Der Kanton Graubünden will Jugendlichen, die eine Karriere im Leistungssport mit einer beruflichen Grundbildung verbinden wollen, möglichst gute Voraussetzungen bieten. Die Bündner Regierung hat daher das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement beauftragt, das Projekt "Berufsbildung und Leistungssport" zu lancieren. Beim Amt für Berufsbildung soll auf den Sommer hin eine Lenkungsstelle installiert werden, welche das Projekt führt. Die Projektdauer beträgt fünf Jahre.
Das Amt für Berufsbildung wird gemeinsam mit dem Amt für Volksschulen und Sport ein Konzept erarbeiten, das mögliche Massnahmen zur Unterstützung von Jugendlichen mit Wohn- oder Lehrort in Graubünden aufzeigt. Konkret sollen jugendliche Berufslernende Unterstützung finden, die über eine sogenannte nationale oder regionale "Swiss Olympic Talent Card" in einer Sportart mit Förderungsmöglichkeiten in Graubünden verfügen.
Zu den Aufgaben der neuen Lenkungsstelle könnten ein Lehrstellenmarketing für leistungssportfreundliche Lehrbetriebe, das Führen eines kantonalen Lehrstellenpools sowie die Koordination mit den beteiligten Partnern wie Lehrbetriebe, Berufsfachschulen, Lernende und Sportpartner gehören. In Graubünden verlassen derzeit pro Jahr mehr als 2'000 Jugendliche die obligatorische Volksschule. Davon verfügen im Durchschnitt rund 30 über eine nationale oder regionale Swiss Olympic Talent Card. Nach fünf Jahren wird entschieden, ob das Projekt definitiv weitergeführt werden soll.
Schulleitungen können Beitragsgesuche beim Kanton einreichen
Ab dem Schuljahr 2009/2010 können in Graubünden professionell geführte Schulleitungen neu Beitragsleistungen vom Kanton erhalten. Die Bündner Regierung hat die entsprechenden revidierten Artikel des Schulgesetzes in Kraft gesetzt und eine neue Verordnung über Beitragsleistungen für Schulleitungen (Schulleitungsverordnung) erlassen. Die Erlasse treten am 1. März 2009 in Kraft. Schulträgerschaften, die von den Beiträgen profitieren möchten, müssen Gesuche für das Schuljahr 2009/2010 bis zum 1. Juli 2009 einreichen.
Die vom Grossen Rat am 22. April 2008 beschlossene Teilrevision des Schulgesetzes sieht unter anderem vor, kantonale Beiträge an die Kosten für Schulleitungspersonen von Kindergarten, Primar-, Real-, Sekundarschulen und Kleinklassen einzuführen. Eine gut funktionierende Schulleitung trägt zur Qualitätsverbesserung der Schule bei. Der Kanton verzichtet aber wegen der besonderen Strukturen mit vielen kleinen Schulträgerschaften in Graubünden darauf, alle zur Einführung von Schulleitungen zu verpflichten. Vielmehr setzt er stattdessen auf ein Anreizmodell. Damit Kantonsbeiträge ausgelöst werden können, müssen Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen erfüllt werden. Diese sind nun in der neuen Schulleitungsverordnung von der Regierung festgelegt worden. Die Höhe der Beiträge des Kantons an die Schulleitungen richtet sich nach der Anzahl Klassen und Schüler.
Teilrevidiertes Gesetz über die Graubündner Kantonalbank in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank auf den 1. April 2009 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte die Teilrevision am 21. Oktober 2008 beschlossen. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.
Die Teilrevision bezweckt, die Organisation des Bankrates der Graubündner Kantonalbank den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen in der Finanzbranche anzupassen. Dabei wird der Bankrat von elf auf sieben Mitglieder verkleinert und neu durch die Regierung gewählt. Die Reduktion der Anzahl Bankratsmitglieder ist in zwei Schritten auf das Frühjahr 2011 vorgesehen. Auf den 1. April 2009 erfolgt für eine Übergangsphase von 2009 bis 2011 eine Reduktion auf neun Bankratsmitglieder. Diese Übergangsregel verhindert ein Eingreifen in die laufenden Amtsperioden der gewählten Bankräte.
Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen bei
Der Kanton Graubünden tritt auf den 1. April 2009 der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) bei. Dies hat die Regierung beschlossen. Der Grosse Rat hatte am 22. Oktober 2008 dem Beitritt Graubündens zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009 ungenutzt abgelaufen.
Die Vereinbarung regelt die Nutzung sozialer Einrichtungen und die gegenseitige Leistungsabgeltungen zwischen den Kantonen. Sie bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Dies gilt für Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie Einrichtungen der externen Sonderschulung.
Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums in der Landwirtschaft wird begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet die vom Bund geplante Verlängerung des Moratoriums für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft. Das heute geltende vorübergehende Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Tieren und pflanzlichem Vermehrungsmaterial in der Landwirtschaft soll mit einer neuen Übergangsbestimmung im Gentechnikgesetz um drei Jahre bis zum 27. November 2013 verlängert werden.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, produziert ein Anteil von 56 Prozent der Bündner Landwirtschaftsbetriebe nach biologischen Richtlinien. Deshalb ist es für die Landwirtschaft in Graubünden von grossem Interesse, dass die Schweiz möglichst lange gentechnikfrei bleibt. Zudem leidet auch der Forschungsstandort Schweiz nicht unter dem Moratorium und auch wirtschaftlich spricht kaum etwas gegen eine Verlängerung.
Zweifel am Erfolg der geplanten gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Die geplanten gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten werden von der Bündner Regierung skeptisch beurteilt. Der Bund will mit einer Revision des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen. Die Regierung begrüsst diese Absichten, bezweifelt aber, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen die Zwangsehen wirksam zu bekämpfen vermögen. Da die Opfer in der Regel aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern, dürften Zwangsehen auch in Zukunft in der Praxis nur sehr schwer nachweisbar sein. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort ausführt, kann deshalb nur in Kombination mit geeigneten Präventionsmassnahmen und einem wirksamen Opferschutz das Ziel der Bekämpfung von Zwangsheiraten erreicht werden.
Aus Gemeinden und Regionen
Heinzenberg-Domleschg: Dem Abwasserreinigungs-Verband Heinzenberg-Domleschg wird für die Erweiterung und den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Waldau in Cazis ein Beitrag von höchstens 1'302'389 Franken zugesichert.
Ilanz: Der Schulgemeindeverband Ilanz und Umgebung erhält für die Anstellung eines Koordinators und Konditionstrainers für den Sportbetrieb im Rahmen der Talentklasse Ilanz für die kommenden fünf Jahre einen jährlichen Beitrag von 63'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
Davos: Die am 1. Juni 2008 beschlossene projektbedingte Nutzungsplanung "Erweiterung Golfplatz" der Gemeinde Davos wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Bündner Kunstmuseum: Die Ausstellung "Giovanni Giacometti: Farbe im Licht", die vom 19. März bis 16. Mai 2010 im Bündner Kunstmuseum zu sehen ist, wird mit einem Beitrag von 40'000 Franken unterstützt.
Personelles
Adriano Bottoni, wohnhaft in Domat/Ems, ist zum Abteilungsleiter und Stellvertreter Dienststellenleiter des Amts für Militär und Zivilschutz gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden