Durch verschiedene neue Massnahmen will der Kanton Graubünden die
Steuerpflichtigen entlasten und damit nebst einer hohen
Investitionsquote zur Stabilisierung der Wirtschaftslage beitragen.
Sämtliche Steuerpflichtige können vom Ausgleich der kalten Progression
per 2010 profitieren. Des Weiteren schlägt die Regierung Entlastungen
bei der Vermögenssteuer und eine Reduktion der Gewinnsteuer für
Unternehmen vor. Gleichzeitig wird der Abzug für externe
Kinderbetreuungskosten erhöht. Zudem wird das kantonale Steuergesetz in
verschiedenen Punkten an das harmonisierte Bundessteuerrecht angepasst.
Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des
Steuergesetzes verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der
Junisession beraten.
Die vorgeschlagene Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes kann
als eine weitere Massnahme zur Konjunkturbelebung betrachtet werden.
Zugleich werden die im Regierungsprogramm 2009-2012 enthaltenen
Entwicklungsschwerpunkte zur Verbesserung des Kantons Graubünden als
Wohn- und Wirtschaftsstandort umgesetzt. Neben verschiedenen Massnahmen
soll auch durch steuerliche Entlastungen der natürlichen, aber auch der
juristischen Personen versucht werden, den Konsum der natürlichen
Personen zu stabilisieren und die von der Wirtschaftskrise besonders
schwer getroffene Exportwirtschaft zu entlasten. Mit einer nachhaltigen
Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen kann erreicht werden,
dass das Vertrauen in den Investitionsstandort Graubünden gestärkt wird
und bei einem erneuten Wirtschaftsaufschwung auch wieder in Graubünden
investiert wird. Zudem profitieren auch heute schon in Graubünden
ansässige Unternehmen davon. Die nun vorgeschlagenen Revisionspunkte
ergänzen die bereits früher beschlossenen Massnahmen wie die Entlastung
von Ehepaaren und Familien mit Kindern sowie die auf den 1. Januar 2008
in Kraft gesetzte Steuersenkung, welche sich heute zum genau richtigen
Zeitpunkt auswirken und zu einer Stärkung der Kaufkraft vieler
Steuerzahlenden führen.
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes schlägt die Regierung
zugleich den rascheren Ausgleich der kalten Progression vor. Von dieser
Massnahme profitieren sämtliche Steuerpflichtigen, indem
teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren
prozentualen Steuerbelastung führen. Weiter werden Entlastungen bei der
Vermögenssteuer beantragt, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht
und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden. Diese Massnahmen
bezwecken, den Wohnsitzstandort Graubünden für gut situierte
Steuerpflichtige attraktiver zu gestalten. Profitieren sollen auch
Familien. Die Regierung will den Abzug für die externen
Kinderbetreuungskosten auf 10'000 Franken erhöhen und damit der
gesellschaftlichen Entwicklung besser Rechnung tragen.
Entlastung der Unternehmen
Ein weiterer Revisionspunkt sieht vor, die Steuerbelastung von
Unternehmen durch eine Reduktion der Gewinnsteuer zu vermindern. Die
Gewinnsteuer soll dazu von heute 7 auf 5.5 Prozent gesenkt werden. Damit
bleibt Graubünden für Investoren im Vergleich zu den Nachbarkantonen
konkurrenzfähig. Zugleich soll mit diesem tiefen Steuersatz bei der
Gewinnsteuer der heute progressive Tarif aufgegeben und zu einem
proportionalen Steuersatz gewechselt werden, der modern auch als Flat
Rate bezeichnet wird.
Anpassungen an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes
Ebenfalls einen wesentlichen Teil der Vorlage bildet die Anpassung
der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesrecht. Hier steht die
Unternehmenssteuerreform II im Zentrum. Diese als sogenannte KMU-Reform
bekannt gewordene Revision hatte der Souverän im Februar 2008
angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um den Aufschub des
Besteuerungszeitpunkts bei Privatentnahmen, Erbteilungen oder
Verpachtung eines Unternehmens, um die privilegierte
Liquidationsgewinnbesteuerung oder um die Ausdehnung des
Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen. Weitere Änderungen im
Bundesrecht betreffen beispielsweise die Erbenamnestie und die straflose
Selbstanzeige sowie das Nach- und Strafsteuerverfahren.
Und schliesslich will der Kanton eine gesetzliche Regelung schaffen,
damit die Kantonale Steuerverwaltung Inkassodienstleistungen für die
öffentliche Hand erbringen kann.
Mindererträge von rund 39 Millionen Franken
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu längerfristigen
Mindereinnahmen in der Höhe von je rund 27 Millionen Franken für Kanton
und Gemeinden. 12.5 Millionen Franken machen die geplanten Entlastungen
bei der Vermögenssteuer sowie 11 Millionen Franken die Reduktion der
Gewinnsteuer aus. Zusätzliche Ertragsausfälle in der Höhe von rund 12
Millionen Franken bewirkt der raschere Ausgleich der kalten Progression.
Diese Ertragsausfälle will der Kanton im Wesentlichen durch das
verfügbare Eigenkapital finanzieren. Mit der nun vorgeschlagenen
Revision ist nach Ansicht der Regierung der finanzielle
Handlungsspielraum ausgeschöpft. Zusätzliche Forderungen müssen auf
einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für
Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden