitsverhältnisse wird an die Praxis angepasst
Der Kanton Graubünden passt den Normalarbeitsvertrag für das
landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis an die Praxis an. Die Bündner
Regierung hat die entsprechende Teilrevision genehmigt und auf den
1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.
Eine Neuerung ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit einheitlich
über das ganze Jahr 10 Stunden umfasst. Allerdings dürfen saisonal
unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart werden, solange im
Jahresdurchschnitt die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden eingehalten
wird. Ferner wird die täglich zu gewährende zusammenhängende Ruhezeit
für Jugendliche unter 18 Jahren von 12 auf 10 Stunden gekürzt. Grund für
die Revision ist, dass die frühere Regelung sich nicht als
praxistauglich erwiesen hat. Der Normalarbeitsvertrag gilt für sämtliche
Angestellten eines Landwirtschaftsbetriebes oder eines dazu gehörenden
Nebenbetriebes ungeachtet ihres Anstellungsumfanges oder ihrer
Anstellungsdauer.
Regierung spricht sich gegen parlamentarische Initiative zum
Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung von Wohneigentum aus
Die Bündner Regierung lehnt die parlamentarische Initiative zum
Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten
Liegenschaft ab. Die vom Bund vorgeschlagene Gesetzesrevision beinhaltet
die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des
Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei
der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der
Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, geht der
Steueraufschub bei der relativen Methode zu weit. Er umfasst auch den
Teil des Verkaufserlöses, der nicht mehr reinvestiert wird und der
steuerpflichtigen Person zur freien Verfügung steht. Die Regierung
spricht sich dagegen aus, steuerdogmatisch falsche, verfassungswidrige
und nur einzelne Personengruppen begünstigende Regelungen einzuführen.
Aus Gemeinden und Regionen
Bonaduz, Rhäzüns: An das Projekt "Werkhof Bonaduz/Rhäzüns" der
Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns wird ein Beitrag von höchstens 729'600
Franken zugesichert.
Lumbrein: Das Projekt "Sanierung Waldweg Sogn Gion - Curtinatsch"
der Gemeinde Lumbrein wird genehmigt und mit einem Beitrag von maximal
547`600 Franken unterstützt.
Vrin: Der Gemeinde Vrin werden an die Kosten für die Erneuerung und
den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1. Etappe, ein Beitrag von
237'600 Franken zugesichert.
Nufenen: An die Erneuerung und Erweiterung des Wasserkraftwerkes der
Gemeinde Nufenen wird ein Kantonsbeitrag von maximal 792'990 Franken
zugesichert
Luzein: Die am 18. Dezember 2008 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinde Luzein wird genehmigt.
Surcuolm: Die am 21. November 2008 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung ''Pradual" der Gemeinde Surcuolm (seit 1. Januar 2009
Gemeinde Mundaun) wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Open Airs: Der Kanton unterstützt verschiedene Open Airs im Jahr
2009 mit Defizitgarantien im Gesamtbetrag von maximal 39'000 Franken.
Dazu gehören die Open Airs Trun (27. Juni), Rheinwald (11./12. Juli),
Bellaluna (17./18. Juli), Safiental (18./19. Juli), Val Lumnezia
(24./25. Juli), Chapella (25./26. Juli) und Malans (7./8. August).
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 870'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Vals innerorts
Personelles
Simon Theus, wohnhaft in Trimmis, ist zum Leiter Projekte und
Stellvertreter des Dienststellenleiters des Amts für Gemeinden gewählt
worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden