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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) an den Grossen Rat verabschiedet. Die Bündner NFA beabsichtigt vor allem einen stärkeren und gerechteren Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Gemeinden, einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel sowie eine Stärkung der Gemeinden. Sie baut bei 60 Aufgabenbereichen über Jahrzehnte entstandene Doppelspurigkeiten und gegenläufige Finanzströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden ab. Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Aprilsession 2009 behandeln. Die Umsetzung der Reform ist auf Anfang 2011 vorgesehen.

Grosser Handlungsbedarf
Auf den 1. Januar 2008 wurde der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen eingeführt. In einem Folgeprojekt sollen nun auf kantonaler Ebene die Strukturen zwischen dem Kanton und den Gemeinden angepasst werden. Der Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene ist überaus gross und wurde auch in der durchgeführten Vernehmlassung zur Bündner NFA anerkannt. Der heutige innerkantonale Finanzausgleich weist schwerwiegende Mängel auf. Er stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahre 1958 und umfasst eine Vielzahl von im Laufe der Zeit beschlossenen einzelnen Beitragszahlungen, die unter anderem vom Ausgabenverhalten und vom Steuerfuss der Gemeinden abhängig sind. Die Gemeinden müssen heute ihren Steuerfuss zwingend auf 120 oder 130 Prozent festlegen, um genügend Ausgleichsmittel zu erhalten. Dies schwächt die Standortattraktivität dieser Gemeinden, die vielfach in peripheren Regionen liegen. Neu sollen die Gemeinden ihren Steuerfuss frei festlegen können, ohne dass dies Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen hat. Zugleich ist der heutige Finanzausgleich nicht transparent, schwer steuerbar und er setzt falsche Anreize, indem höhere Ausgaben zu höheren Beiträgen führen. Gleichzeitig werden Gemeinden in den beiden mittelstarken Finanzklassen 2 und 3 stark benachteiligt. Darüber hinaus besteht heute zwischen dem Kanton und den Gemeinden ein unüberschaubares Aufgaben- und Finanzierungsgeflecht mit grossen gegenseitigen Abhängigkeiten, administrativen Doppelspurigkeiten und vermischten Zuständigkeiten. Insgesamt sind es über 100 Zahlungsströme in 60 Aufgabenbereichen, die mehrheitlich aufgehoben und teilweise neu ausgestaltet werden sollen.

Konzeption der Bündner NFA
Mit der Bündner NFA sollen einerseits ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt werden. Andererseits sind die Aufgaben und Finanzen nach den Grundsätzen der Subsidiarität und fiskalischen Äquivalenz möglichst weitgehend zu entflechten. So werden durch die Bündner NFA 32 Aufgaben finanziell vollständig dem Kanton zugeteilt und 28 Aufgaben den Gemeinden. Bei den verbleibenden Verbundaufgaben soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden optimiert werden.

In der Vernehmlassung ist die Konzeption der Bündner NFA im Grundsatz – trotz Bedenken gegenüber Regelungen in einzelnen Teilbereichen – auf breite Akzeptanz gestossen. In der vorliegenden Botschaft und damit in der konkreten Ausgestaltung hat die Regierung zahlreiche Punkte angepasst. Die Regierung hat damit den besonderen Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer in wesentlichen Punkten Rechnung tragen können. Besonders zu erwähnen sind u.a. die folgenden Projektanpassungen: - Die Ertragsbasis für den Ressourcenausgleich wird um die möglichen Einnahmen einer Liegenschaftssteuer von 1.5 Promille erweitert, um dem Einnahmenpotenzial der Gemeinden aus dem Bereich Grundstücke Rechnung zu tragen.
- Beim geografisch-topografischen Lastenausgleich werden die Lasten von Streusiedlungen besser berücksichtigt, was einerseits Gemeinden mit mehreren Siedlungen und entsprechend hohen Kosten für ihre Infrastruktur und andererseits auch Gemeinden bei einem Zusammenschluss mit anderen Gemeinden zugute kommt.
- Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird nach wie vor vom Grossen Rat mit einem Einheitssatz für sämtliche Gemeinden festgelegt und bis nicht erste Erfahrungen mit dem neu-en System vorliegen, nicht an die Gemeinden übertragen.
- Die Teilentschuldung einzelner Gemeinden wird aus Akzeptanzgründen mit konkreten Auflagen verbunden, um eine Neuverschuldung zu verhindern.
- Nicht nur die materielle Sozialhilfe, sondern auch die persönliche Sozialhilfe soll – wie in der Vernehmlassung vorgesehen – in Zukunft eine Aufgabe der Gemeinden sein. Dabei soll jedoch die bestehende Struktur nicht aufgegeben werden. Die bisherigen neun Standort- oder Sitzgemeinden übernehmen diesen Dienst für sich und für die Gemeinden in ihrer Beratungsregion. Zudem werden die Vorgaben zur Bemessung der Unterstützungsleistungen auf Stufe Gesetz festgelegt und damit das Leistungsniveau sichergestellt sowie ein Sozialabbau verhindert.
- Die Mütter- und Väterberatung soll ausschliesslich durch den Kanton wahrgenommen werden. Dies gilt auch für die Zahnpflegeaktionen, die heute zentral organisiert und betreut werden.
- Im Gesundheitsbereich leistet der Kanton neu Beiträge an den Betrieb der Spitäler, den Bau und die Einrichtungen der Spitäler sowie die Spitex-Dienste zu einem einheitlichen Satz von 85 Prozent.
- Im Bildungsbereich wird die Finanzierungsentflechtung punktuell erweitert und vereinfacht, indem der ganze ordentliche Volksschulunterricht (1. bis 9. Kasse) von den Gemeinden finanziert wird. Der Kanton übernimmt sämtliche Aufwendungen der weiterführenden Schulen.
- Der Kanton übernimmt neu die gesamten baulichen Kosten (Neubau und Ersatz) für die Strassenbeläge innerorts.

Finanzielle Auswirkungen und befristeter Ausgleich infolge des Systemwechsels
Die Gemeinden werden im Total um jährlich rund Fr. 10 Mio. entlastet. Die Mehrheit der Gemein-den erfährt durch die Bündner NFA eine Entlastung. Gewisse Mehrbelastungen ergeben sich in der Regel für die ressourcenstärksten Gemeinden wie auch für mehrere Kleinstgemeinden. Diese Gemeinden wurden zu Lasten der anderen durch das heutige System besonders begünstigt. Im Sinne einer Übergangsregelung ist ein auf maximal 5 Jahre befristeter Ausgleich für jene Gemeinden vorgesehen, die durch die Bündner NFA eine Mehrbelastung erfahren und zugleich ressourcenschwach sind.

Nicht Gegenstand der Bündner NFA sind die verschiedenen Vollzugsebenen (kommunale Zweck-verbände, Kreise, Bezirke und Regionalverbände), die unterschiedlichsten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Gemeindefusionen. Gleichwohl ist es ein Ziel der Bündner NFA, bestehende Fusionshemmnisse abzubauen.

Umfangreicher rechtlicher Revisionsbedarf
Zur Umsetzung der Bündner NFA müssen drei Gesetze umfassend erneuert (das Sozialhilfegesetz, Unterstützungsgesetz und Finanzausgleichgesetz), 27 Gesetze punktuell revidiert, eine grossrätliche Verordnung neu gefasst und zwölf Verordnungen des Grossen Rates angepasst werden. Diese Revisionen sind im Rahmen von zwei Mantelerlassen vorgesehen.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01

Hinweis an die Medien:
Eine Dokumentation mit weiteren Informationen zur Bündner NFA kann auf der Webseite des Departements für Finanzen und Gemeinden unter dem Link www.dfg.gr.ch/buendner_nfa/index.htm abgerufen werden.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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