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Die Bündner Regierung anerkennt grundsätzlich einen gewissen Revisionsbedarf in Bezug auf das beinahe 30 Jahre alte geltende Bundesgesetz über die Raumplanung, dies vor allem hinsichtlich der Vorschriften über die Bauzonenausscheidung sowie Bauten ausserhalb der Bauzonen. Mit dem konkret eingeleiteten Revisionsprozess kann sich die Regierung jedoch nicht anfreunden, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Dies zunächst wegen des Vorgehens: Es ist zu bemängeln, dass der Bund in einem Bereich, der primär kantonale Kompetenzen und Aufgaben betrifft, einen Revisionsentwurf vorlegt, ohne dass er vorgängig mit den Kantonen das Gespräch zur Vereinbarung der Revisionsziele und Revisionsstrategie aufgenommen hat. Aber auch inhaltlich vermag der vorgelegte Revisionsentwurf nicht zu überzeugen. Zwar zielen viele Vorschläge in die richtige Richtung einer haushälterischen, nachhaltigen Raumentwicklung. Die gesetzgeberische Umsetzung erweist sich jedoch über weite Strecken als zu wenig praxistauglich und zu zentralistisch. Die Gemeinden und Kantone verlieren ein weiteres Stück ihrer Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, was nicht hingenommen werden kann. Die Vorlage ist einseitig auf die Anliegen der Agglomerationen fokussiert und enthält keine brauchbaren Ansätze für die Probleme der ländlich und touristisch geprägten Kantone wie Graubünden.
Daher erweist es sich als unumgänglich, die Revisionsvorlage von Grund auf sowohl in strategischer als auch in inhaltlicher Hinsicht zu überarbeiten. Es ist zu prüfen, ob allenfalls auch eine Teilrevision genügen würde. Vorgängig hat auf alle Fälle ein vertieftes Gespräch mit den Kantonen stattzufinden, um ein Einvernehmen in Bezug auf Revisionsbedarf, Revisionsziele und Revisionsstrategie zu erzielen. Der Zeitplan der Landschaftsinitiative darf kein Grund sein, dieses Gespräch mit den Kantonen nicht zu führen. Nötigenfalls sind die Landschaftsinitiative und die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung zu entkoppeln.

Preissummen für Kulturpreise werden erhöht
Die Preissummen des Bündner Kulturpreises sowie der Anerkennungs- und Förderungspreise werden in zwei Schritten erhöht. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Ab dem Jahr 2009 beträgt die Preissumme für den Kulturpreis 30'000 statt bisher 20'000 Franken. Die Anerkennungspreise werden in diesem Jahr von heute 10'000 auf 15'000 und ab 2010 auf 20'000 Franken erhöht. Die Höhe der Förderungspreise betragen ab 2009 ebenfalls 15'000 und ab dem nächsten Jahr 20'000 Franken (bisher 7'000 Franken).
Den Bündner Kulturpreis kann die Regierung für hervorragende kulturelle und wissenschaftliche Leistungen verleihen. Zudem spricht die Regierung jährlich Anerkennungs- und Förderungspreise zu. Angesichts der Preise, die von Stiftungen und privaten Unternehmen vergeben werden, ist eine Anpassung der Preissummen laut Regierung angezeigt. Zudem ist der Förderungspreis, der jungen und vielfach in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebenden Kulturschaffenden zugesprochen wird, letztmals im Jahr 1996 erhöht worden.

Neues Reglement für Fischereikommission erlassen
Die Bündner Regierung hat ein neues Reglement für die Fischereikommission genehmigt. Dieses tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. Das Reglement regelt die Zusammensetzung der Fischereikommission und legt ihre Aufgaben fest. Die Fischereikommission berät als Fachkommission die Regierung und das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement in allen wichtigen Fragen des Fischereiwesens. Diese Aufgabe soll die Kommission durch das Reglement künftig in einem klar vorgegebenen Rahmen wahrnehmen können. Dadurch wird auch die Funktion der Fischereikommission aufgewertet.

Änderungen des Ausländer- und Asylgesetzes werden befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt im Grundsatz die geplanten Anpassungen des Ausländer- und Asylgesetzes des Bundes. Wie sie in ihrer Vernehmlassung an den Bund festhält, erachtet sie die vorgeschlagenen Änderungen als weitgehend sinnvoll und zweckdienlich, auch wenn diese die bestehenden grossen Probleme im Ausländer- und Asylbereich nicht wirklich zu lösen vermögen.
Mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und Ausländergesetzes sollen die Verfahren beschleunigt und noch effizienter ausgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.
Die Regierung begrüsst die Absicht, diesbezüglich die gesetzlichen Grundlagen in diesem heiklen Rechtsgebiet zu verbessern. Dennoch ist der seit Jahren im Gang befindliche Rechtsetzungsprozess der Rechtssicherheit abträglich. Die Regierung hätte es deshalb begrüsst, wenn vorerst die Praktikabilität des neuen Ausländer- und Asylrechts während einiger Zeit in der Praxis geprüft und je nach Ergebnis bei Bedarf Teilrevisionen eingeleitet worden wären, um allfällige Mängel berücksichtigen zu können. Ausserdem fordert die Regierung, dass die Gesetzesrevisionen in finanzieller Hinsicht zu keiner Kostenverschiebung vom Bund auf die Kantone führen dürfen.

Indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative" wird unterstützt
Die Bündner Regierung befürwortet die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative". Allerdings befürchtet sie, dass mit der Tatsache, dass Niederlassungsbewilligungen generell nur bei einer Prüfung der erfolgreichen Integration erteilt werden, ein erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird. Weiter fordert sie, dass schwerwiegende Straftaten den konsequenten Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen nach sich ziehen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, ist die Absicht der Initianten der Ausschaffungsinitiative klarerweise darauf ausgerichtet, kriminellen Ausländern den weiteren Aufenthalt in der Schweiz zu verunmöglichen. Die Regierung anerkennt das Bestreben, mit dem Gegenvorschlag einerseits den Anliegen der Initianten und andererseits den bestehenden Garantien der Bundesverfassung gerecht zu werden. So werden in den neuen Bestimmungen die bisherigen, bereits bestehenden Möglichkeiten etwas deutlicher formuliert. Ob damit aber eine einheitlichere und konsequentere Praxis der Kantone im Sinne einer Verschärfung erreicht und die Möglichkeiten zur Wegweisung verbessert werden, ist aber zu bezweifeln und muss sich allenfalls im Rahmen der Rechtsanwendung weisen.

Lob und Kritik am Programm Agglomerationsverkehr des Bundes
Die Beurteilung des geplanten Programms Agglomerationsverkehr des Bundes fällt aus Sicht der Bündner Regierung durchzogen aus. Einerseits ist es erfreulich, dass Bundesmittel für Verkehrsinfrastrukturen in die Agglomeration Chur fliessen, andererseits ist die Regierung mit der vom Bund bei verschiedenen Massnahmen vorgenommenen Prioritätenänderung nicht einverstanden.
Im Rahmen des Programms sollen 26 Städte und Agglomerationen im Zeitraum 2011 bis 2014 insgesamt 1.5 Milliarden Franken vom Bund erhalten. Davon fliessen 11.1 Millionen Franken zur Ergreifung von Massnahmen in die Region Chur. Dabei findet fast die Hälfte dieser Summe für den Langsamverkehr Verwendung, der die umliegenden Gemeinden mit Chur verbindet. Die restlichen 5.9 Millionen Franken sind für Projekte in der Stadt Chur vorgesehen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, klaffen beim Agglomerationsverkehr bekanntlich die Ausbauwünsche und die verfügbaren Finanzen weit auseinander. So gesehen ist es erfreulich, dass der Bund sich mit einem Beitrag von 40 Prozent an die gutgeheissenen Projekte des Agglomerationsprogramms Chur engagieren will. In Bezug auf die einzelnen Massnahmen stellt die Regierung aber mit grossem Bedauern und auch Unverständnis fest, dass der Bund in mehreren Fällen die Prioritäten geändert hat. So beantragt die Regierung, dass die Massnahme Querverbindung Schanfiggerstrasse wie ursprünglich vorgesehen wieder der Prioritätenliste A zugeordnet wird. Ebenso soll auch das geplante Dreischienengleis Chur - Domat/Ems - Ems Werk als mittelfristig zu realisierende Massnahme in der Priorität B belassen werden. Weiter soll schliesslich die Langsamverkehrsverbindung Rhäzüns - Heinzenberg/Domleschg in der Priorität B und die Anbindung von Bonaduz/Rhäzüns an den Polenweg in der Priorität A belassen werden.

Vorbehalte gegen das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz des Bundes
Die Bündner Regierung äussert gegenüber dem vom Bund vorgestellten Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz Vorbehalte. Die Betrachtungsweise der Vorlage ist ausgesprochen zentrums- und agglomerationslastig, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Dies zeigt sich vor allem darin, dass die Berg- und Tourismusgebiete ein untergeordnetes Thema bilden und die finanziellen Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen mit 0.8 Milliarden Franken sehr bescheiden ausfallen.
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz will der Bund insgesamt 5.5 Milliarden Franken bereitstellen. Für die Regierung ist der Handlungsbedarf bei den Zentrums- und Agglomerationskantonen zwar wohl ausgewiesen und unbestritten. Aber es erscheint der Regierung wichtig, dass die Anliegen der Rand- und Gebirgskantone nicht auf der Strecke bleiben.

Bedingungen für Projekt "EnergieSchweiz nach 2010" formuliert
Die Bündner Regierung befürwortet das geplante Programm "EnergieSchweiz nach 2010" im Grundsatz. Dieses soll sich aber auf wichtige strategische Punkte konzentrieren und nicht in den Vollzugsbereich der Kantone eingreifen. Diese Bedingungen formuliert die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Energie. Sie schliesst sich dabei vollumfänglich der Beurteilung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren an. Für die partnerschaftliche Zusammenarbeit ist eine klare und verbindliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen von entscheidender Bedeutung. Ebenso sind die heute gegebenen Zuständigkeiten der Kantone zu wahren. Der Kanton Graubünden ist laut Regierung weiterhin sehr interessiert an einer aktiven Mitwirkung bei der Ausgestaltung der energiepolitischen Aktionsprogramme unseres Landes . Er ist deshalb auch gewillt, einen konstruktiven Beitrag zur Erreichung der gesamtschweizerischen Ziele der Energie- und Klimapolitik zu leisten. Das neue Projekt soll das bestehende Programm EnergieSchweiz des Bundesamts für Energie, das Ende 2010 ausläuft, ablösen.

Regierung unterstützt Entlastung von Familien mit Kindern
Auf Bundesebene sollen Familien mit Kindern steuerlich entlastet werden. Die Bündner Regierung unterstützt eine entsprechende Vorlage dem Grundsatz nach, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Erhöhung des Kinderabzuges und die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges.
Die vom Bund für den Kinderbetreuungsabzug vorgeschlagene Alterslimite bis zur Vollendung des 16. Altersjahres ist dagegen nach Ansicht der Regierung zu hoch. Der Kanton Graubünden kennt bereits einen Kinderbetreuungsabzug für Kinder unter 14 Jahren. Diese Alterslimite soll auch im Bund eingeführt werden. Der Vorschlag, den Kinderabzug aufzuteilen, wenn die Eltern getrennt leben und keine Alimentenzahlungen erfolgen, wird von der Regierung begrüsst. Dies ermöglicht eine Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In Graubünden ist diese hälftige Aufteilung des Kinderabzuges bereits Praxis und hat sich bewährt. Strikte abgelehnt wird von der Regierung dagegen ein Modell, das neben dem Kinderabzug zusätzlich einen Abzug vom Steuerbetrag vorsieht. Bei einem progressiven Tarif müssen auch die Kosten, welche die Kinder verursachen, mit Progressionswirkung berücksichtigt werden. Das heisst sie müssen von der Bemessungsgrundlage und nicht vom Steuerbetrag in Abzug gebracht werden.

Aus Gemeinden und Regionen
Casti-Wergenstein: Der Gemeinde Casti-Wergenstein wird an die Kosten für die Erneuerung der Hydrantenleitungen Wergenstein und Casti ein Beitrag von 65'700 Franken zugesichert und freigegeben.
Oberengadin: Die vom Kreis Oberengadin am 17. April 2008 beschlossene Teilrevision des regionalen Richtplans Wege wird genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
Luzein: Die von der Gemeinde Luzein am 18. Dezember 2008 beschlossenen Anpassungen des Baugesetzes werden genehmigt.
Mastrils: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Mastrils vom 21. November 2008 wird genehmigt.
Tamins: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tamins vom 21. August 2008 wird mit Korrekturen und Vorbehalten genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Rhätische Bahn: Das Projekt "Schutzdamm Brusio" der Rhätische Bahn wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 2'400'000 Franken zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 19 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 329'000 Franken gesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 9'563'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Duvinerstrasse und Camunserstrasse: Belagsarbeiten Valserstrasse - Abzweigung Duvin und Camuns
- Conterserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Landquartbrücke Küblis
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Ardez; Baumeister- und Belagsarbeiten Strassenkorrektion Lavin - Giarsun
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Champsech - Ova Spin
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Talbach
- Landquartbrücke, Klosters
- Schanfiggerstrasse: Belagsarbeiten Plessurbrücke - Postplatz, Chur
- St. Antönienstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Schanielabachbrücke

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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