In diesen Tagen wurden die provisorischen Steuerrechnungen von Bund,
Kanton und einen Teil der Gemeinden für das Steuerjahr 2008 versandt.
Das Rechnungsminimum für Bund und Kanton wurde wie in den Vorjahren auf
Fr. 300.- festgelegt. Wo der provisorisch geschuldete Rechnungsbetrag
tiefer ist, erfolgt keine provisorische Rechnungsstellung.
Die provisorische Steuerrechnung 2008 basiert auf den letzten
erfassten Steuerfaktoren. Das sind in vielen Fällen das steuerbare
Einkommen und Vermögen des Steuerjahres 2007; vereinzelt können es auch
die Faktoren des Steuerjahres 2006 sein. Wo das steuerbare Einkommen
oder Vermögen des Vorjahres wesentlich höher ist als die für das
Steuerjahr 2008 zu erwartenden Faktoren, können die Steuerpflichtigen
schriftlich beim Gemeindesteueramt eine tiefere Rechnung verlangen.
Auf den 1.1.2008 ist eine umfassende Teilrevision des Steuergesetzes
in Kraft getreten und zusätzlich der Kantonssteuerfuss von 105% auf 100%
reduziert worden. Dies wirkt sich insbesondere auf die provisorische
Steuerrechnung der Ehepaare aus. Die Faktoren des Steuerjahres 2007
wurden mit dem neuen Tarif für das Steuerjahr 2008 in Rechnung gestellt,
was gegenüber dem Vorjahr eine erheblich tiefere Steuerrechnung bewirkt.
Für Ehepaare ohne Kinder, deren Einkommen im 2008 gegenüber dem
Vorjahr nicht gestiegen ist, wird ein etwas zu tiefer Betrag in Rechnung
gestellt. Das ist die Folge der Streichung des Familienabzugs in der
Teilrevision 2008.
Steuerpflichtige mit einem sehr hohen steuerbaren Vermögen werden
feststellen, dass die Sonderabgabe auf dem Vermögen nicht mehr auf der
Steuerrechnung erscheint. Diese Sondersteuer wurde auf den 1.1.2008
abgeschafft.
Auf den Steuerrechnungen der Gemeinden werden in der Regel auch die
kommunalen Abgaben erhoben. Zu denken ist hier an Feuerwehrabgabe,
Haushaltsteuer, Kehrichtgrundgebühr, etc. Die nachträgliche Auswertung
des Rechnungslaufes hat gezeigt, dass diese Abgaben aufgrund eines
Programmfehlers eines externen Informatikpartners in verschiedenen
Gemeinden nicht in Rechnung gestellt wurden. Wo die Abgaben einen Betrag
von Fr. 300.- erreichen, soll im Rechnungslauf vom 17. Februar eine
korrigierte provisorische Rechnung gestellt werden. Die Gemeinden werden
zu entscheiden haben, ob sie auch geringfügigere Beträge provisorisch
fakturieren oder diese mit der definitiven Rechnung später beziehen
wollen.
Gremium: Steuerverwaltung Graubünden
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden