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In der Aprilsession wird sich der Grosse Rat mit dem sehr umfangreichen und komplexen Geschäft Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) zu befassen haben.
Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates hat sich an vier ganztägigen Sitzungen in Anwesenheit von Regierungsrat Martin Schmid intensiv und teilweise auch kontrovers mit der Materie befasst. Mit dieser Vorlage ist hauptsächlich beabsichtigt, den Ausgleich von Ressourcen zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Gemeinden effizient, transparent, fair und steuerbar auszugestalten und zu verstärken; übermässige und nicht direkt beeinflussbare Lasten der Gemeinden und des Kantons zu mildern; den Handlungsspielraum und die Eigenverantwortung der Gemeinden und des Kantons zu erhöhen; die Aufgaben und die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden möglichst weitgehend zu entflechten; die verbleibenden Verbundaufgaben stufengerecht zu erfüllen und leistungsorientiert zu entschädigen; bestehende Hemmnisse bezüglich Gemeindefusionen abzubauen.
Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit einer umfassenden Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Anerkannt von der Kommission wird auch der umfassende Reformbedarf beim bestehenden Finanzausgleich. Anpassungen in mehreren Bereichen sind nach Auffassung der Kommission unerlässliche Voraussetzungen, um die künftigen Herausforderungen adäquat zu meistern. Die Kommission ist überzeugt, dass die übergeordneten staatspolitischen Ziele, wie Stärkung der Gemeinden und des Kantons, Vereinfachung von Entscheidungsprozessen, Erfüllung der Aufgaben durch jene Ebene, die dafür am besten geeignet ist, einzig gestützt auf eine gesamtheitliche Sicht, wie sie der Grundkonzeption der NFA zugrunde liegt, erreicht werden können. Dabei müssen sektorielle Wünsche und Besonderheiten weitgehend in den Hintergrund treten. Es wurde aber auch auf einzelne Schwachpunkte der Vorlage hingewiesen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs periodisch Aufschluss über die Erreichung der Ziele gibt und auch mögliche Massnahmen zur allfälligen Verbesserung aufzeigt.
Gestützt auf diese Erkenntnisse beantragt die Kommission einstimmig dem Grossen Rat, auf das Geschäft einzutreten. In der kommissionsinternen Detailberatung trat dann die Kommission nicht mehr so geschlossen wie bei der Eintretensdebatte in Erscheinung. Zu mehreren Bereichen, namentlich im Sozialen, in der Frage der Haftung des Kantons, im Behindertenbereich, im Sprachgebiet, im Schulwesen, zur familienergänzenden Familienbetreuung, zum Strassenbereich innerorts, zum Umweltschutz, zu Bauprojekten im Pflegebereich usw. gab es einige Mehr- beziehungsweise Minderheitsanträge. Im Ergebnis schliesst sich aber die Kommission beziehungsweise die Kommissionsmehrheit weitgehend den Vorschlägen der Regierung gemäss Botschaft an.

Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie
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