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In Graubünden soll im Raum Chur eine internationale Privatschule geführt werden dürfen. Die Bündner Regierung hat das entsprechende Konzept der Swiss International Schools AG (SIS) zur Kenntnis genommen. Voraussetzung für den Betrieb ist, dass die Schule die Grundvorgaben des Lehrplans und der Stundentafel des Kantons umsetzt und einhält. Der Entscheid der Regierung gilt nicht als Präjudiz für andere internationale Schulen.
In verschiedenen Kantonen werden internationale Schulen geführt. Diese sollen in erster Linie für Kinder international tätiger Eltern einen problemlosen Wechsel an internationale Schulen anderer Länder sicherstellen. Konkret liegt nun in Graubünden ein Gesuch der International Schools Schweiz AG vor, die eine internationale Schule in der Region Chur eröffnen möchte. An der neuen Schule sollen Englisch und Deutsch gleichberechtigte Umgangs- und Arbeitssprachen sein. Die Aufnahme des Schulbetriebs ist für das Schuljahr 2010/2011 vorgesehen. Die Evaluation möglicher Schulstandorte im Raum Chur ist noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich haben die Privatschulen in Graubünden die gleichen Pflichten wie die öffentlichen Schulen. Sie erhalten aber keine Beiträge des Kantons. Nach Ansicht der Regierung kann gerade in einer wirtschaftlichen Krisenzeit der Aufbau einer internationalen Schule die Standortattraktivität Graubündens erhöhen. Der Aufbau einer solchen Schule im Bündner Rheintal entspricht den Interessen der Wirtschaftsförderung und kann auch den Bildungsstandort Graubünden stärken.

Bezeichnung der Weine aus Graubünden neu geregelt
Den Weinproduzenten im Kanton Graubünden wird neu ermöglicht, ihre Weine mit verschiedenen, weinspezifischen Begriffen in den Verkehr zu bringen. Die Bündner Regierung hat die Weinverordnung angepasst und auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt.
Mit der Teilrevision werden die Begriffe festgelegt, welche für Weine aus dem Kanton Graubünden zu verwenden sind. Dazu gehören die Begriffe ''Auslese", ''Spätlese", ''Beerenauslese" und ''Schloss". Die Bestimmungen in der Verordnung regeln die detaillierten Voraussetzungen, unter welchem Begriff die verschiedenen Weine verkauft werden dürfen. Die Begriffe sind von der Fachstelle Weinbau des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof zusammen mit dem Vorstand des Branchenverbands und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit geprüft worden.

Regierung befürwortet Verordnungen der Güterverkehrsvorlage des Bundes
Die Bündner Regierung begrüsst im Grundsatz die vom Bund zur Diskussion gestellten Revisionsvorschläge bei den Verordnungen der Güterverkehrsvorlage. Diese enthalten Anpassungen, die sich auf die von den eidgenössischen Räten im Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze stützen. Sie zielen insbesondere darauf, die Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiterzuentwickeln.
Je kundennäher und marktgerechter die Verordnungen ausgestaltet werden, desto eher erfüllen sie die verkehrspolitischen Ziele des Gesetzgebers zur Verlagerung des Güterverkehrs, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Die Regierung bedauert allerdings, dass im Rahmen der Anhörung die Änderungsvorschläge zu weiteren Verordnungen noch nicht vorliegen. Namentlich die Neuordnung der Trassenpreise hat einen grossen Einfluss auf die Erhöhung des Bahnanteils im Güterverkehr und auf die Lärmsanierung der Güterwagen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Verschiedene Gemeinden: Das Sammelprojekt "Instandstellung Schutzbauten 2009" verschiedener Gemeinden wird genehmigt. Gegenstand des Projekts sind insgesamt 44 Instandstellungsobjekte. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 4'712'000 Franken zugesichert.
- Trin: Das Nachtragsprojekt zum Projekt Waldweg "Trin Dorf - Munt Sura" der Gemeinde Trin wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 475'700 Franken unterstützt.
- Klosters-Serneus: Die am 30. November 2008 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung ''Beschneiung Gotschna" der Gemeinde Klosters-Serneus wird mit den üblichen Auflagen genehmigt.
- Samedan: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samedan vom 11. Dezember 2008 wird genehmigt.
- Val Müstair: Die am 18. März 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung ''Erweiterung Gewerbezone Gebiet Palü Daint" der Gemeinde Val Müstair wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 690'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Lüenerstrasse: Baumeisterarbeiten Starlungs - Lüen
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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