Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des
Bündner Energiegesetzes (BEG) eröffnet. Der Entwurf sieht vor,
langfristig die Ziele der ''2000-Watt-Gesellschaft`` anzustreben. Um
dies zu erreichen, sollen insbesondere die Energieeffizienz von
Neubauten und bestehenden Gebäuden sukzessive verbessert und erneuerbare
Energien intensiver gefördert werden. Im Sinne einer Vorbildfunktion
sollen Gebäude des Kantons zukünftig hohen energietechnischen Standards
genügen.
Die globale Energiepolitik stellt eine der grössten
Herausforderungen der heutigen und zukünftigen Generationen dar. Die
internationalen und nationalen Anstrengungen, um dem Klimawandel zu
begegnen, führen zu grosser Dynamik im gesamten Energiebereich. Mit dem
totalrevidierten Energiegesetz will der Kanton Graubünden einen
namhaften Beitrag leisten, um die Reduktionsziele der Klimapolitik zu
erreichen. Im Zentrum des Gesetzesentwurfs steht der klare Wille eines
rationellen und nachhaltigen Umgangs mit den Energieressourcen, in
erster Linie durch eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien und
einem Ersatz von fossilen mit erneuerbaren Energien.
2000-Watt-Gesellschaft als Ziel
Die Regierung schlägt vor, die Ziele einer
''2000-Watt-Gesellschaft`` anzustreben und dies explizit in das Gesetz
aufzunehmen. Damit verpflichtet sich der Kanton einer Energiepolitik,
die langfristig auf eine namhafte Senkung des Energieverbrauches
angelegt ist. Der Kanton steht damit in der Pflicht, die nötigen
Instrumente bereit zu stellen und die erforderlichen Massnahmen
umzusetzen, um die entsprechenden Ziele erreichen zu können.
Wichtigste Elemente des neuen Energiegesetzes
Rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs eines
durchschnittlichen Haushalts wird für Heizung und Aufbereitung von
Warmwasser verbraucht. Das grösste Potenzial, den Energieverbrauch zu
reduzieren, liegt im Gebäudebereich. Das Kernelement des neuen Gesetzes
sieht vor, den maximal zulässigen Wärmeenergiebedarf von Neubauten in
Etappen zu reduzieren und entsprechende Reduktionsziele für bestehende
Bauten verbindlich festzulegen. Schon ab 2011 soll der maximal zulässige
Wärmeenergiebedarf für Neubauten 40 Prozent weniger als heute betragen
(entspricht in etwa dem Minergie-Standard ohne Lüftung), ab dem Jahr
2015 50 Prozent weniger (in etwa heutiger Minergie-Standard) und ab dem
Jahr 2020 60 Prozent weniger (in etwa heutiger Minergie-P-Standard). Bei
bestehenden Wohnbauten soll der Verbrauch von fossilen Energien bis 2020
um 10 Prozent und bis 2035 um 25 Prozent im Vergleich zu heute reduziert
werden. Zusätzlich sollen 10 Prozent vom heutigen Verbrauch von fossilen
Energien bis 2020 und 40 Prozent bis 2035 mit erneuerbaren Energien
ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, diese Ziele - neben entsprechenden
Vorschriften - hauptsächlich mit finanziellen Anreizen für Sanierungen
von Gebäuden und haustechnischen Anlagen zu erreichen. Um die
Reduktionsziele zu erreichen, geht die Regierung davon aus, dass
zukünftig die Anzahl der finanziell unterstützten, umfassenden
Gebäudesanierungen verdreifacht werden muss.
Konkret legt der Gesetzesentwurf fest, dass der Kanton
Förderbeiträge gewährt für:
- umfassende Gebäudesanierungen,
- Sanierungen haustechnischer Anlagen (bestehende Bauten) unter
Verwendung erneuerbarer Energien (Holz, Sonne, Erd- und Umgebungswärme),
- Neubauten und Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter,
- Nutzungsgradverbesserungen in gewerblichen und
industriellen Prozessen,
- Ersatz von Elektroheizungen mit Anlagen unter Verwendung
erneuerbarer Energien,
- energietechnische Grossanlagen von kantonaler oder
regionaler Bedeutung.
Kanton als Vorbild
Gemäss Vorschlag der Regierung sollen sich kantonseigene Bauten
durch eine vorbildliche und effiziente Energienutzung auszeichnen.
Konkret sollen ab 2011 kantonale Neubauten den Minergie-P-Standard und
Sanierungen bestehender Kantonsbauten den heutigen Minergie-Standard
erfüllen. Die Vorbildfunktion des Kantons soll nicht nur beim Bau,
sondern auch bei den haustechnischen Anlagen und beim Betrieb der Bauten
wahrgenommen werden.
Wirkungsorientierte Gesetzgebung
Der Entwurf für das total revidierte Energiegesetz des Kantons folgt
den Grundsätzen einer wirkungsorientierten Gesetzgebung. Der Grosse Rat
gibt die Ziele vor und bestimmt Zwischenschritte, die es auf dem Weg zur
Zielerreichung verbindlich einzuhalten gilt. Die konzeptionelle
Energieplanung mit dem entsprechenden politischen Programm und der
Festlegung der Massnahmen ist Sache der Regierung. Sie erarbeitet ein
mehrjähriges Energiekonzept, das aufzeigt, wie die festgelegten Ziele
erreicht werden sollen. Das Konzept beinhaltet auch eine Energiebilanz
und eine Erfolgskontrolle sowie eine Prognose für den bevorstehenden
Zeitraum. Zeichnet sich eine Zielverfehlung ab, sind die Massnahmen
anzupassen, um die Entwicklung zu korrigieren.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Um die mit dem Gesetzesentwurf definierten Ziele der ersten
Planungsperiode von fünf Jahren erreichen zu können, rechnet die
Regierung ab 2011 mit jährlich 12 Mio. Franken für die Finanzierung der
Förderprogramme. Dies entspricht rund drei Mal mehr Fördermitteln als im
bisherigen Finanzplan vorgesehen wurden. Insbesondere für
wärmetechnische Gebäudesanierungen müssen mehr Mittel bereit gestellt
werden. Weitere zusätzliche Mittel braucht es für die Förderung
erneuerbarer Energien sowie den Ausbau der Beratungs- und
Weiterbildungsangebote. Damit ist auch ein personeller Ausbau verbunden.
Die Vernehmlassungsunterlagen zur Totalrevision des Energiegesetzes
des Kantons Graubünden sind auf der Website des Amts für Energie und
Verkehr (
www.aev.gr.ch) unter der
Rubrik Aktuelles abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober
2009.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01
- Ernst Bachmann, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. 081
257 36 21
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden