Die Regierungsrats- und Kreiswahlen für die kommende Amtsperiode finden am
Sonntag, 13. Juni 2010, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den Sonntag, 4.
Juli 2010, angesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Die Erneuerungswahlen für die Regierung gelten für die Amtsdauer vom 1. Januar 2011
bis 31. Dezember 2014. Die Kreiswahlen (Grossratswahlen und Wahl Kreispräsidentin
beziehungsweise Kreispräsident sowie Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter)
gelten für die Amtsdauer vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2014. Die Vorbereitung und
Durchführung der Erneuerungswahlen in die Regierung obliegt der Standeskanzlei,
diejenige der Kreiswahlen den Kreisen.
Die Wahltermine sind gesetzlich geregelt. Gemäss dem Gesetz über die politischen
Rechte im Kanton Graubünden finden die Regierungsrats- und Kreiswahlen gleichzeitig
in der Regel im Mai oder Juni statt.
In Zusammenhang mit der kürzlich lancierten Volksinitiative „Für gerechtere Wahlen in
den Grossen Rat“ (Proporzinitiative) haben die Initianten die Erwartung geäussert, dass
die nächsten Grossratswahlen im Jahre 2010 im Falle eines positiven Volksentscheides
zur Initiative bereits nach dem neuen Verfahren durchgeführt werden könnten. Angesichts
des gesetzlich geregelten Verfahrens, das die Initiative zu durchlaufen hat, erweist sich
diese Erwartung jedoch als nicht berechtigt. In der Praxis der letzten Jahre betrug die
durchschnittliche Dauer des Initiativverfahrens von der Einreichung bis zur
Volksabstimmung etwa 18 Monate. Selbst wenn es im vorliegenden Fall gelingen würde,
die Verfahrensdauer wesentlich kürzer als üblich zu halten, kommen weitere Umstände
dazu, welche den Einsatz des neuen Wahlverfahrens bereits für die nächsten
Grossratswahlen ausschliessen. Dazu gehören die notwendige Anschlussgesetzgebung
und die praktische Umsetzung des neuen Wahlsystems.
Graubünden tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen bei
Die Bündner Regierung hat den Beitritt des Kantons zum Konkordat über Massnahmen
gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erklärt. Der Grosse Rat hatte dem
Beitritt am 29. August 2008 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 3. Dezember 2008
ungenutzt abgelaufen.
Das Konkordat tritt in Kraft, sobald ihm mindestens zwei Kantone beigetreten sind,
frühestens jedoch auf den 1. Januar 2010. In der Zwischenzeit haben die Kantone St.
Gallen, Appenzell Innerrhoden und Bern den Beitritt erklärt, so dass das Konkordat
zustande gekommen ist. Das neue Konkordat regelt die vorbeugenden polizeilichen
Massnahmen, um frühzeitig Gewalt an Sportveranstaltungen zu bekämpfen. Dazu
gehören unter anderem das Rayonverbot, die Meldeauflage sowie der Polizeigewahrsam.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sevgein: In Sevgein wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse
eingeführt. Gleichzeitig wird die Innerortssignalisation (50 "generell") bei der
nordwestlichen Dorfeinfahrt um ca. 70 Meter in Richtung Ilanz versetzt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Schwingclub Heinzenberg: Der Schwingclub Heinzenberg erhält für den Neubau
des Schwingkellers Cazis einen Beitrag von maximal 100'000 Franken aus dem Sport-
Fonds.
- Projekt "Musik für alle": Die Veranstaltungen im Rahmen des Projekts "Musik
für alle" vom 30. August bis 13. September 2009 auf Brambrüesch und in Chur werden
mit einer Defizitgarantie von maximal 25'000 Franken unterstützt.
- Stiftung Bildung und Entwicklung: Der Stiftung Bildung und Entwicklung, Bern,
Fachstelle für globales Lernen, wird für die Auszeichnung von Lernmedien ein
einmaliger Beitrag von 20'000 Franken zugesprochen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden