Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die
Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik
(Sonderpädagogik-Konkordat) beitreten. Dies schlägt die Bündner
Regierung vor. Sie hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat
verabschiedet. Das Parlament wird sich in der Junisession mit dem
Geschäft befassen.
Mit einem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sich
die Kantone zur Zusammenarbeit in diesem Bereich. Insbesondere legen sie
das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert. Zudem fördern die
Kantone die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der
Regelschule. Hierzu hält das Konkordat fest, dass die integrativen
Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen sind. Dabei sind das Wohl
und die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu beachten sowie das
schulische Umfeld und die schulische Organisation zu berücksichtigen. Zu
den Grundangeboten, welche das Konkordat vorschreibt, gehören die
Beratung und Unterstützung, die heilpädagogische Früherziehung, die
Logopädie und die Psychomotorik. Ebenso regelt das Konkordat die
verstärkten Massnahmen in Tagesstrukturen oder die stationäre
Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung.
Das Sonderpädagogik-Konkordat steht in direktem Zusammenhang mit der
im Jahr 2004 beschlossenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Mit der NFA ging die
gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die
Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen ab Geburt bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr ab 1. Januar 2008 auf die Kantone über. Der
so geschaffene Entscheidungsspielraum für die Kantone, aber auch die neu
zu tragende Verantwortung sind für die Kantone Chance und
Herausforderung zugleich.
Um diese neue Herausforderung so zu bewältigen, dass auch im
Interesse der betroffenen Kinder eine angemessenen Koordination zwischen
den Kantonen sicher gestellt ist, hat die Schweizerische
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) das Sonderpädagogik-Konkordat
erarbeitet. Neben den Hauptzielsetzungen sieht die Vereinbarung auch die
Anwendung gemeinsamer Instrumente und Verfahren vor. Die Instrumente
"einheitliche Terminologie" und "Qualitätsstandards" liegen vor. Das
"standardisierte Abklärungsverfahren für die Ermittlung des
individuellen Bedarfs" ist in Erarbeitung.
Derzeit werden im Kanton rund 400 Sonderschülerinnen und -schüler
intern, extern oder integriert beschult. Mit dem Sonderpädagogischen
Konzept (Sonderschulkonzept) Graubünden vom März 2007 und dem Beitritt
zum Sonderpädagogik-Konkordat ist Graubünden nach Überzeugung der
Regierung gut gerüstet, um die von der Bundesverfassung im Zuge der NFA
Bund/Kantone vorgezeichnete Übergangsphase 2008 - 2011 zu meistern. Der
Kanton ist damit auch gut darauf vorbereitet, spätere Herausforderungen
zu bewältigen und die Verantwortung im Sonderschulbereich wahrzunehmen.
Auskunftsperson:
- Dany Bazzell, Leiter Amt für Volksschule und Sport, Tel. 081 257
27 50
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden