Der Kanton Graubünden passt seine gesetzlichen Regelungen der
Stromversorgung an die neuen Vorgaben des Bundes an. Die Bündner
Regierung hat die entsprechende Botschaft zum Erlass eines
Stromversorgungsgesetzes des Kantons Graubünden verabschiedet. Ziel ist
es, eine schlanke Gesetzgebung für den Vollzug der vom Bund zugewiesenen
Aufgaben an die Kantone zu schaffen. Zudem sollen sämtliche Bestimmungen
im Bereich der Stromversorgung in einem Gesetz vereint werden. Das neue
Gesetz bezweckt dabei eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige
Versorgung des Kantonsgebietes mit Elektrizität. Der Grosse Rat wird das
Geschäft in der Aprilsession beraten.
Am 23. März 2007 haben die eidgenössischen Räte das
Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses regelt die schweizerische
Elektrizitätsversorgung und ist auf den 1. Januar 2008 fast vollständig
in Kraft getreten. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch
auf Netzzugang für Grossverbraucher sowie die kostendeckende
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese
Bestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen
verschiedene Aufgaben zu. Deren Vollzug erfordert den Erlass einer
kantonalen Anschlussgesetzgebung, welche folgende Bereiche regelt:
- die Bezeichnung der Netzgebiete
- die Durchsetzung der Anschlussgarantie im Streitfall
- die Verfügung des Anschlusses von Endverbrauchern
ausserhalb des Netzgebietes
- der Erlass von Bestimmungen betreffend Anschlüsse ausserhalb der
Bauzone und deren Kosten, soweit diese nicht durch den Bundesgesetzgeber
geregelt sind
- die Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei
Netznutzungstarifen.
Das Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes des Kantons
Graubünden ist auf den 1. August 2009 vorgesehen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden