In der Aprilsession wird der Grosse Rat die Kantonale
Anschlussgesetzgebung zum Stromversorgungsgesetz des Bundes diskutieren.
Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat unter
dem Vorsitz von Präsident Christoph Jaag die Botschaft der Regierung zum
Erlass eines Stromversorgungsgesetzes des Kantons Graubünden (StromVG
GR) in Anwesenheit von Regierungsrat Stefan Engler vorberaten und
zuhanden des Rates verabschiedet.
Der Bundesgesetzgeber hat den Kantonen verschiedene Aufgaben zum
Vollzug zugewiesen. Im Kanton Graubünden soll dazu ein schlankes
Anschlussgesetz, das sich auf die Regelung des unbedingt Notwendigen
beschränkt, erlassen werden. Materiell hält sich das neue Gesetz an
folgende Grundsätze: Das bestehende Eigentum an den Verteilnetzanlagen
wird gewahrt. Es werden keine Bestimmungen geschaffen, die eine
staatlich verordnete Strukturbereinigung bezwecken. Hingegen soll das
Gesetz strukturelle Veränderungen beziehungsweise eine Konsolidierung
der Stromversorgung im Kanton auf freiwilliger Basis ermöglichen. Die
Gemeinden bleiben für ihre raumplanerischen Erschliessungsaufgaben im
Bereich der Stromversorgung weiterhin verantwortlich.
Nach eingehender Diskussion der Vorlage hat die Kommission
beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und dem Grossen Rat zu
beantragen, den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf anzunehmen.
Im Anschluss an ihre Beratungen zur Kantonalen Anschlussgesetzgebung
zum Stromversorgungsgesetz liess sich die Kommission von Vertretern des
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes und des Amtes für Energie und
Verkehr über aktuelle und künftige Projekte und Problemfelder im Bereich
der Anbindung des Kantons Graubünden an den Öffentlichen Verkehr
informieren.
Auskunftsperson:
Christoph Jaag, Präsident Kommission für Umwelt, Verkehr und
Energie, Tel. 081 330 44 14
Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt. Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie