Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft
zur Teilrevision des Steuergesetzes unter dem Vorsitz von
Kommissionspräsident Franco Quinter zu Handen des Grossen Rates
vorberaten. Der Rat hat dieses Geschäft für die Junisession 2009
traktandiert. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrat Martin
Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden.
Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Steuergesetz in neun
Punkten angepasst werden, welche sind: Entlastung in der
Vermögenssteuer, Reduktion der Gewinnsteuer, Erhöhung der Abzüge für die
Kinderbetreuungskosten, Ausgleich der kalten Progression,
Unternehmenssteuerreform II, Nach- und Strafsteuern, Gaststaatgesetz,
Liegenschaftenunterhalt und das Kompetenzzentrum Inkasso. Ziel der
Revision ist, dass der Kanton Graubünden als Steuerstandort sowohl für
natürliche als auch für juristische Personen attraktiver wird. Zudem
sind gewisse Änderungen auch aufgrund einer Anpassung an das
harmonisierte Bundessteuerrecht erforderlich. Nicht Ziel der Revision
ist die Anheizung des Steuerwettbewerbs mit den Nachbarkantonen;
vielmehr soll der Kanton Graubünden durch die Teilrevision bisherige
Nachteile im Steuerwettbewerb ausgleichen können.
Nach eingehender Diskussion der Vorlage hat die Kommission
einstimmig beschlossen, darauf einzutreten und dem Grossen Rat zu
beantragen, den regierungsrätlichen Gesetzesentwurf anzunehmen. In der
Detailberatung wird die Kommission dem Rat zusätzlich eine Änderung des
Art. 38 des Steuergesetzes vorschlagen, womit die Kinderabzüge vom
Einkommen erhöht würden. Im Übrigen folgt die Kommission der Botschaft
der Regierung, jeweils mit einer Gegenstimme bezüglich der Reduktion der
Maximalbelastung bei der Vermögenssteuer und bezüglich der Reduktion der
Gewinnsteuer von juristischen Personen auf den Einheitssatz von 5,5
Prozent.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Franco Quinter, Tel. 079 682 47 47
Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben