Die elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen soll in
Zukunft auch im Kanton Graubünden möglich sein. Der sogenannte Vote
électronique oder das E-Voting soll schrittweise in Etappen eingeführt
werden und vorerst Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur
Verfügung stehen. Die Bündner Regierung hat ihre entsprechenden
Zielsetzungen formuliert und den Bericht "Vote électronique im Kanton
Graubünden" an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird den
Bericht in der Junisession 2009 behandeln.
Der Bericht der Regierung zeigt die Entwicklung des Vote
électronique auf, umschreibt die zu beachtenden Rahmenbedingungen und
beinhaltet ein Konzept für die Einführung von Vote électronique in
Graubünden. Die Regierung spricht sich dabei für ein schrittweises
Vorgehen aus. In einer ersten Etappe soll die elektronische Stimmabgabe
für die rund 2'500 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei
Sachabstimmungen auf Kantons- und Bundesebene bis 2011 eingeführt
werden. Ebenfalls sollen alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
bereits bei den National- und Ständeratswahlen 2011 elektronisch wählen
können. Anschliessend sieht der Zeitplan ab dem Jahr 2012 als Option
vor, in einem zweiten Schritt die Möglichkeit zum E-Voting in Graubünden
auszudehnen und für alle Stimmberechtigten und auf allen staatlichen
Ebenen einzuführen. Bevor diese zweite Ausbauetappe in Angriff genommen
wird, sollen aber die bis dann gemachten Erfahrungen analysiert werden.
Der Regierung zufolge haben die in den drei Kantonen Genf, Neuenburg
und Zürich mit Unterstützung des Bundes durchgeführten und technisch
erfolgreich verlaufenen Pilotprojekte gezeigt, dass Vote électronique
grundsätzlich machbar und sicher ist. Die Voraussetzungen, um die
politischen Verfahren den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen
anzupassen, sind gegeben. In verschiedenen weiteren Kantonen sind nun
entsprechende Bestrebungen im Gang, Vote électronique einzuführen. Bei
dieser Entwicklung in einem staatspolitisch sehr wichtigen, aber auch
heiklen Bereich darf der Kanton Graubünden nicht abseits stehen. Für die
Regierung ist sicherzustellen, dass künftige Vote-électronique-Lösungen
die besonderen Verhältnisse in Graubünden angemessen berücksichtigen.
Zudem muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmen und die Lösung muss ein
sicheres Abstimmungsverfahren gewährleisten.
Wie die Regierung im Bericht festhält, hängt die Erreichung dieser
Ziele wesentlich davon ab, ob es gelingt, zusammen mit anderen Kantonen
rechtzeitig geeignete Kooperationslösungen zu realisieren. Für
bevölkerungsmässig kleine Kantone wie Graubünden ist der Aufbau eines
eigenen Vote-électronique-Systems aus Kostengründen keine realistische
Lösung. Eine Kooperationsmöglichkeit ist die "Beherbergung" beim
Vote-électronique-System des Pilotkantons Genf. Vielversprechend
erscheint momentan aber für Graubünden auch eine Zusammenarbeit mit
mehreren Kantonen im Verbund mit dem Kanton Zürich.
Der Terminplan sieht vor, dass der Kanton bis Mitte 2009 seinen
Kooperationsentscheid treffen wird. Anschliessend sollen erste
Pilotgemeinden in Graubünden bestimmt werden. In diesen sollen
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erstmals ab November 2010 die
Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe erhalten.
Durch die Einführung von Vote électronique erhofft sich die
Regierung eine Vereinfachung der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen.
Dabei soll Vote électronique gleich sicher sein wie das briefliche
Abstimmen. Das System soll benutzerfreundlich sein und so ausgestaltet
werden, dass die Stimmbürger bei jedem Urnengang zwischen den drei Arten
der Stimmabgabe (elektronisch, brieflich, Urne) wählen können. Die
herkömmlichen Teilnahmeformen an Abstimmungen und Wahlen bleiben also
erhalten. Die Regierung ist sich bewusst, dass dabei auch Ungleichheiten
bei der Teilnahme am politischen Leben zwischen Menschen mit und ohne
Zugang zum Internet entstehen könnten. Sie wird deshalb die weitere
Entwicklung aufmerksam im Auge behalten. Die Regierung legt dabei
grossen Wert darauf, dass der traditionelle politische Diskurs mit und
innerhalb der Bevölkerung auch mit den neuen Formen der Partizipation
erhalten bleibt.
Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel.
081 257 22 21
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden