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"Fischen in Graubünden. Wo löse ich das Patent?"
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25.03.2009
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Bezug der Fischereipatente für die Fischereisaison 2009
Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes.
Um ein Jahres- oder Monatspatente lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.
Alle Patente werden durch die Fischereiaufsicht beziehungsweise das Pass- und Patentbüro ausgegeben. Im Kantonsamtsblatt vom 26. März 2009 oder auf der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei
www.jagd-fischerei.gr.ch
sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug (Sachkundenachweis SaNa, Wohnsitzbestätigung beim Patentkauf durch Drittpersonen) publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung desselben mitbringen. Solche Formulare können von der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei herunter geladen werden. Bei schriftlichen Anfragen für einen Patentbezug muss der Gesuchsteller der Anfrage eine Wohnsitzbestätigung beilegen.
Mit Petriheil!
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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