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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Franco Quinter zu Handen des Grossen Rates vorberaten. Der Rat hat dieses Geschäft für die Junisession 2009 traktandiert. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden.
Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Steuergesetz in neun Punkten angepasst werden, welche sind: Entlastung in der Vermögenssteuer, Reduktion der Gewinnsteuer, Erhöhung der Abzüge für die Kinderbetreuungskosten, Ausgleich der kalten Progression, Unternehmenssteuerreform II, Nach- und Strafsteuern, Gaststaatgesetz, Liegenschaftenunterhalt und das Kompetenzzentrum Inkasso. Ziel der Revision ist, dass der Kanton Graubünden als Steuerstandort sowohl für natürliche als auch für juristische Personen attraktiver wird. Zudem sind gewisse Änderungen auch aufgrund einer Anpassung an das harmonisierte Bundessteuerrecht erforderlich. Nicht Ziel der Revision ist die Anheizung des Steuerwettbewerbs mit den Nachbarkantonen; vielmehr soll der Kanton Graubünden durch die Teilrevision bisherige Nachteile im Steuerwettbewerb ausgleichen können.
Nach eingehender Diskussion der Vorlage hat die Kommission einstimmig beschlossen, darauf einzutreten und dem Grossen Rat zu beantragen, den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf anzunehmen. In der Detailberatung wird die Kommission dem Rat zusätzlich eine Änderung des Art. 38 des Steuergesetzes vorschlagen, womit die Kinderabzüge vom Einkommen erhöht würden. Im Übrigen folgt die Kommission der Botschaft der Regierung, jeweils mit einer Gegenstimme bezüglich der Reduktion der Maximalbelastung bei der Vermögenssteuer und bezüglich der Reduktion der Gewinnsteuer von juristischen Personen auf den Einheitssatz von 5,5 Prozent.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Franco Quinter, Tel. 079 682 47 47

Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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