Die Bündner Regierung hat Beschwerden gegen die eidgenössische
Abstimmung über die biometrischen Pässe und Reisedokumente vom 17. Mai
2009 im Kanton Graubünden als unbegründet abgewiesen. Insgesamt sind bei
der Regierung 108 Beschwerden eingegangen, wovon 26 von Personen mit
Wohnsitz im Kanton Graubünden eingereicht wurden.
Mit inhaltlich gleichlautenden Anträgen verlangen die
Beschwerdeführenden, das Abstimmungsresultat des Kantons Graubünden für
ungültig zu erklären und die Abstimmung erneut durchzuführen oder
andernfalls eine Nachzählung zu veranlassen. Die eidgenössische
Abstimmungsvorlage über die biometrischen Pässe und Reisedokumente wurde
in Graubünden mit 23`484 Ja- zu 19`866 Nein-Stimmen angenommen.
Nach Ansicht der Regierung bringen die Beschwerdeführenden keine
Beanstandungen vor, die nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang geeignet
wären, das in Graubünden klare Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. Im
Kern äussern sie die blosse Vermutung, dass das gesamtschweizerische
Ergebnis falsch sei und dass Unregelmässigkeiten hätten vorkommen
können. Sie beschreiben und begründen konkret jedoch keine bestimmten
Unregelmässigkeiten oder Vorkommnisse im Kanton Graubünden, die
berechtigte Zweifel an der Korrektheit des Abstimmungsergebnisses
zuliessen. Aus diesem Grund hält die Regierung fest, dass sich alle
Abstimmungsbeschwerden als unbegründet erweisen und daher abzuweisen
sind.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden