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In diesen Tagen wurden die provisorischen Steuerrechnungen von Bund, Kanton und einen Teil der Gemeinden für das Steuerjahr 2008 versandt. Das Rechnungsminimum für Bund und Kanton wurde wie in den Vorjahren auf Fr. 300.- festgelegt. Wo der provisorisch geschuldete Rechnungsbetrag tiefer ist, erfolgt keine provisorische Rechnungsstellung.

Die provisorische Steuerrechnung 2008 basiert auf den letzten erfassten Steuerfaktoren. Das sind in vielen Fällen das steuerbare Einkommen und Vermögen des Steuerjahres 2007; vereinzelt können es auch die Faktoren des Steuerjahres 2006 sein. Wo das steuerbare Einkommen oder Vermögen des Vorjahres wesentlich höher ist als die für das Steuerjahr 2008 zu erwartenden Faktoren, können die Steuerpflichtigen schriftlich beim Gemeindesteueramt eine tiefere Rechnung verlangen.

Auf den 1.1.2008 ist eine umfassende Teilrevision des Steuergesetzes in Kraft getreten und zusätzlich der Kantonssteuerfuss von 105% auf 100% reduziert worden. Dies wirkt sich insbesondere auf die provisorische Steuerrechnung der Ehepaare aus. Die Faktoren des Steuerjahres 2007 wurden mit dem neuen Tarif für das Steuerjahr 2008 in Rechnung gestellt, was gegenüber dem Vorjahr eine erheblich tiefere Steuerrechnung bewirkt.
Für Ehepaare ohne Kinder, deren Einkommen im 2008 gegenüber dem Vorjahr nicht gestiegen ist, wird ein etwas zu tiefer Betrag in Rechnung gestellt. Das ist die Folge der Streichung des Familienabzugs in der Teilrevision 2008.

Steuerpflichtige mit einem sehr hohen steuerbaren Vermögen werden feststellen, dass die Sonderabgabe auf dem Vermögen nicht mehr auf der Steuerrechnung erscheint. Diese Sondersteuer wurde auf den 1.1.2008 abgeschafft.

Auf den Steuerrechnungen der Gemeinden werden in der Regel auch die kommunalen Abgaben erhoben. Zu denken ist hier an Feuerwehrabgabe, Haushaltsteuer, Kehrichtgrundgebühr, etc. Die nachträgliche Auswertung des Rechnungslaufes hat gezeigt, dass diese Abgaben aufgrund eines Programmfehlers eines externen Informatikpartners in verschiedenen Gemeinden nicht in Rechnung gestellt wurden. Wo die Abgaben einen Betrag von Fr. 300.- erreichen, soll im Rechnungslauf vom 17. Februar eine korrigierte provisorische Rechnung gestellt werden. Die Gemeinden werden zu entscheiden haben, ob sie auch geringfügigere Beträge provisorisch fakturieren oder diese mit der definitiven Rechnung später beziehen wollen.

Gremium: Steuerverwaltung Graubünden
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden
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