Botschaft zum totalrevidierten Energiegesetz verabschiedet
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Der Kanton Graubünden will den Verbrauch fossiler Energien nachhaltig senken und den Umstieg auf erneuerbare Energien verstärkt fördern. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Totalrevision des Energiegesetzes verabschiedet. Dieses sieht vor, die Ziele insbesondere durch etappenweise festgelegte Reduktionsschritte beim maximal zulässigen Wärmeenergiebedarf von Gebäuden zu erreichen. Damit soll auch ein Beitrag an die langfristigen Ziele der "2000-Watt-Gesellschaft" geleistet werden. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession behandeln.
Mit der Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden will die Regierung die kantonale Energiepolitik einen wichtigen Schritt weiter bringen. Das neue Energiegesetz bezweckt in erster Linie eine effiziente und nachhaltige Energienutzung sowie eine wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung. Zudem sollen der Verbrauch von fossilen Energieträgern nachhaltig gesenkt und einheimische und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Damit will der Kanton einen Beitrag an die langfristigen Ziele der "2000-Watt-Gesellschaft" leisten. Dies erfolgt auch im Bestreben und im Einklang mit den nationalen und internationalen Bemühungen, den CO2-Ausstoss auf eine Tonne pro Jahr und Einwohner zu senken.
Verbindliche Ziele im Gesetz festgelegt
In seinem Kernelement hält der Gesetzesvorschlag der Regierung fest, dass diese Ziele in verbindlich formulierten Zwischenschritten erreicht werden sollen. Das grösste Potenzial, den Energieverbrauch zu senken, liegt dabei im Gebäudebereich. So soll bei Neubauten bereits ab dem Jahr 2011 der maximal zulässige Wärmeenergiebedarf gegenüber dem Stand von 2008 um 40 Prozent reduziert werden. Dies entspricht ungefähr dem heutigen Minergie-Standard ohne Lüftung. Mit weiteren Reduktionsschritten soll bis ins Jahr 2020 der maximale Wärmeenergiebedarf um 60 Prozent (in etwa heutiger Minergie-P-Standard) und bis ins Jahr 2035 gar um 80 Prozent verringert werden. Bei bestehenden Wohnbauten geben die gesetzlichen Zwischenziele vor, den gesamten Verbrauch von fossilen Energien bis ins Jahr 2020 um 10 Prozent (bis 2035 um 25 Prozent) zu reduzieren und zusätzlich um 10 Prozent (bis 2035 um 40 Prozent) mit erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Förderbeiträge werden aufgestockt
Der Kanton will diese Ziele unter anderem durch ein Aufstocken der Förderbeiträge sowie durch verbindliche Vorschriften erreichen. Für das gesamte neue Förderprogramm rechnen die Behörden mit jährlichen Aufwendungen von total 14.4 Millionen Franken ab dem Jahr 2011. Der Anteil des Kantons beträgt dabei 8.9 Millionen Franken. Dies entspricht rund drei Mal mehr Fördermitteln, als im bisherigen Finanzplan vorgesehen waren.
Das neue Energiegesetz legt fest, dass der Kanton Förderbeiträge gewährt für:
- umfassende Gebäudesanierungen,
- Sanierungen haustechnischer Anlagen bei bestehenden Bauten unter Verwendung erneuerbarer Energien (Holz, Sonne, Erd- und Umgebungswärme),
- Neubauten und Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter,
- Nutzungsgradverbesserungen in gewerblichen und industriellen Prozessen,
- Ersatz von Elektroheizungen mit Anlagen unter Verwendung erneuerbarer Energien,
- energietechnische Grossanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung.
Im Bereich der Vorschriften und Baustandards übernimmt das neue Energiegesetz die von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) weitgehend. Dies trägt auch zur allgemein gewünschten Harmonisierung unter den Kantonen bei.
Grundlage für Gebäudeenergieausweis und neue Regelung für Heizungen im Freien
Ausserdem schafft das totalrevidierte Energiegesetz die Grundlage, damit der schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) eingeführt werden kann. Für Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges Informationsinstrument, das wie die Energieetikette bei Geräten oder Fahrzeugen Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes gibt.
Neu geregelt wird auch der Einsatz von Heizungen im Freien. Das Gesetz sieht für den gewerblichen Gebrauch eine Bewilligungspflicht für im Freien betriebene mobile Heizungen wie beispielsweise Wärmestrahler vor, welche CO2-Emissionen verursachen. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn die Betreiber den Energieverbrauch im gleichen Umfang durch den Zukauf von CO2-Zertifikaten oder erneuerbaren Energien kompensieren.
Kanton als Vorbild
Schliesslich legt das Energiegesetz fest, dass sich kantonseigene Bauten künftig durch eine vorbildliche und effiziente Energienutzung auszeichnen müssen. Konkret sollen nach dem Vorschlag der Regierung ab 2011 kantonale Neubauten den Minergie-P-Standard und Sanierungen bestehender Kantonsbauten den heutigen Minergie-Standard erfüllen.
Wirkungsorientierte Gesetzgebung
Das neue Energiegesetz folgt dabei den Grundsätzen einer wirkungsorientierten Gesetzgebung. Das heisst, der Gesetzgeber gibt die Ziele vor und bestimmt die Zwischenschritte. Die Regierung erarbeitet dazu ein mehrjähriges Energiekonzept, das aufzeigt, wie die Ziele zu erreichen sind. Zeichnet sich eine Zielverfehlung ab, sind die energetischen Anforderungen und die Fördermassnahmen entsprechend anzupassen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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