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Neue Finanzkrafteinteilung der Bündner Gemeinden für die Jahre 2010 und 2011
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03.09.2009
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Die Regierung hat die Bündner Gemeinden für die Jahre 2010 und 2011 nach der Finanzkraft neu eingestuft. Sofern die Bündner NFA wie vorgesehen am 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden kann, gilt diese Einteilung nurmehr für das Jahr 2010.
Seit der letzten Finanzkrafteinteilung für die Jahre 2008 und 2009 erfolgten sechs Gemeindezusammenschlüsse, drei weitere sind auf den 1. Januar 2010 geplant. Die Anzahl der Gemeinden vermindert sich dadurch von 203 auf 180 und entsprechend verändert sich die Aufteilung in den einzelnen Finanzkraftgruppen. Ohne Berücksichtigung der erfolgten Klassenwechsel, die durch die erwähnten Gemeindezusammenschlüsse bedingt sind, erfahren 22 Gemeinden gegenüber der bisherigen Einteilung eine Veränderung in der Finanzkraftgruppeneinteilung. Diese Verschiebungen sind im Vergleich zu den letzten zwei Berechnungen leicht tiefer ausgefallen, bei denen 25 bzw. 27 Wechsel zu verzeichnen waren. Acht Gemeinden erfahren einen Wechsel durch die Einteilung im Grenzbereich einer benachbarten Finanzkraftgruppe, bei sieben Gemeinden wirkt sich eine Veränderung des Steuerfusses auf die neue Einteilung aus. In sechs Fällen hat die Entwicklung der Steuerkraft einen Klassenwechsel nach sich gezogen, während bei einer Gemeinde der Finanzbedarf für die veränderte Einteilung verantwortlich ist. Sieben Gemeinden werden aufgrund ihrer besonderen, im Finanzausgleich zugewiesenen Berechtigung umgeteilt.
13 Gemeinden mit 11'117 Einwohnern wechseln in eine schwächere Finanzkraftgruppe, andererseits werden neun Gemeinden mit 9'765 Einwohnern neu in eine stärkere Gruppe eingeteilt. Die neue Einteilung wird den kantonalen Finanzhaushalt im Bereich des indirekten Finanzausgleichs geringfügig stärker belasten. Von den grösseren Gemeinden werden Flims, Klosters-Serneus, Mesocco und Sumvitg in eine schwächere Gruppe eingeteilt, während Bonaduz, Zizers und Zuoz einer stärkeren Gruppe angehören.
Auskunftsperson:
Thomas Kollegger, Chef Amt für Gemeinden, Tel.: 081 257 23 81, E-Mail:
thomas.kollegger@afg.gr.ch
Beilage:
Neueinteilung der Gemeinden in Finanzkraftgruppen gemäss Publikation im Amtsblatt vom 3. September 2009
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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